Flusslandschaft 1967

Zensur

„Stand der Zensurprozesse – Wie berichtet führt bzw. unterstützt die Humanistische Union zur Zeit zwei Grundsatzprozesse gegen Zensurmaßnahmen staatlicher Institutionen. Im einen Fall geht es um den § 13 der 1964 erlassenen neuen Postordnung, der die Postbeförderung vom politischen oder ‚sittlichen’ Inhalt der Sendungen abhängig zu machen erlaubt; im anderen Fall um eine Verfü-
gung des umstrittenen Filmeinfuhr-Ausschusses im Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, nach der dem ‚Filmforum Jugendfilmwerk München e.V.’ Import und Vorführung eines DDR-Kultur-
films über das Wirken des berüchtigten Söldnermajors ‚Kongo-Müller’ und dessen Arbeitgeber Joseph Mobutu verboten wurde. In beiden Verfahren hat der Rechtsberater der HU, der Münchner Rechtsanwalt Dr. Hans-Heinz Heldmann, in den letzten Wochen in ausführlichen Schriftsätzen auf die Rechtfertigungsversuche der beklagten Bundesbehörden erwidert …“1


1 Mitteilungen der Humanistischen Union 30 vom Februar/März/April 1967, 4.

Überraschung

Jahr: 1967
Bereich: Zensur