Materialien 1997
Zivilisierung des Cyberspace, Modernisierung der Demokratie
Text der Münchner Erklärung
Im Mittelpunkt einer demokratischen Informationsgesellschaft muß die soziale Nutzung der ver-
netzten Medien durch alle Bürger stehen.
Zu Recht werden die neuen Kommunikations- und Informationstechnologien als wichtige Zu-
kunftsbranchen gesehen, die den europäischen Wirtschaftsstandort stärken können. Sie eröffnen neue Chancen für Wohlstand, Umweltschutz, Beschäftigung und Kommunikation. Für Bildung, Kultur und Wissenschaft entstehen faszinierende neue Möglichkeiten. Voraussetzung ist jedoch, daß eine demokratische Mediendebatte geführt wird und sich Bürgerinnen und Bürger der neuen Kommunikationsmedien, für die gegenwärtig meist synonym und im allgemeinen Sprachgebrauch das „Internet“ steht, effektiv und selbstbewußt bedienen lernen.
Entscheidend für den Erfolg der Informationsgesellschaft ist die Bereitschaft der Bürger, die kommenden Veränderungen nicht nur hinzunehmen, sondern aktiv an ihrer Ausgestaltung mitzu-
wirken.
Alle Bürgerinnen und Bürger müssen folglich die Chance haben, die neuen Kommunikationsme-
dien aktiv zu nutzen, um am demokratischen Prozeß der Beratung und Entscheidung öffentlicher Angelegenheiten teilnehmen zu können. Bisher werden sie hauptsächlich kommerziell und wis-
senschaftlich genutzt; ihr Design ist noch zu stark am Muster der klassischen Verteilmedien (Pay-per-View oder Teleshopping) orientiert. Anzustreben ist ihre Ausgestaltung und Sicherung als öffentlicher Universaldienst, mit dem die Qualität der demokratischen Prozesse verbessert werden kann. Eine daran orientierte Technologie-, Bildungs- und Medienpolitik muß stärker auf offene, dezentrale und interaktive Netze setzen.
Die neuen Kommunikationsmedien bergen Risiken in sich: individuelle Freiheitsgewinne können in verantwortungslosen Individualismus umschlagen und zu manipulativen Kommunikationsver-
zerrungen führen. Sie eröffnen auf der anderen Seite aber auch vielfältige Möglichkeiten für de-
mokratische Beteiligung und Beratung. Vor allem erlauben sie erstmals „individualisierte Massen-Kommunikation“. Neue Formen des demokratischen Dialogs zwischen Bürgern und politischen Institutionen sowie innerhalb der Bürgerschaft selbst können sich entwickeln. Erste Erfahrungen zeigen, daß vernetzte Medien lokale politische Kommunikation verdichten und globale Kommuni-
kation herstellen können.
Sie können als Mittel gegen politische Apathie und „Politikverdrossenheit“, d.h. zur Regeneration der demokratischen Prozesse genutzt werden und so einen wesentlichen Beitrag zur Selbstorgani-
sation des Gemeinwesens leisten.
Um diese Ziele zu erreichen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Unser Gemeinwesen hat sich als Handlungsrahmen den demokratischen, sozialen Rechtsstaat gesetzt. Die neuen Optio-
nen der wissensbasierten Gesellschaft müssen innerhalb dieses Handlungsrahmens genutzt wer-
den. Auf die besonderen Eigenschaften der vernetzten Medien bezogen heißt das, daß eine Neube-
stimmung der informationellen Grundrechte, der Bildung und des Verhältnisses von Selbstver-
wirklichung und Solidarität notwendig ist. Die demokratischen Errungenschaften unserer Kultur wie Selbstbestimmung, freie Rede, Konsensbildung und Mehrheitsentscheidung bei Minderhei-
tenschutz müssen Richtlinien für die politische und gesellschaftliche Nutzung der vernetzten Me-
dien sein.
Die neuen Kommunikationsmedien bergen die Gefahr eines „elektronischen Populismus“ in sich, aber sie eröffnen auch Chancen für eine Modernisierung der Demokratie und eine Neubestimmung der Staatsaufgaben. Mit globaler Kommunikation können neue Strukturen einer weltweiten Öf-
fentlichkeit entstehen, die erlauben, auf die Globalisierung der Wirtschaft und Politik zu reagieren und Einfluß zu nehmen.
