Materialien 2008
Rede bei der Verleihung des Preises „Aufrechter Gang” der Humanistischen Union
an Christiane Ernst-Zettl am 12. Juni 2008 im Kulturzentrum Gasteig
Sehr geehrte Frau Hauptfeldwebel Ernst-Zettl – nachdem wir uns gut kennen, verwende ich auch bei diesem offiziellen Anlass, der Verleihung des Preises „Aufrechter Gang”, lieber das Du – also: liebe Christiane, liebe Freunde, meine sehr geehrten Damen und Herren,
als die Humanistische Union München mich fragte, ob ich die heutige Verleihung befürwortete und bereit sei, die Laudatio zu halten, habe ich nicht lange gebraucht, um beides mit großer Freude zu bejahen. Einen Menschen auszuzeichnen, der eine solche Ehrung verdient, bereitet mir ebenso große Freude, wie es mir derzeit in der Seele weh tut, mit ansehen bzw. am eigenen Leibe erfahren zu müssen, dass Leute, die Recht und Moral nicht mehr achten, dazu beitragen, dass dagegen einfach verstoßen werden kann. Die Menschen lügen wohl gerne, führen gerne sogar verlogene Kriege. Der im März leider verstorbene Professor Joseph Weizenbaum formulierte dies so: „Natürlich betet man darum, dass die Menschen ehrlich und friedlich sind. Aber das ist nicht sehr realistisch.” Liebe Christiane: Du hast etwas Licht in diesen Tunnel gebracht. Nicht, weil Du besonders friedlich gewesen wärst, schließlich gehört es zu Deinem Beruf, Dich nicht an Kriegen zu beteiligen, nur Menschen zu helfen, sondern weil Du besonders ehrlich warst und diesen Status auch dann noch respektiert hast, als andere einen Verstoß dagegen forderten.
Der „Aufrechte Gang” wird heuer zum ersten Mal seit 2002 wieder verliehen. Doch auch wenn es sechs Jahre gedauert hat, war sich die Jury heuer einig: Nun hat sich jemand wieder den Preis verdient. Die Auswahl war – militärisch gesprochen – ein Volltreffer. Da ich die Geschehnisse, aber vor allem auch das Umfeld, die Bundeswehr, selbst recht gut kenne, weiß ich, dass Dir die Entscheidung, für die Du heute geehrt wirst, nicht ganz leicht gefallen sein kann. In der besonderen Situation, den geradezu abwegigen, vor einem Jahrzehnt überhaupt nicht vorstellbaren Randbedingungen, nicht im eigentlichen Handeln, liegt auch die besondere Ehre, die Dir zuteil wird. Anders ausgedrückt: Unter normalen Umständen, in einer rechtstreuen Armee oder mit ausschließlich funktionierenden Institutionen zur Überwachung, die nicht dazu neigen, die Wahrheit zu unterdrücken, sondern eingreifen, wenn die Streitkräfte aus dem Ruder laufen und ihrem verfassungsmäßigen Auftrag nicht mehr nachkommen, könnte man sagen, Du hättest lediglich Deine Pflicht getan, ohne vor den Folgen große Angst haben zu müssen. Das ist aber heute leider nicht mehr gewährleistet. Die Exekutive, die das Recht inzwischen offen bricht, sich auch an ungesetzlichen Kriegen, also an Verbrechen, beteiligt und das Völkerrecht ignoriert, kann all das offenbar relativ ungestört tun, steht scheinbar über dem Recht. Sich rechtstreu verhaltende Soldaten werden dagegen zum Teil für ihr korrektes, sogar vorbildliches Verhalten belangt und gemaßregelt. Die öffentliche Empörung darüber, jedenfalls die veröffentlichte Meinung, hält sich in erstaunlich engen Grenzen.
