Materialien 1996

Offener Brief

El Salvador Komitee im Stadtteilladen
Breisacher Straße 12
81667 München

An die Staatsanwaltschaft beim
bayerischen Obersten Landesgericht

Am frühen Morgen des 14. August 1996 wurden die Räume des Infoladens sowie die Räume des Stadtteilladens Haidhausen an der Breisacher Straße 12 von Beamten des Bayerischen Landes-
kriminalamtes gewaltsam geöffnet und durchsucht. Dazu wollen wir als Mitbenutzer des Stadt-
teilladens folgendes erklären:

Sie haben am 14. August 1996 in unserem Stadtteilladen eine Hausdurchsuchung durchgeführt.

Sie hatten dafür keinen Hausdurchsuchungsbefehl.

Es gibt nun aus unserer Sicht zwei Möglichkeiten, die Sache in Ordnung zu bringen:

1. Wir verfahren nach der Methode „Gleiches Recht für Alle“ und führen bei Ihnen ebenfalls eine durch nichts gerechtfertigte Hausdurchsuchung zu nachtschlafender Zeit durch.

Wir sind allerdings der Meinung, dass ein solches Vorgehen möglicherweise illegal wäre, wundern uns aber gleichzeitig, dass Sie der Frage der Legalität bei Ihrer Aktion anscheinend keine weitere Beachtung geschenkt haben.

2. Es gibt auch eine zweite Möglichkeit, die uns sogar noch eleganter scheint:

Wir liefern Ihnen einfach nachträglich einen Vorwand für Ihre Hausdurchsuchung. Damit wären Sie juristisch aus dem Schneider und wir könnten die Sache auf sich beruhen lassen (Für die ange-
richteten Schäden müssen Sie selbstverständlich gerade stehen, und wir würden auch Wert darauf legen, dass Sie uns wenigstens einen rückwirkenden Hausdurchsuchungsbefehl für unsere Akten nachreichen).

Den o.g. Vorwand können wir Ihnen liefern, sobald wir uns etwas eingehender mit Ihrer „Mittei-
lung“ vom 14. August 1996 befassen:

In der besagten Mitteilung steht zu lesen, dass Sie wegen „Verdachts der Beihilfe zum Werben für eine terroristische Vereinigung“ tätig geworden sind.

Aus dem uns vorliegenden Hausdurchsuchungsbefehl gegen R.R. – der wohnt übrigens nicht an der Breisacherstraße – und unbekannt geht hervor, dass „der Generalbundesanwalt gegen die un-
bekannten Verfasser, Herausgeber, Hersteller und Verbreiter der Druckschrift ‚radikal’ Nr. 153 vom November 1995 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Werbens für eine terrori-
stische Vereinigung führt“. Nun, die Zeitschrift „radikal“ begeht gerade ihr zwanzigjähriges Beste-
hen, gehört also in gewisser Weise auch schon zu den etablierten Medien dieser Republik. Und in Zusammenhang mit dem o.g. „Verdacht“ gibt es noch keinerlei rechtskräftige Verurteilung.

Sie machen der Zeitschrift zum Vorwurf; dass sie „Tatbekennerschreiben der Roten Zora“ abdruk-
ke, wobei sich „aus dem Kontext eine Identifizierung mit der Tatbekennung“ (Sie meinen damit wahrscheinlich Identifizierung mit der Tat), und „eine unmissverständlich zustimmende Tendenz“ ergebe. Es scheint Ihnen in Wirklichkeit darum zu gehen, der Öffentlichkeit eine Zeitschrift vor-
zuenthalten, die neben Bekennerschreiben durchaus lesenswerte politische Artikel und Analysen abdruckt. Dass Sie die politischen Inhalte dieser Zeitschrift nicht teilen, können wir nachvollzie-
hen, aber wir leben doch in einer pluralistischen Gesellschaft und niemand drängt Ihnen ein Abonnement auf.

Die oben genannten formalen Begründungen, mit denen Sie die Zeitschrift „radikal“ zu krimina-
lisieren versuchen, können ohne Probleme auch auf bürgerliche Medien angewendet werden:

Zumindest haben wir uns, sofern wir KonsumentInnen bürgerlicher Medien sind, noch längst nicht damit abgefunden, jeden Tag mit undifferenzierten Gewaltdarstellungen, Berichten über Kriege und Kriegstreiber etc. konfrontiert zu werden, ohne die eigentlich fällige sofortige und energische Distanzierung von Gewalt und Terror. Wir wissen sehr genau, dass ein Politiker, auch wenn er ein paar Tausend Menschenleben auf dem Gewissen hat, in Regierungskreisen hierzulan-
de noch allemal ein geschätzter Gesprächspartner sein kann. Gerade wieder müssen wir bürgerli-
chen Medien den Wunsch unserer Regierung entnehmen, deutsche Kampftruppen ins ehemalige Jugoslawien zu schicken. Eine sofortige und energische Distanzierung von Gewalt und Terror und eine Bezugnahme auf die während des Zweiten Weltkrieges von deutschen Kampftruppen im da-
maligen Jugoslawien begangenen Greuel wurden in den wenigsten Medien geboten. Uns scheint sogar, dass sich aus dem Kontext eine Identifizierung mit der Tat und eine unmissverständlich zustimmende Tendenz ergibt …

Wir fühlen uns dennoch in der Lage, uns selber ein Urteil darüber zu bilden, wer nach unserer Meinung Grund hat, zum Mittel der Gewalt zu greifen, ob, und wenn ja, welche Konflikte mit Ge-
walt gelöst werden sollten und welche nicht.

Wir lassen Ihnen diese plumpen Kriminalisierungsversuche gegen linke Zeitschriften und politi-
sche Treffpunkte wie den Infoladen nicht durchgehen und werden in sämtlichen uns zugänglichen Zeitungen und Pamphleten unseren Einfluss geltend machen, damit dort die Kriminalisierung von „radikal“ thematisiert wird.

Übrigens, beim Surfen im Internet ist uns zufällig die Bestellanschrift für „radikal“ begegnet:

XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
XXXXXXXvorauseilende Zensur der HN-RedaktionXXXXXXX
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

Indem wir hoffen, Ihnen mit diesem – nachträglichen – Vorwand gedient zu haben, verbleiben wir mit vorzüglicher Hochachtung
Ihr El Salvador Komitee im
Stadtteilladen Breisacher Straße 12

P.S: Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass dieser Vorwand nur als Rechtfertigung für Ihre Hausdurchsuchung vom 14. August 1996 gilt und Sie keinesfalls zu weiteren illegalen Ak-
tionen berechtigt.


Haidhauser Nachrichten 10 vom Oktober 1996 8 f.

Überraschung

Jahr: 1996
Bereich: Bürgerrechte

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