Die folgenden Forderungen und Vorschläge wenden sich an die politisch Verantwortlichen, an Ge-
setzgeber und öffentliche Verwaltungen, an die politischen Parteien und die Medien politischer Kommunikation, an die Technologieentwickler und Medienunternehmer, an Wissenschaftler, Künstler, Schulen und andere Bildungseinrichtungen – und nicht zuletzt an die Benutzer der neuen Kommunikationsmedien selbst.
Was wir fordern und vorschlagen, ist nicht kostenneutral, es erfordert vielmehr einen hohen Ein-
satz öffentlicher und privater Mittel. Wir halten dies aber für eine sinnvolle Investition, die langfristig eine politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Rendite bringen wird.
Die Münchener Erklärung ist anläßlich der Konferenz Internet & Politik der Akademie zum Dritten Jahrtausend im Februar 1997 in München der breiteren Öffentlichkeit vorgestellt worden. Sie ver-
steht sich in Form und Inhalt selbst als Beitrag zu einer demokratischen Mediendebatte und Netz-Kultur. Alle Leser sind deshalb – in digitaler wie nicht-digitaler Form – um Kommentare, Anre-
gungen, Ergänzungen und Hinweise auf Initiativen gebeten, die sich die Ausgestaltung des Cyber-
space als demokratischen Raum und die Modernisierung der Bürgergesellschaft zum Ziel gesetzt haben.
An der Erklärung haben mitgewirkt: Thomas Christaller (Informatiker, GMD, St. Augustin/Uni-
versität Bielefeld), Maximilian Herberger (Rechtsinformatiker, Universität Saarbrücken), Johan-
nes Kollbeck (Parlamentarischer Mitarbeiter im Deutschen Bundestag, Bonn), Claus Leggewie (Politikwissenschaftler, New York University), Geert Lovink (Medientheoretiker, Amsterdam), Christa Maar (Präsidentin der Akademie zum Dritten Jahrtausend), Peter Mambrey (Sozialwis-
senschaftler, GMD, St. Augustin), Heinz Mandl (Psychologe, LMU, München), Günter Müller (In-
formatiker, Institut für Informatik und Gesellschaft, Universität Freiburg), Sebastian Stier (Phy-
siker und Informatiker, Siemens AG, München), Jörg Tauss (Mitglied des Deutschen Bundestages, Bonn), Endredaktion: Claus Leggewie und Christa Maar.
Wir bitten alle, die unter Punkt I – IV aufgeführten Forderungen und Vorschläge zu unterstützen und die Münchner Erklärungen zu unterzeichnen. Verwenden Sie dazu das Eingabeformular auf der Unterschriftenliste oder senden Sie uns ein Fax (089/9250-3464) oder eine Email an team@akademie3000.de.
I. Demokratische Telekommunikationspolitik
1. Bundesregierung und Länder werden aufgefordert, die von der Europäischen Union gestartete Europäische Informationsinitiative so mitzutragen, daß die Nutzung der neuen Kommunikations-
medien zu sozialen und demokratischen Zwecken gefördert wird. Die kommerziellen Anbieter allein können dies nicht leisten. Die Gestaltung der Informationsgesellschaft kann nicht dem technischen Fortschritt und den Kräften des Marktes allein überlassen bleiben.
2. Bundesregierung und Länder werden aufgerufen, die neuen Kommunikationsmedien institutio-
nell so zu gestalten, daß die informationelle Grundversorgung gesichert und ein universaler und freier Zugang für alle Bürgerinnnen und Bürger gewährleistet ist. Dabei müssen Rahmenbedin-
gungen gesetzt werden, die ein kostengünstiges Angebot fördern bzw. möglich machen.
3. Parlamente, öffentliche Verwaltungen und Judikative müssen, um ihre Informationspflicht gegenüber den Bürgern zeitgemäß zu erfüllen, verstärkt und umfassend die Möglichkeiten der neuen Kommunikationsmedien einsetzen und sich untereinander vernetzen. Texte, die sich an die Öffentlichkeit richten, sind den Bürgern kostenlos oder gegen geringes Entgelt elektronisch zur Verfügung zu stellen. Gleiches gilt für öffentliche Datenbanken.
4. Parlamente und öffentliche Verwaltungen sind gehalten, die Öffentlichkeit mittels der neuen Kommunikationsmedien über Gesetzesentwürfe und Planungsvorhaben effektiv zu informieren, sie zur Diskussion zu stellen und dafür geeignete elektronische Beteiligungsverfahren auszuar-
beiten.