Du hast – für sich betrachtet – keine Heldentat im Feldlager in Kabul begangen, sondern „nur” – in Anführungszeichen – das getan, was Dir in Deiner Ausbildung für diesen Einsatz beigebracht worden war und was man Dir schriftlich mitgegeben hatte in Form einer Taschenkarte. Du warst als Oberfeldwebel der Bundeswehr im sanitätsdienstlichen Einsatz und als militärische Vorgesetzte auch für die Einhaltung des Völkerrechts durch Deinen Stabsgefreiten verantwortlich. Als es darum ging, auch Kombattantenaufgaben zu übernehmen, hast Du mündlich und dann sogar schriftlich den beabsichtigten Völkerrechtsbruch gemeldet und die eigene Mitwirkung daran in der Tat abgelehnt. Soll man eine obliegende Handlungsweise (eine Selbstverständlichkeit) würdigen, es anerkennen, dass jemand seine gesetzlich auferlegte Pflicht, das Humanitäre Völkerrecht zu respektieren und seinen Neutralitätsstatus zu wahren, beachtet? Steht nicht schon im Artikel 25 des Grundgesetztes, dass dieses Völkerrecht Vorrang hat vor dem nationalen Gesetz und war letzteres nicht im Einklang damit, stand das nicht sogar in deiner Taschenkarte? Man kann, ja man muss rechtstreues Verhalten heutzutage leider bei uns (auch in der Bundeswehr) bisweilen als eine Besonderheit ansehen. Man muss Widerspruch würdigen, wenn man weiß, dass die Bundeswehrführung es offensichtlich als gangbaren Weg ansieht, Recht zu brechen und Gesetzestreue nur mit dem Mund nach außen hin zu wahren, während der Apparat, wo er will, nach innen hin andererseits Druck aufbauen kann und auch tatsächlich aufbaut, dagegen zu verstoßen, sogar Untergebene nahezu unbehelligt zur Mitwirkung an schweren Straftaten anstiften kann, das offenbar zum Teil auch tut.
Ein Beispiel:
Die Bundeswehr schreckt leider vor Sanktionierung, wenn jemand Recht und Moral höher einstuft, als dass er sich an völkerrechtlichen Delikten wie dem Irakkrieg auch nur indirekt beteiligen würde, nicht zurück. Wenn es nach ihr ginge, stünde auf Respektierung des § 5 des Wehrstrafgesetzes, wenn jemand also pflichtgemäß prüft, ob er an Straftaten mitwirkt, bekanntlich sogar Gefängnis. Bei diesem Verbrechen wurde mir (ob Sie es glauben oder nicht) schlicht befohlen wegzusehen. Und die Verantwortlichen haben wohl selbst diesem „Ideal” – in Anführungszeichen – entsprochen. So weit sind Recht und Moral inzwischen gesunken. Die Mitwirkung an Angriffskrieg ist der Bundeswehr wichtiger als die Beachtung des Wehrstrafgesetzes, wenn sie sich denn überhaupt für die Rechtslage interessiert, die in Wahrheit bekanntlich darin bestünde, dass die Mitwirkung an einem völkerrechtlichen Delikt selbst ein völkerrechtliches Delikt darstellt. Leider muss der Bundeswehr in diesem Zusammenhang Anstiftung zur Begehung von Straftaten nachgesagt werden. An die Rechtsprechung hält sie sich inzwischen auch nicht mehr. Nachdem ihr letztinstanzlich bescheinigt worden war, dass sie bereits die Gewissensentscheidung gegen die Beteiligung am Irakkrieg zu akzeptieren gehabt hätte, rief sie, anstatt die Entscheidung zu achten und sich zu entschuldigen, lieber zum Boykott des betreffenden Urteils in diesem Kernpunkt auf. Sie erkennt die Gewissensentscheidung, um die es im Wesentlichen ging, (so unglaublich das klingen mag) einfach nicht an und hat eine Beförderungssperre verhängt. Solch offener Rechtsbruch ist es, dem wir Soldaten heute leider gegenüberstehen. Und, als wäre das noch nicht genug: Die einfachen Soldaten werden (intern, ohne große öffentliche Diskussion) bereits bestens auf die Mitwirkung an künftigen Angriffen vorbereitet. Die Rechtslehrer werden angehalten, einfachen Soldaten im Fall von Angriffskriegen Straffreiheit vorzugaukeln. Man sagt ihnen, sie sollen einfach auf die Politik vertrauen, auch, wenn sie erkennen, dass sie an derartigem Völkerrechtsbruch mitwirken. Das Friedensgebot des Grundgesetzes (Artikel 26 GG) betreffe Soldaten „ohne Einfluss auf die politische Willensbildung” nicht. Sie sollten es einfach ignorieren. Das Angriffsverbot im Strafgesetz, also § 80 StGB sollten sie ebenso nicht fürchten. Niemand werde sie, wenn sie Angriffskriege ganz bewusst mit vorbereiteten, dafür bestrafen.
