Materialien 2008

Ein Grundrecht verteidigen!

Versammlungsfreiheit vor Gericht

»Bullen raus aus der Versammlung«

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hob am 26. Juni 2014 (1 BvR 2135/09) eine Entscheidung des Amtsgerichts München vom 9. April 2009 auf und verwies die Sache zur erneuten Verhand-
lung und Entscheidung zurück. Eine Versammlungsteilnehmerin war zu einer Geldbuße von 250 Euro verurteilt worden, weil sie gegen eine Auflage verstoßen hatte. Die Münchener Versamm-
lungsbehörde hatte für eine Demonstration zum 1. Mai 2008 Auflagen erteilt, darunter auch die, dass Lautsprecher und Megaphone nur für Ansprachen und Darbietungen, die im Zusammenhang mit dem Versammlungsthema stehen, sowie für Ordnungsdurchsagen verwendet werden dürfen. Die Demonstrierende hatte jedoch per Lautsprecher aufgefordert: »Bullen raus aus der Versamm-
lung!« und »Zivile Bullen raus aus der Versammlung – und zwar sofort!« Immerhin hatte sich auch bis zum Amtsgericht München durchgesprochen, dass ein gänzliches Verbot des Einsatzes von Lautsprecheranlagen bei einer Versammlung nicht zulässig ist. Eine solche Beschränkung des Gebrauchs per Auflage hielt das Amtsgericht jedoch für verfassungsgemäß. Das BVerfG entschied nun, dass die Verfassungsbeschwerde offensichtlich begründet ist. Wieder einmal erinnert das Verfassungsgericht daran, dass grundrechtsbeschränkende Gesetze, wie hier die Auflage, »stets im Lichte der grundlegenden Bedeutung von Art.8 Abs. 1 GG auszulegen« sind. Schon in seinem Brok-
dorf-Beschluss von 1985 (BVerfGE 69, 315) hat es ja festgestellt: »Das Grundrecht und nicht das Versammlungsgesetz verbürgt die Zulässigkeit von Versammlungen und Aufzügen.« Das Gericht stellt zudem fest, dass auch der Inhalt der Megaphondurchsage auf ein legitimes Anliegen von Ver-
sammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmern verweist. »Wer an einer solchen Versammlung teilnimmt, ist grundsätzlich auch dazu berechtigt, während der Versammlung dafür einzutreten, dass nur die das Anliegen der Versammlung unterstützenden Personen an ihr teilnehmen und Po-lizisten sich außerhalb des Aufzugs bewegen.« …

Elke Steven


Till Müller-Heidelberg u.a. (Hg.), Grundrechte-Report 2015. Zur Lage der Bürger- und Menschen-
rechte in Deutschland, Frankfurt am Main 2015, 79 f.