Materialien 2008

Papstpuppe im bayerischen Verwaltungsgericht - ein Lehrstück in 7 Aufzügen

„Wenn einer glaubt, er muss sich mit Bayern unbedingt anlegen, und er muss stören, dass wir dann auch manchmal etwas härter hinlangen oder durchgreifen, das ist auch bayerische Art.“
Max Streibl, ehem. Bayerischer Ministerpräsident

Dietmar Holzapfel, Münchner Gastronom, Hotel- und Theaterbesitzer klagte gemeinsam mit drei weiteren Betroffenen gegen die polizeiliche Maßnahme am Christopher-Street-Day 2006, im Vorfeld des Papstbesuches, als er gemeinsam mit den drei anderen Klägern auf polizeiliche Anordnung einen Motto-Wagen mit Papstpuppe, Papstfotos und Papst-Zitaten in Zusammenhang mit dessen Verachtung von Schwulen nicht durch die Münchner Innenstadt fahren durfte. Im ersten juristischen Durchlauf wurde das Verfahren niedergeschlagen, doch Holzapfel wollte klären lassen, dass die polizeiliche Maßnahme gegen ihn und die anderen „Wagenbetreiber“ rechtswidrig war. Zu diesem Zweck wurde der Prozess von ihm mit einem über 80-seitigen Gutachten des RA Wasmuth gründlichvorbereitet. Aus demokratischer Sicht sogar in Bayern gute Argumente für einen gerichtlichen Sieg.

Der von zwei Berufs- und zwei Laienrichter begleitete vorsitzende Richter Wiens machte den Gerichtssaal (ohne Kreuz an der Wand …) zunächst zu seiner Bühne. Der freundlich dreinschauende ältere Herr mit weißem Haar und silberner Brille begann die Verhandlung mit der Bekundung der „eigentlichen Ratlosigkeit“ des hohen Gerichts, mit fast väterlich formulierten Appellen an beide Parteien zur gütlichen Beilegung und der Feststellung, dass in dieser Angelegenheit die Wahrheit, wenn überhaupt irgendwo, in der Mitte läge. „Nathan der Weise“ bat um Beilegung, die Parteien zogen sich zur Beratung zurück; auf die Zuhörer im überfüllten zweitgrößten Saal des Hauses übertrug sich ebenfalls eine gewisse Ratlosigkeit in Bezug auf die Bewertung des ersten „Aktes“.

Liberalitas Bavariae?

Des Richters Wunsch konnte nicht in Erfüllung gehen. Bedingung für die Beilegung war von Kläger-Seite die rechtliche Zustimmung zur Verwendung des größten Teils der streitgegenständlichen Wagen-Deko-Stücke (hier waren sie bereit, auf die Bilder mit dem geschminkten Papst künftig zu verzichten) und – noch wichtiger – die richterliche Feststellung, dass die polizeiliche Maßnahme von 2006 gegen die Kläger rechtswidrig war. Doch auch wenn der Vorsitzende mit Zustimmung der anwesenden Vertreters des beklagten Freistaates schließlich unprotokolliert festhielt, dass eine gleiche polizeiliche Maßnahme wie 2006 in der Zukunft rechtswidrig sein wird, so wollte er nicht zustimmen, dass diese Maßnahme damit – irgendwie logisch – auch 2006 schon rechtswidrig gewesen gewesen sein muss. In der Diskussion hierüber wurde die Sitzung mehrfach unterbrochen.

Es blieb Dietmar Holzapfel, den drei weiteren Klägern und den beiden sie vertretenden Anwälten nichts anderes übrig, als auf juristische Entscheidung zudrängen.

Dies erfreute den eingangs gelassen und wohlwollend wirkenden Vorsitzenden nun aber gar nicht. Er machte aus dem laufenden Verfahren zunächst mal zwei, was er damit begründete, dass die drei Kläger neben Holzapfel formal nicht betroffen seien, da ja nicht verantwortlich zeichnend für den von der polizeilichen Maßnahme betroffenen Wagen. Damit war ihre Klage – dies wiederum rein juristisch logisch – nicht zulässig, wurde flugs abgewiesen und ihnen die Kostenübernahme ins Protokoll diktiert. Die zwei beisitzenden Berufsrichter sahen unbeteiligt in ihre Papiere, die Schöffen genauso interessiert in die Luft, ein weiterer Akt war zu Ende.

Nun war Holzapfel noch alleine Kläger, den beide ihn betreuenden Anwälte mit Engagement und Argumenten unterstützten. Doch der vormals weise wirkende Volljurist im Vorsitz hatte erkennbar schon eine Entscheidung getroffen. Nach weiteren Unterbrechungen verkündete er in seiner Urteilsbegründung, das die polizeiliche Maßnahme 2006 nicht rechtswidrig gewesen wäre, weil dem diensthabenden Polizisten bei Verdacht auf „Gefahr für Sicherheit und Ordnung in nicht unerheblichem Maß“ keine ausführliche „juristische Exegese“ zugemutet bzw. abverlangt werden könne. Da staunten die Zuhörer nicht wenig: ein verkehrsicherer Mottowagen, angemeldet bei einer angemeldeten Versammlung, eine Gefahr für Sicherheit und Ordnung?

„Einstweilige Erschießung“

Aber damit nicht genug: es müsse dem Polizeibeamten zugestanden werden, dass es verschiedene Auslegungen in der Bewertung des Motto-Wagens gäbe, und er zu einer anderen gelange als die bzw. der noch verbliebene Kläger. Im übrigen sei zur Demonstration eines politischen Inhaltes keine Schminke im Gesicht des Papstes Ratzinger erforderlich gewesen. Darüber hinaus könne man durchaus zu dem Schluss kommen, dass die Wahl der Darstellung geeignet sei, andere Menschen in ihrer Religiosität zu stören und den Dargestellten als Person zu beleidigen. Es könne auch der Verdacht entstehen, dass nicht die inhaltlichen politischen Äußerungen der dargestellten Person das Wichtigste am Mottowagen seien, sondern der Papst in seiner Ehre verletzt werden sollte. Abschließend meinte der Vorsitzende noch, dass der Eingriff in die Grundrechtsposition des Klägers nicht so gravierend gewesen sei, denn schließlich habe er nach dem Abbau der beanstandeten Elemente mit seinem Wagen ja fahren dürfen! Dass ein Mann wie Ratzinger öffentlich geehrt und geachtet sein soll, der unbestritten menschenverachtende und verletzende Äußerungen gerade über Homosexuelle von sich gab und gibt, das war am 12. März bei Richter Wiens leider kein Verhandlungsgegenstand!

Was der bayerische Kabarettist Gerhard Polt auf der Bühne zum Gelächter der Zuschauer philosophiert, ist am 12. März 2008 richtig sinnhaft geworden: „(…)Keiner soll daher kommen und behaupten, dass man bei uns gezwungen ist, eine Minderheit zu sein! Jeder hat das Recht, sich einer Mehrheit anzuschließen! Dann braucht er sich auch von keiner Minderheit majorisieren lassen!“ Der Bund für Geistesfreiheit bfg München wird sich weiterhin dafür stark machen, dass Dietmar Holzapfel und seine Freunde keine Minderheit sind und die Grundrechte auch für alle Menschen in Bayern gelten, seien sie nicht religiös oder religiös, schwul, lesbisch oder sonst was, Fremde oder Hiesige und was auch immer!

Assunta Tammelleo


Münchner Lokalberichte 6 vom 20. März 2008, 8 f.

Überraschung

Jahr: 2008
Bereich: Religion

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