Solche Beruhigungspillen bekommen Soldaten heutzutage leider als Vorbereitung auf ihre Mithilfe an derartigen Verbrechen eingeimpft. Ich wüsste keinen anderen Zweck, dem das dienen könnte. Besser kann man Köpfe, die man zur Begehung solcher Delikte benötigt, kaum vorbereiten. Intern ist man also relativ ehrlich. Trotzdem meine ich, die Vorbereitung auch auf ungesetzliche Kriege zerstört zumindest das Vertrauen der rechtstreuen Soldaten in die Bundeswehr restlos, selbst wenn noch etwas davon übrig gewesen sein sollte. Welch ein Wandel vom Gebot, sich erkannter Verbrechen zu enthalten, bzw. von der Drohung mit lebenslanger Haft hin zur Leugnung der Verantwortung des Einzelnen und der Vorspiegelung der Straffreiheit, wenn man als einfacher Soldat erkennt, dass man an einem Angriffskrieg mitwirkt.
Die hinter verschlossener Tür vom Generalinspekteur der Bundeswehr, General Schneiderhan geäußerte Forderung, den USA Kampftruppen der Bundeswehr nach dem Muster der Briten im Irak anzubieten, dürfte sich allerdings wohl nur durch solche Rechtsumkehr realisieren lassen. Durch völlige Abkehr vom Vorrang des Völkerrechts, indem man die Köpfe Untergebener im Rechtsunterricht vorsätzlich auf Mitmachen programmiert – auch im Fall von Delikten wie dem Irakkrieg, und indem man das Gewissen im Einzelfall nicht anerkennt
Es ist bedauerlich, aber verbindliche Gerichtsurteile interessieren einfach nicht mehr jeden, vor allem wohl nicht diejenigen, die sich bereits an Verbrechen beteiligt haben. Dabei wissen alle meiner Meinung nach sehr genau, dass es in Wahrheit keinem Soldaten erlaubt ist, das Denken allein seinen Vorgesetzten zu überlassen, und dass jeder persönlich bestraft werden kann, der sich wissentlich und willentlich mit engagiert. Mit dem Grundgesetz und dem Geist von Nürnberg hat die heutige Teilnahme der Bundeswehr an Angriffskriegen und ihre Haltung zur angeblichen Mitwirkungspflicht daran nicht mehr viel zu tun. Ich brauche das nicht weiter auszuführen. Das ist leider die heutige Situation.
In diesem neuen „alten” Geist wurde offenbar auch in Deinem „Fall” im Jahr 2005 entschieden. Denn in Kabul hast Du ja zunächst Zustimmung erfahren, dass Du natürlich nicht im Sicherungsdienst eingesetzt werden darfst. Du wurdest aus dem Einsatz herausgelöst, ohne dass etwa der Sicherungszugführer oder der Vorgesetzte, den dieser vorzog zu befragen, oder ein anderer Beteiligter, z.B. der Rechtsberater in Kabul, der Dir auch Recht gab, zu diesem Zeitpunkt gegen Dich den Vorwurf erhoben hätte, die Meldung und die Bitte um Ablösung seien pflichtwidrig gewesen. Der Vorwurf, Du hättest dies nicht erst am Tag des Dienstantritts fordern dürfen, wurde erst hinterher konstruiert, ganz so, als sei es nicht selbstverständlich, dass Du Deinen Neutralitätsstatus wahren würdest, nachdem Du die missliche Lage einige Tage zuvor bereits schriftlich gemeldet hattest. Auch die übrigen unmittelbar Beteiligten haben also die aktive Teilnahme im Sicherungseinsatz als rechtlich unzulässig eingestuft und somit Dein Ansinnen bestätigt. Sie haben nachgedacht und ebenfalls so gehandelt, wie sie es gelernt hatten, anstatt Dich mit Vorwürfen zu belegen oder gar die disziplinare Würdigung zu verlangen. Das ist eine erfreuliche Tatsache, die hoffen lässt, denn so ist die Rechtslage in der Tat: Das ausschließlich für den Sanitätsdienst eingesetzte Personal darf unter keinen Umständen zur Sicherung von Kombattanten oder zu anderer Gefechtstätigkeit außer zum Schutz der Patienten und von sich selbst eingesetzt werden. Abgesehen davon könnte das Sanitätspersonal das Kriegsglück wohl auch kaum wenden. Eine Armee muss sich schon in einer schlimmen Lage befinden, wenn sie von Völkerrechtsbruch nicht Abstand nehmen will.
