Materialien 2005
Menschenverachtende Flüchtlingsabwehr an der EU-Außengrenze des Münchener Flughafens
Pressemitteilung des Bayerischen Flüchtlingsrats München,
den 3. November 2005
Nicht nur Melilla und Ceuta stehen für eine menschenverachtende Flüchtlingspolitik, sondern auch der Münchner Flughafen.
Dort wird seit sieben Monaten ein Flüchtling aus dem Irak festgehalten. Sein Asylantrag ist im Schnellverfahren als offensichtlich unbegründet abgewiesen worden. Obwohl klar ist, dass er mangels Papieren nicht ausreisen kann (die Bundespolizei hat ihn sogar nach Berlin zur irakischen Botschaft geflogen, wo man aber keine Papiere ausstellen wollte), wird Burhan Karim Z. die Einrei-
se nicht gestattet. Zwei Mal war er schon zwei Monate in Stadelheim in Abschiebehaft, doch dies gilt den Behörden nicht als Einreise.
Inzwischen ist die Abschiebehaft aufgehoben, weil die Bundespolizei (ehem. BGS) selbst sagt, dass eine Passbeschaffung „nicht aussichtsreich“ sei und eine Abschiebung deshalb nicht durchführbar.
Freigelassen wird Burhan Karim Z. trotzdem nicht. Stattdessen wird er nun in der sogenannten Flughafenunterkunft festgehalten. Noch immer gilt Burhan Karim Z. als nicht eingereist. Ein diesbezüglicher Antrag beim Verwaltungsgericht München dümpelt seit August vor sich hin.
Burhan Karim Z wird zwar am Flughafen festgehalten, doch wird dies auch vom Amtsgericht Er-
ding und dem Landgericht nicht als Freiheitsentzug gesehen. Theoretisch könnte der Iraker ja ausreisen. Burhan Karim Z ist seit Anfang der Woche in Hungerstreik getreten. Angesichts der Blockadehaltung der Bundespolizei und der Justiz wohl das letzte Mittel, um auf seine verzweifelte Lage aufmerksam zu machen.
Der Bayerische Flüchtlingsrat verurteilt die Praxis, Menschen monatelang ohne richterlichen Be-
schluss in Haft zu nehmen, als unvereinbar mit einem Rechtsstaat und als Verletzung elementarer Menschenrechte. Die Argumentation der Behörden und Gerichte zeugt von künstlichen Winkelzü-
gen, die von Wirklichkeit und menschenrechtlichen Grundsätzen gleich weit entfernt sind.
Wir fordern unverzüglich die Anerkennung, dass dieser Flüchtling, der seit sieben Monaten in München festgehalten wird, in Deutschland ist und, weil er definitiv nicht abgeschoben werden kann, auch formal die Erlaubnis zur Einreise ins Bundesgebiet bekommt und freigelassen wird.
gez. Stephan Dünnwald
Bayerischer Flüchtlingsrat
Münchner Lokalberichte 23 vom 10. November 2005, 12.