Materialien 1999
„Rein obtisch wirkt der Stein verschmiert und besudelt“
Urteil des Amtsgerichts München gegen den Künstler Wolfram P. Kastner wegen seiner Kunstaktion „ElserSpuren“ („gemeinschädliche Sachbeschädigung“)
Am 7. November 1999 (anlässlich des 60. Jahrestages des Attentats von Georg Elser auf die Nazi-
führung) sprühte Wolfram P. Kastner – genehmigt vom städtischen Baureferat – eine Aussage Elsers aus seinem Verhör bei der Gestapo im Rahmen einer Kunstaktion an vier Stellen der Stadt München auf das Pflaster: „Ich wollte durch meine Tat noch größeres Blutvergießen verhindern.“ Anschließend schrieb er in aller Öffentlichkeit auf den schwarzen Gedenkstein vor der Bayrischen Staatskanzlei mit weißer Schrift „Elser“, dessen Name dort fehlt. Kastner betrachtet diese ästheti-
sche Intervention als eine „gemeinnützige Sachergänzung durch Kunst“, die eigentlich im Sinne der Bayrischen Staatsregierung sein müsste.
Nach zwei Stunden war die Schrift durch einen Geschichtsreinigungstrupp im Auftrag der Staats-
kanzlei rückstandslos entfernt. Bei einem Verhör wird der Künstler auf Anordnung des Leiters des Staatsschutzes erkennungsdienstlich behandelt: Fingerabdrücke, Verbrecherfoto, Wiegen, Messen etc.
Ein bayrisches Gericht befand: „Nach ständiger Rechtsprechung stellt auch das Beschmieren mit Farbe als nicht nur belanglose Veränderung der äußeren Erscheinung eine Sachbeschädigung dar. Vorliegend war die Aussehensveränderung des vom Angeschuldigten besprühten Denkmals be-
langreich …“ Die Freiheit spielt jedenfalls in Bayern eine geringere Rolle als das Sauberkeitsbe-
dürfnis der Staatskanzlei. So erkannte das Gericht „Die objektiv vorliegende Sachbeschädigung ist auch nicht durch die Ausübung seines Grundrechtes auf Kunstfreiheit gerechtfertigt.“
Gutachten von Kaspar König (Museum Ludwig Köln), von Prof. Wieland Schmied (Präsident der Bayrischen Akademie der Wissenschaften) und Prof. Willibald Sauerländer (ehem. Direktor des Zentralinstituts für Kunstgeschichte) stellen fest, dass es sich keineswegs um eine Beschädigung, sondern um eine notwendige Ergänzung und Potenzierung des Denkmals handelt. Die Richterin scherte sich darum nicht, gab aber immerhin zu erkennen, dass sie erst durch die Aktion Kastners von der mutigen Tat Georg Elsers erfuhr.
Kastner wurde der gemeinschädlichen Sachbeschädigung schuldig gesprochen. Er soll die Reini-
gungskosten, die Verfahrenskosten sowie eine Betrag von 500,- DM an eine Stiftung bezahlen. „Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 60,- DM bleibt vorbehalten.“
Der Künstler verzichtet auf eine Berufung, da er sich nicht mit bayerischen Gerichten, die er in Kunstfragen für inkompetent hält, auf einen langwierigen und ebenso aussichtlosen Streit einlas-
sen will.
Institut für Kunst und Forschung (Hg.), Unmögliche Kunst. Eine im Auftrag der Grünen Landtags-
fraktion gestaltete Ausstellung vom 24. Januar bis 16. Februar 2001 im Bayerischen Landtag über das, was man sich heutzutage im Freistaat von Künstlern alles gefallen lassen muss, mit einem Ge-
leitwort von Sepp Dürr und Texten von Jürgen Arnold und Gerd Holzheimer, München 2000, 49.