Obwohl ein Wachdienst im tiefen Frieden zulässig gewesen wäre, hatte die Bundeswehr daher (vor dem Krieg in Afghanistan) stets darauf geachtet, dass noch nicht einmal der Anschein erweckt würde, dass ein Kampfeinsatz von Sanitätern unter irgendwelchen Umständen befohlen werden könnte. Die „Sanis”, wie sie in der Truppe heißen, wurden zum Beispiel noch nicht einmal zum Eintragen in die Schießkladde beim Schulschießen eingesetzt. Wieviele Leute wussten das? Alle! Und wieviele Deiner Kameraden haben gemeldet, dass es völkerrechtlich nicht zulässig ist, Sanitäter im Sicherungsdienst einzusetzen, als sie von diesem Ansinnen erfuhren? Wer hat gegen diese Kameraden, die damals keine Fragen stellten, einen Vorwurf erhoben?
Die Bundeswehrführung nicht. Für sie gilt das Völkerrecht inzwischen so klar nicht mehr. In der neuen Taschenkarte steht, es solle nur noch „grundsätzlich” angewandt werden, wenn es denn gehe. Das Verbot der Angriffskriege ist seit 1999 de facto außer Kraft gesetzt. Jeder kann sehen, dass sich die Bundeswehr nicht mit Entsetzen distanzierte, als bekannt wurde, dass der Jugoslawienkrieg und vor allem der Irakkrieg durch menschenverachtende Lügen herbeigeführt wurden. Recht und Moral werden offenbar als hinderlich betrachtet und Wege zur Umgehung gepflegt. Dabei wusste spätestens im Irakkrieg jeder schon vor Kriegsbeginn, dass es keinen ausreichenden Rechtfertigungsgrund gab. Weder gab es einen UNO-Beschluss, noch war Deutschland oder einer der Bündnispartner vom Irak angegriffen worden.
„Legal – illegal – scheißegal” lautet inzwischen, wie man sieht, bisweilen die Parole (in der Praxis). Laut gesagt wird das natürlich nicht, weil die Mitwirkung auch an völkerrechtlichen Delikten von mehr als 90% der Bevölkerung gar nicht befürwortet wird. In der eigenen Ideologie sind die Streitkräfte der Hüter des Welt-Gesetzes. Wer völkerrechtswidrige Delikte in mehreren Fällen fördert oder fordert (schon die Mitwirkung daran), den bezeichne ich öffentlich aber nicht mehr als rechtstreu. Den Zorn des Volkes muss man freilich erst fürchten, wenn es die volle Wahrheit erfährt, spätestens, wenn es dafür eines Tages zur Kasse gebeten wird. Für den Zweiten Weltkrieg bezahlen wir noch heute.
Selbst die Organisationen, die Märchenstunden zur Inszenierung von Kriegen aufzudecken und an die große Glocke zu hängen gehabt hätten, wenn sie diese schon nicht verhindern konnten, haben dies lieber den Medien (die sich übrigens auch nicht alle mit Ruhm bekleckert haben, zum Teil aber deutlich wurden) und den Menschenrechtsorganisationen überlassen. Sogar die Institution, die extra dafür geschaffen wurde, Rechtsbruch im Bereich der Bundeswehr bekanntzumachen und Korrekturen anzumahnen, klammert sich offensichtlich noch immer in nicht mehr nachvollziehbarer Weise selbst an die Behauptung, der Irakkrieg sei vielleicht gar kein völkerrechtliches Delikt. Mit dieser Frage habe man sich bisher noch nicht befassen müssen. Ganz so, als ob es freigestellt wäre, bei Verbrechen, in deren Nähe man gerät, wegzusehen. Nachdem das Unrecht jedoch in aller Munde ist, pflegt selbst diese Institution weiterhin die Lüge, Deutschland sei an diesen Taten völlig unbeteiligt. Es sei nicht möglich, gegen das Parlament anzukommen, wenn dieses behaupte, „Bündnisverpflichtungen” nachkommen zu müssen. Auch diese Institution nebelt sich noch immer mit solchen Unwahrheiten ein, anstatt einzugreifen (zumindest verbal), indem sie etwa öffentlich die Frage stellte, wie man als rechtstreuer Bürger denn die These von der Verpflichtung zum Rechtsbruch mittragen könne, obwohl das Gegenteil, nämlich der nationale Gesetzesvorbehalt, durch jeden nachlesbar sei. Auch durch Unterlassung, erst Recht durch Unterstützung falscher Rechtfertigungsversuche, desto mehr, je offenkundiger die Irreführung ist, wird man zum Mittäter. Wer zu Unrecht schweigt, hilft nicht, es zu beseitigen. Viele versuchen das wohl gar nicht. Den Institutionen, die durch ihr bewusstes Schweigen oder bewusstes Mittragen von Lügen den Rechtsbruch faktisch fördern, werfe ich, im Gegensatz zu Dir, Christiane, ein Defizit an Rechtsbewusstsein und Moral vor – umso mehr, wie gesagt, je weniger zu übersehen ist, dass sie die Tatsachen genau kennen. Informierte, ehrliche Menschen beanstanden den Irakkrieg als verwerflich, weil durch nichts gerechtfertigt, und bedauern die leider real erfolgte Beteiligung Deutschlands an diesem Völkerrechtsbruch. Solche Hilfe kann eben nicht einfach mit der Lüge, wir seien aus juristischen Gründen zur Mitwirkung auch an Verbrechen verpflichtet, beschönigt werden.