5. Die von Bundes- und Landesregierung eingerichteten Beratungsgremien müssen ihre auf ökonomische und technische Aspekte eingeengte Perspektive öffnen und stärker als bisher den Gesichtspunkt der bürgerfreundlichen und inhaltlichen Gestaltung der neuen Kommunikations-
medien berücksichtigen. In die Initiative Informationsgesellschaft Deutschland (IID) müssen alle relevanten gesellschaftlichen Gruppen und Initiativen einbezogen werden.
6. Vertraulichkeit, Integrität, Zurechenbarkeit und – wo nötig – Anonymität gilt es auch für elektronische Kommunikation zu sichern. Verschlüsselungsverfahren sind zur Bewahrung der informationellen Selbstbestimmung unabdingbar. Nationales Recht ist – auf sich allein gestellt – nicht in der Lage, die grenzüberschreitenden, interaktiven Kommunikationsmedien zu regeln. Die Politik ist daher aufgefordert, an Ausbau und Verbesserung der internationalen rechtlichen Rah-
menbedingungen mitzuwirken, die den Schutz, die Freiheit und die Sicherung der Informationsbe-
schaffung und Kommunikationsbeziehungen garantieren. Internationale Konventionen und bes-
sere technische Selbstschutzmöglichkeiten der Nutzer der neuen Kommunikationsmedien öffnen den Weg zu einer mehrseitigen Sicherheit.
7. Maßnahmen zum Kampf gegen die organisierte Kriminalität, zum Jugendschutz oder zur Ver-
hinderung des Mißbrauchs der Datennetze müssen die Eigenheiten der dezentralen und interak-
tiven Kommunikationstechnologien berücksichtigen und dürfen die verfassungsrechtlich garan-
tierte Meinungs- und Informationsfreiheit nicht untergraben oder aushöhlen.
8. Die neuen Kommunikationsmedien müssen als Mittel zur Sicherung und Revitalisierung des Rechtsstaates eingesetzt werden. Gesetze, die sich mit dem Anspruch auf Befolgung an die Öffent-
lichkeit richten, und wichtige Urteile, die Gerichte „Im Namen des Volkes“ verkünden, sollen in geeigneter Form (als „Lesetexte für den Bürger“) kostenfrei über die neuen Kommunikations-
medien zugänglich gemacht werden.
9. Die Bundesregierung und die Länder werden aufgefordert, für alle genannten Bereiche Pilot-
projekte zu initiieren und beispielhafte Netzwerke zu fördern.
II. Demokratische Bildungs- und Kulturpolitik
1. Die Wissenschafts- und Kultusminister des Bundes und der Länder werden aufgefordert, Bil-
dung und Ausbildung für und durch die neuen Medien zur nationalen Priorität zu erheben und die entsprechenden europäischen Initiativen verstärkt aufzugreifen. Das Bildungssystem muß in die Lage versetzt werden, junge Menschen auf die Herausforderung der Informationsgesellschaft vor-
zubereiten und ihnen den sinnvollen Umgang mit den neuen Kommunikationsmedien zu ermög-
lichen. Es muß auch Umschulungs- und Fortbildungsmöglichkeiten für Berufstätige und Beschäf-
tigungslose bereitstellen, die durch die technologische Modernisierung an den Rand gedrängt werden.
2. Die Wissenschafts- und Kulturminister des Bundes und der Länder werden aufgefordert, die bedarfsgerechte Ausstattung von Schulen, Volkshochschulen, Universitäten und Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung mit internetfähigen Computern zügig voranzutreiben und allen Bildungs-
institutionen unbeschränkten und kostenfreien Zugang zum Internet zur Verfügung zustellen.
3. Im Rahmen eines zeitgemäßen Universaldienstes sollen Bildungseinrichtungen, Rat- und Bür-
gerhäuser, kommunale Netzwerke und Netzwerke von Selbsthilfegruppen mit öffentlichen Ter-
minals ausgestattet werden, in denen Bürgerinnen und Bürger, die nicht im Besitz der notwendi-
gen technischen Ausstattung sind, freien und kostengünstigen Zugang zu den neuen Kommunika-
tionsmedien erhalten.
