Materialien 2007
Anklage gegen Haydar Işik nicht zugelassen
Die Staatsschutzkammer des LG München I unter ihrem Vorsitzenden Richter Riedmann hat die Anklage der StA München gegen Haydar Işik nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. Damit hat ein mehr als dreijähriges umfangreiches Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Unterstützung der verbotenen kurdischen PKK sein unrühmliches Ende gefunden.
Die Strafkammer lehnte die Zulassung der Anklageschrift ab, weil sie im Gegensatz zur StA keinen hinreichenden Tatverdacht sah. Im einzelnen wies sie der Anklage nach, dass sie Äusserungen Işiks „nicht vollständig wiedergegeben“ hat, weshalb ein falscher Eindruck entstanden sei, teilwei-
se seien die Behauptungen der Anklage „nicht durch Tatsachen belegt“. Die Anklage habe auch ver-
säumt zu ermitteln, ob die sozialen Projekte Işiks für Frauen und Jugendliche in der kurdischen Stadt Dersim, für die er seit Jahren öffentlich wirbt und Gelder sammelt, tatsächlich existieren. Aus den monatelang abgehörten Telefonaten ergäben sich aber Anhaltspunkte dafür, dass Işik diese Projekte tatsächlich förderte und nicht die PKK, wie ihm pauschal unterstellt worden war. Die Ermittlungen hätten auch keine Hinweise darauf ergeben, dass Işik als „graue Eminenz“ für die PKK mobilisiert und Spendengelder eingetrieben habe.
Işik wird von der Strafkammer bescheinigt, „in kurdischen Kreisen eine angesehene Persönlich-
keit“ zu sein, die teilweise als „Hoca“ (Lehrer) angesprochen werde. Ein Tatverdacht in Richtung der PKK ergebe sich daraus jedoch nicht.
Haydar Işik wurde im Juli 2007 unter spektakulären Umständen festgenommen und musste fast zwei Wochen in U-Haft verbringen. Computer, Unterlagen und persönliche Aufzeichnungen, die er als bekannter Schriftsteller zur Arbeit benötigt, waren monatelang beschlagnahmt. Angesehene Persönlichkeiten des In- und Auslands sowie die Gewerkschaft GEW, der er als pensionierter Leh-
rer angehört, hatten sich für seine Freilassung und Rehabilitierung eingesetzt. Bereits am 11. Juli 2007 hatte seine Verteidigung vorgetragen, dass die Anschuldigungen gegen ihn sich auf „Speku-
lationen ohne reale Grundlage“ sowie Unterstellungen aufgrund schlampiger Ermittlungen stütz-
ten. Nach weiteren 30 Monaten aufwendigster Ermittlungstätigkeit hat sich gezeigt, dass diese ursprüngliche Einschätzung so falsch nicht wahr.
Die Verteidigung wird die vollständige Rehabilitation Haydar Işiks durch Gewährung einer ange-
messenen Entschädigung für die erlittenen Strafverfolgungsmassnahmen anstreben, sobald der Beschluss der 2.Strafkammer rechtskräftig wird.
27. Januar 2010