Aber wir führen offenbar gerne Krieg, wie eingangs erwähnt. Anstatt mit dem Rechtsbruch aufzuräumen, gibt die Politik sogar die Marschzahl vor. Sie hat selbst sich nur ein dünnes Plastikhöschen übergezogen, das die nackten Tatsachen nicht wirklich verdeckt. Die Öffentlichkeit nimmt lieber nur vorsichtig Anstoß daran. Das, was herauskommt, stinkt immer un-menschlicher zum Himmel. Nur wenige der Verantwortlichen stellen laut die Frage: „Ist nicht schon genug in die Hose gegangen?” Das ist die grausame Wahrheit, die denen, die zur Mitwirkung am verlogenen Rechtsbruch verdonnert werden sollen, nicht immer verborgen bleibt. Diejenigen, denen in diesem bösen Spiel das Hemd dann näher als die Hose ist, bemerken dabei gar nicht immer, wie sehr den Verantwortlichen der Kittel brennt.
Doch nun, liebe Christiane, noch einmal konkret zu Deinem verweigerten Gefechtsdienst in Afghanistan. Unsere Medien haben zum Teil den dortigen Einsatz als das bezeichnet, was er von Anfang an war und noch immer ist: als Krieg. Es ist eine Art Bürgerkrieg mit internationaler Beteiligung, wenngleich mit unterschiedlicher Intensität im Norden und im Süden. Die Bundesregierung hat dafür durchaus klare Worte gefunden. Nicht nur von bürgerkriegsähnlichen Zuständen ist die Rede. Vor dem Bundesverfassungsgericht kam es spätestens auf: Als eine der Richterinnen sinngemäß fragte, Deutschland unterstütze doch in Afghanistan eine Regierung, mit der man in Freundschaft verbündet sei, ob man beim ISAF-Einsatz denn unter Berücksichtigung dieser Tatsache von „jus ad bellum” und „jus in bello”, also von „Krieg” (im juristischen Sinn), überhaupt reden könne, war die Antwort eindeutig: „Selbstverständlich”, so der Beauftragte der Regierung, sei dort Krieg. Natürlich, ergänze ich, weiß das auch jeder, selbst wenn er sich mit der Materie kaum beschäftigt. Die Waffen schweigen dort nicht. Es gab genug drastische Kriegsberichterstattung, zum Beispiel einen Artikel mit der Überschrift „Globaler Kampf” und einem passenden Foto von ISAF. Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts hätten die dort eingesetzten Waffen noch nicht einmal sprechen müssen, um einen bewaffneten Konflikt darzustellen. Ihr Vorhandensein in Verbindung mit der Genehmigung zum Einsatz wäre bereits Grund genug gewesen, den Konflikt nicht leugnen zu können. Dem Gericht sei Dank. Um so klarer ist der Fall angesichts der realen Situation. Auch wenn es inzwischen schlimmer wurde, gab es in Afghanistan von Anfang an leider nicht nur die Erlaubnis zum Waffeneinsatz, sondern auch zum Teil schwere Gefechte mit Bomben, Sprengstoff, Artillerie sowie anderem Kriegsgerät und mit entsprechenden Kriegsopfern. Auch die Soldaten der Bundeswehr, die dort fallen, erleiden ja nur zum Teil den Unfalltod. Die Gefechte und die dadurch verursachten Toten wurden von den Medien weder erfunden noch verschwiegen.
