Materialien 1977

Wer einen Polizeihauptvogel missachtet

Erstens: Der Fall

Der nicht vorbestrafte Versicherungskaufmann Dieter St. wurde in München zufällig Zeuge einer Auseinandersetzung zwischen einem Zuhälter und einer Dirne. Eine Polizeistreife griff ein und legte den Zuhälter kunstgerecht aufs Pflaster. Dieter St. war aber leider einer von denen, die einen Polizeieinsatz nicht auf Anhieb von einer Schlägerei unterscheiden können, und wollte sich aus dem Staub machen.

Einer der Beamten hielt ihn auf und verlangte seine Papiere zu sehen. Dieter St. war aber leider einer von denen, die einen Polizeibeamten in Zivil nicht auf Anhieb von einem Straßenräuber unterscheiden können, und verlangte seinerseits den Dienstausweis zu sehen.

Der Beamte wollte zunächst gar nicht; dann klappte er ganz kurz ein Mäppchen mit einem Stückchen Papier auf. Dieter St. war aber leider einer von denen, die einen Dienstausweis nicht auf Anhieb von einer Monatskarte unterscheiden können, und blieb skeptisch.

Eine zweite Zivilstreife kam hinzu, wies sich ordentlich aus und überzeugte ihn endlich von Recht und Ordnung. Dieter St. war aber leider einer von denen, die den Mund nicht halten können: Er zeigte seinen Pass, wandte sich zum Gehen und sagte zu dem ersten Beamten: „Sie sind ein lustiger Vogel!“

Zweitens: Das Urteil

Ein Münchner Amtsrichter verurteilte Dieter St. aufgrund seiner Einlassung „Sie sind ein lustiger Vogel“ zu 250 Mark Geldstrafe – wegen „Missachtung der Persönlichkeit“ des Polizeihauptmeisters.

Drittens: Unser Tipp

Sollten Sie glauben, aus irgendeinem Anlass irgendeinen Grund für irgendeine Kritik an einem Polizeibeamten zu haben, so kleiden Sie dieselbe tunlichst in die Worte: „Sie sind mir vielleicht ein trauriger Vogel!“

Hans Conrad Zander/Georg Bungter


konkret. Monatszeitung für Politik und Kultur 5 vom 28. April 1977, 48.

Überraschung

Jahr: 1977
Bereich: Bürgerrechte

Referenzen