4. Es sollen, wie von der Europäischen Kommission gefordert und in den Vereinigten Staaten be-
reits erprobt, in Zusammenarbeit mit den Technologieanbietern Netz-Tage als Pilotprojekte gestar-
tet werden, die alle gesellschaftlichen Gruppen mit den Potentialen der neuen Kommunikations-
medien vertraut machen. Dabei sind sozial schwache Gruppen und Minderheiten besonders zu fördern.
5. Öffentliche und private Bibliotheken sollen über das bestehende Maß hinaus zügig digitali-
siert und miteinander vernetzt werden. Audio-visuelle Medien, individuelle Archive und öffent-
liche Datenbanken sollen schrittweise zu einer globalen, ortsungebundenen elektronischen Biblio-
thek zusammenwachsen. Die Deutsche Bibliothek soll als elektronische Depot- und Archivinstanz ausgestaltet werden. Die Servicefunktion der Universitäten bei der Informationssuche im welt-
weiten Netzwerk soll ausgebaut werden.
6. Die neuen Kommunikationsmedien sollen als Mittel genutzt werden, das nationale und euro-
päische Kulturerbe dauerhaft zu bewahren und für alle zugänglich zu machen. Ziel ist die Ein-
richtung eines ortsungebundenen elektronischen Museums, das die erhöhte Speicher- und Ar-
chivierungskapazität der neuen Kommunikationsmedien für die Digitalisierung der Bestände nutzt und für informationelle Kontinuität sorgt.
7. Die Wissenschaften und die Einrichtungen der politischen Bildung sind aufgefordert, die Mög-
lichkeiten der neuen Kommunikationsmedien zu nutzen, um die Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung allen Interessierten kostengünstig zugänglich zu machen. Zugleich müssen sie Reflexi-
onsinstanzen sein, um die Informationsgesellschaft „intelligenter“ zu machen und sinnvolle Ord-
nungsstrukturen darin zu schaffen.
III. Bürgernahe Politik
1. Bundestag und Landtage sowie kommunale Parlamente sind gehalten, sich verstärkt an die neuen Kommunikationsmedien anzuschließen und sich aktiv für den Dialog mit den Bürgern, sozialen Bewegungen und Interessengruppen zu öffnen, die zu Recht eine bürgernahe Politik fordern.
2. Die Parteien werden aufgefordert, mit Hilfe der neuen Kommunikationsmedien die Interakti-
on mit Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern zu verbessern und sie zu einem Instrument inner- und außerparteilicher Demokratie zu machen.
3. Private Organisationen (Nicht-Regierungs-Organisationen, public interest groups), die gemein-
wohlorientierte, humanitäre und spezielle Interessen vertreten, werden aufgefordert, über die neuen Kommunikationsmedien in einen interaktiven, demokratischen Dialog einzutreten und sie verantwortlich zu nutzen.
4. Mit Hilfe der neuen Kommunikationsmedien sollen kommunale, regionale und überregionale Netzwerke geschaffen und gefördert werden, die Bürgerinitiativen, Selbsthilfegruppen, Nachbar-
schaftskooperativen und kommunale Diskussionsforen einschließen.
IV. Selbsthilfeorganisation und Selbstkontrolle der Nutzer der Neuen Medien
1. Die Benutzer der neuen Kommunikationsmedien müssen ihren Beitrag dazu leisten, schwere Verstöße gegen Regeln gegenseitigen Respekts, der Toleranz und der Menschenwürde zu sanktio-
nieren und die Selbstkontrolle des elektronischen Verkehrs („netiquette“) zu einem echten Ge-
wohnheitsrecht des elektronischen Zeitalters weiterzuentwickeln.
2. Die Benutzer der neuen Kommunikationsmedien sollen sich verstärkt in die Diskussion um die Telekommunikations-Gesetzgebung einschalten und das öffentliche Interesse an informationeller Grundversorgung und Universaldiensten vertreten.
3. Berufsvereinigungen von Computerfachleuten sollten ihre Anstrengungen verstärken, die neuen Kommunikationsmedien zu zivilisieren und zu demokratisieren, und sich über ihre beruflichen Interessen hinausgehend für die allgemeine Pflege der demokratischen Netzkultur einsetzen.
4. Die Internet-Gemeinschaften sollen Pilot-Projekte zur Ausgestaltung der politischen Kommu-
nikation auf lokaler, nationaler, europäischer und globaler Ebene ausarbeiten, die in der An-
fangsphase mit öffentlichen Mitteln zu fördern sind.