Darin liegt die Schwierigkeit. In der Dreistigkeit, der erschreckenden Rechtsignoranz oder sogar bewussten Verdrehung der Rechtslage, der Schamlosigkeit der Lügen und den so gut wie immer ausbleibenden Folgen für die Verantwortlichen, wenn sie schließlich doch überführt werden, es von Anfang an oder schon lange gewusst zu haben. Niemand kann ernsthaft glauben, bei ISAF herrsche Krieg und zugleich annehmen, es gebe „keinen” bewaffneten Konflikt. Du liebe Christiane, hast das auch nicht geglaubt. Du hast dafür allerdings auch keine externen Informationen benötigt, sondern konntest in Kabul selbst sehen, dass es stimmt, was vor dem Bundesverfassungsgericht später gesagt wurde: Selbstverständlich ist in Afghanistan Krieg. In solchen Situationen pflegt die Bundeswehr ihren Soldaten die Stufe 6, die höchste Stufe der Gefahrenzulage, zu bezahlen. In Afghanistan hat sie das wegen der dortigen bürgerkriegsähnlichen Zustände auch getan, nicht nur den Soldaten erklärt, sie müssten sich auf Kämpfe einstellen. Die Bundeswehr hat also auch in sofern (und nicht nur mit Munitionslieferungen und den sogenannten „rules of engagement”) öffentlich die These verworfen, der Aufenthalt dort sei völlig friedlich und „konfliktfrei”.
Wo es aber besser passt, zur Rechtfertigung, warum das Humanitäre Völkerrecht ignoriert wird, ist es vorbei mit der Wahrheit. Selbst das Eingeständnis der Kriegssituation vor dem Bundesverfassungsgericht gilt dann offiziell nicht mehr. Wenn irgendwo auch nur ein winzigkleiner bewaffneter Einsatz im Gange ist, ist klar, dass sich eine Sanitäterin an das Humanitäre Völkerrecht zu halten hat. Das wird nicht bestritten. Doch dann wird einfach der ganze Krieg samt dem Mandat zum Kämpfen umgemünzt in „Routinedienst im Frieden”. Wer bei solchem groben Unfug nicht mitspielt, muss damit rechnen, dass gegen ihn, obwohl er zunächst Recht bekommt, hinterher der Vorwurf erhoben wird, die Meldung sei zu spät eingegangen, der Zeitdruck sei unkameradschaftlich gewesen, wie es in Deinem Fall war, liebe Christiane.
Wie aufrecht die Haltung ist, bei der Wahrheit zu bleiben, sieht man also erst, wenn man erkennt, wie krumm sich die Obrigkeit macht, ja wie geradezu lächerlich sie vor dem einen Gericht exakt das bestreitet, was vor dem anderen – völlig zu Recht – als selbstverständlich bezeichnet wird. Man muss wissen, dass zu Gunsten der Fortsetzung des Völkerrechtsbruchs sogar die schizophrene Argumentation aufrecht erhalten werden soll, es herrsche zugleich Krieg und kein bewaffneter Konflikt. In der Sache, um die es Dir ging, hast Du also zweifellos Recht. Auch Deinem Untergebenen wäre der Sicherungsdienst im Einsatz in Afghanistan nicht erlaubt gewesen. Es war richtig, dies zu melden, und nur konsequent, den Dienst abzulehnen. Weshalb Du bis heute von keinem Gericht rehabilitiert wurdest, um diese Frage zu beantworten, bin ich zu wenig Jurist. Das ist aber auch nicht relevant für diese Auszeichnung, weshalb ich diesen Aspekt hier ausklammere.
Liebe Christiane, dass Du Dein eigenes Gehirn eingeschaltet hast, siehst, was die Wahrheit ist, den Unfug, in Kabul gebe es keinen bewaffneten Konflikt, nicht geglaubt hast, ehrt Dich daher in besonderer Weise. Du hast Dich nicht, um Deine Ruhe zu haben, krumm gelegt, sondern bist ein aufrecht gehender Mensch geblieben. Dafür danke ich Dir im Namen der Humanistischen Union München, aber auch als Mensch, der sich selbst nicht nur als Uniformständer betrachtet, persönlich. Niemand kann bestreiten, dass Dein Verhalten der Beschleunigung der Rückkehr zu völkerrechtlich korrektem Verhalten diente. Rückgrat ist wichtig in einer Zeit wie der unseren, in der die Zwecklüge hochgehalten wird – und sei sie noch so durchsichtig, ja lächerlich. So schlimm die offizielle Abkehr von der Realität bzw. dem Vorrang des Rechts derzeit leider ist, so angenehm ist es, eine Mitbürgerin mehr unter uns zu wissen, die für die Einhaltung des Rechts persönliche Nachteile in Kauf nimmt. Deine Entscheidung, nicht einfach selbst Rechtstreue nur zu heucheln und zugleich die „Story vom Pferd” mitzutragen, war ein Paradebeispiel aufrechten Ganges.
