Flusslandschaft 1963
Bürgerrechte
Der ehemalige bayrische Amtsrichter, Bundesinnenminister Hermann Höcherl, informiert Mitte September Abgeordnete des Bundestages, die ihm vorwerfen, der seiner Dienstaufsicht unterstellte Verfassungsschutz begehe Verfassungsbruch: „Das Kölner Bundesamt für Verfassungsschutz lässt sich von alliierten Nachrichtendiensten heimlich abgehörte Telefongespräche sowie ausgespähte Brieftexte offenbaren und wertet diese Geheimnisse, die laut Grundgesetz-Artikel 10 schlechthin ‘unverletzlich’ sind, für seine Arbeit aus … Nachdem solch innige deutsch-alliierte Kollaboration bei der Überwachung deutscher Bürger in der vorletzten Woche ruchbar und als verfassungswidrig gebrandmarkt worden war, entschlüpfte dem Verfassungsminister Höcherl der nach eigenem Kommentar ‘unkomplizierte Hinweis’, die Verfassungsschützler könnten ‘nicht den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unterm Arm herumlaufen’. “1
„Vermittlung – ‘Wie ist denn gleich die Nummer vom Bundesinnenminister?’
‘Ruf irgendeine – er wird schon mithören.’“2
1 Der Spiegel 38 vom 18. September 1963, 19 ff.
2 Zeichnung von G. Hentrich im Simplicissimus 43 vom 26. Oktober 1963, 683.