Wie sich andere aus der Verantwortung stehlen, dafür will ich abschließend zwei Beispiele anführen: Erstens wurde Dir vorgehalten, Du hättest einfach Deinen Untergebenen den Dienst an der Waffe leisten lassen können. Das sei ohnehin die ursprüngliche Planung gewesen. Du hättest Dich sozusagen nicht unnötig einmischen müssen. Eine schnelle Klärung selbst herbeiführen zu wollen, anstatt zuzusehen, wie Dein Untergebener mit der Situation umgeht, sei verwerflich gewesen. Daran sieht man wohl recht deutlich, was das Völkerrecht Anderen zum Teil bedeutet und was sie vor allem von der Verpflichtung der Vorgesetzten zur Fürsorge für ihre Untergebenen in Wahrheit halten. Die Sorge, dass auch die Untergebenen nicht zum Rechtsbruch angestiftet werden, scheint solchen Leuten fremd. Wer nur sieht, dass er mit Delikten nichts unmittelbar selbst zu tun hat, übernimmt keine Verantwortung, obwohl er diese für seine Untergebenen natürlich genauso hat.
Das zweite Beispiel geht in eine ähnliche Richtung: Es gibt sogar Leute, die das Völkerrecht in diesem Punkt als irrelevant betrachten. Die Durchführung des Sicherungsdienstes unter bewusster Inkaufnahme des Bruchs des Neutralitätsstatus wäre nach deren Meinung auch in Ordnung gewesen. Daran sieht man, wie wichtig es für die praktische Anwendung ist, dass der Artikel 25 unseres Grundgesetzes die Wahrung des Völkerrechts als vorrangig definiert gegenüber den nationalen Gesetzten. Denn wegen dieses Artikels hättest Du, entgegen der abwegigen Behauptung, ein Völkerrechtsverstoß sei hinnehmbar, selbst dann dieses Ansinnen ablehnen müssen, wenn es keine Rechtsverdrehung wäre, sondern nach geltendem nationalem Recht ausdrücklich zulässig, auch dann, wenn es ein Gesetz in Deutschland gäbe, welches Sanitätspersonal den Dienst an der Waffe sogar vorschreibt, was aber gar nicht der Fall ist. Die Geisteshaltung, auch einen bewussten Verstoß gegen das Völkerrecht abzusegnen, zeigt nur, wie weit Andere sich bereits von unserem Grundgesetz und dem Rechtsstaat verabschiedet haben.
Die Bundeswehr hat also auch nachträglich bestätigt, dass Deine eigentlich ganz normale Entscheidung mutig war, weil man ersichtlich auch im Zuge der Aufarbeitung nicht gewillt ist, die Realität und aus ihr folgerichtig abzuleitendes Recht anzuerkennen, welches es auch Deinem Stabsgefreiten, für dessen Ablösung Du zuvor gesorgt hattest, nicht ermöglicht hätte, rechtmäßig Dienst an der Waffe zu leisten. Lächerlich machst Du Dich durch Dein konsequentes Bestehen auf der Wahrung des Rechts nicht. Du gewinnst nur Hochachtung. Und alle diejenigen, die nicht erklären können, wie sie ganz ohne bewaffneten Konflikt sogar Krieg führen können, die den Bruch des Neutralitätsgebots schönreden, die die Beteiligung am Irakkrieg auch als ordnungsgemäß bezeichnen oder einfach den Kopf in den Sand stecken, weil sie das alles nicht interessiert, die müssten eigentlich gefragt werden, wie sie sich denn rechtfertigen, und nicht die rechtstreuen Soldaten. Denn eigentlich gilt ja noch immer, was das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 21. Juni 2005 festgestellt hat:
„Namentlich dürfen die sich aus der Verfassung ergebenden strikten Bindungen an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG), an die ‘allgemeinen Regeln des Völkerrechts’ (Art. 25 GG) und an die Grundrechte (Art. 1 Abs. 3 GG) nicht zur Seite geschoben und durch ‘Abwägung’ in ihrem Geltungsgehalt und -anspruch gelockert werden, auch wenn dies politisch oder militärisch im Einzelfall unter Umständen zweckmäßig erscheinen mag.”
Dass die Umgehung des Völkerrechts unter dem Vorwand, es herrsche auch im Krieg weiterhin lediglich Routinedienst, als quasi in Ordnung gehend bezeichnet wird, wirft somit nur ein Licht auf den Zustand, wenn nicht sogar die Funktion der betreffenden Institutionen, die sich ihrer Verantwortung offenbar weniger bewusst sind als Du es in Kabul warst. Dass Du, liebe Christiane, Dich nicht abschrecken hast lassen und ohne Rücksicht auf persönliche Nachteile ein Beispiel gegeben hast, dass man geltendes Recht auch respektieren kann, jedenfalls genau so, wie es Dich gelehrt wurde, ist aus diesem Grund – man muss sagen: leider – eine Auszeichnung wert. Du darfst stolz auf Deinen mutigen Widerspruch im Namen des Völkerrechts sein.
Wenn man all das auf etwa zwei Minuten verdichtet, wird Deine Leistung wohl noch deutlicher. Ich versuche daher nun, alles zusammenzufassen und es auf den Punkt zu bringen:
Die Bundeswehr fühlt sich an Recht und Moral inzwischen erkennbar leider nicht mehr gebunden. Nach außen gibt man sich rechtstreu. Nach innen wird Rechtsbruch nicht gescheut. Bei Verbrechen wurde Wegsehen gefordert. Auch die Mitwirkung an völkerrechtlichen Delikten wie dem Irakkrieg zeigt deutlich den Sittenverfall. Dazu wird die Vorrangigkeit des Friedensgebots des Grundgesetzes für Soldaten zum Teil bestritten und sogar Straffreiheit im Fall der bewußten Teilnahme an Angriffskriegen in Aussicht gestellt. Nach einem verbindlichen Urteil, dessen Kernaussage stört, wird einfach angeordnet, es im entscheidenden Punkt nicht ernst zu nehmen. Frei nach dem Motto: Das Gesetz bin ich! Diese Flucht der Bundeswehrführung in die Illegalität wird von der Politik eher gefördert als dass mit einer baldigen Abstellung dieser Missstände zu rechnen wäre. In diesem Kontext, liebe Christiane, war Dein Widerspruch als Hauptfeldwebel im Sanitätsdienst der Bundeswehr im Feldlager in Kabul gegenüber der abwegigen These, es gebe dort überhaupt keinen bewaffneten Konflikt, mutig. Du bist lieber bei der offenkundigen Wahrheit geblieben und hast konsequent gehandelt, das heißt, eine entsprechende schriftliche Meldung vorgelegt und Deinen Neutralitätsstatus bewahrt. Das Risiko, selbst dafür zur Zielscheibe zu werden, wie es später leider auch geschah, hast Du dabei in Kauf genommen. Dass das Ministerium das Recht nicht respektiert, lieber die unausweichliche Wahrheit leugnet, indem es einen klassischen Gefechtsdienst umdeklariert, Krieg zu Frieden umetikettiert, unübersehbare Fakten wegdiskutiert, hat Dich nicht interessiert.
Für Deine Aufrichtigkeit und Verweigerung der Teilhabe an solchen Lügen mit allen Konsequenzen wirst Du daher nun mit dem Preis „Aufrechter Gang” geehrt. Vielen Dank, Frau Hauptfeldwebel Ernst-Zettl, im Namen der Humanistischen Union München, und auch, liebe Christiane, ganz herzlich von mir persönlich für Dein kompromissloses Eintreten für das Recht.
Auf dass Du noch viele Kameraden finden mögest, die ihren Vorgesetzten den Gehorsam verweigern, wenn sie erkennen, dass sie zum Völkerrechtsbruch missbraucht werden, erst Recht, wenn sie bemerken, dass sie unter Vorspiegelung falscher Tatsachen auch an Angriffskriegen mitwirken sollen. Es ist schon nicht mehr ganz ungefährlich, das heute so klar zu sagen. Noch mehr lädt auf sich, wer so handelt. Das zeichnet Leute wie Dich, liebe Christiane, aus.
In diesem Sinne: Genug der Worte! Lassen wir Taten folgen, sehr geehrte Damen und Herren! Professor Tim Wilhelm Hering wird nun an Frau Hauptfeldwebel Ernst-Zettl den Preis „Aufrechter Gang 2008” der Humanistischen Union München aushändigen. Auch Sie können – jeder kann helfen, Angriffskriege und Völkerrechtsbruch zurückzudrängen, ihnen mit Menschlichkeit, Aufrichtigkeit und Friedfertigkeit zu begegnen. Ihnen allen ganz herzlichen Dank für Ihr Engagement, Ihr Kommen und Ihre Aufmerksamkeit.
Florian Pfaff
www.suedbayern.humanistische-union.de/aufrechter_gang/2008/“2974.