Materialien 1986

Forderungen der MÜTTER GEGEN ATOMKRAFT

8021 Icking Postfach 22
22. Oktober 1986

Im Interesse aller Menschen, vor allem unserer Kinder und der zukünftigen Generationen stellen wir, unterstützt durch die Unterschriften von 60.000 betroffenen Bürgern, unsere Forderungen an Sie:

I. Sofortige Maßnahmen zur Einstellung von Betrieb, Bau und Planung aller Atom-
kraftwerke

II. Kein Einstieg in die Plutoniumtechnologie

□ Der schnelle Brüter in Kalkar darf nicht in Betrieb gehen.

□ Die WAA in Wackersdorf darf nicht gebaut werden.

III. Gesicherte Endlagerung des vorhandenen Atommülls

IV. Energiepolitische Maßnahmen, die auf sparsame, rationelle, sozial- und um-
weltverträgliche Erzeugung und Verwendung von Energie abzielen

□ Erstellen von Stromsparplänen für Länder und Gemeinden und Förderung stromeinsparender Investitionen (Beispiel USA)

□ Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)

□ Einführung eines einheitlichen, linearen, zeitvariablen Tarifs für alle Stromverbraucher (Novel-
lierung der Bundestarifordnung Elektrizität BTOE1t)

□ Verbot für Neuanschlüsse von elektrischen Widerstandsheizungen (Beispiel Schweizer Kanton Basel-Stadt)

□ Verbesserte Stromeinspeisebedingungen ins öffentliche Netz für private Stromerzeuger (Beispiel USA, Dänemark)

□ Begünstigung kommunaler Eigenversorgungsunternehmen durch Novellierung des Kartellrechts sowie des Gemeindefinanz- und Verkehrsfinanzierungsgesetzes

□ Dezentralisierung der Energieversorgung mit Blick auf eine zukunftssichere, ökologisch und sozi-
al verträgliche Kraftwerkstechnik auf der Basis der Kraft-Wärme-Kopplung und der regenerativen Energiequellen

□ Ernsthafte Erforschung, Entwicklung und Förderung alternativer Energien wie Sonne, (aktive und passive Solarenergie, Photovoltaik), Wind, Wasser, Biogas

V. Notwendige und mögliche Schutzmaßnahmen zur Verminderung der Strahlen-
belastung aller Personen besonders aber von Schwangeren, stillenden Müttern, Kleinkindern, Heranwachsenden und Kranken

□ Einhaltung des Minimierungsgebotes § 28 Abs. 1 StSchVO

□ Verstärkte amtliche Messungen der Strahlenbelastung in der Nahrungskette

□ Angabe des Herstellungsdatums bei allen abgepackten Lebensmitteln

□ regelmäßige amtliche Veröffentlichung der Belastungswerte bei Grundnahrungsmitteln

□ Maximaler Grenzwert bei Kleinkindernahrung von 10 Bq/kg für Cs 134 und Cs 137

□ Erweiterung der Strahlungsmeßkapazitäten für die Gemeinden

□ Kostenlose Untersuchungsmöglichkeiten von Lebensmitteln, Wasser und Boden für alle Ver-
braucher

□ Einhaltung des Minimierungsgebotes (§ 28 Abs. 1 StSchVO) im Futtermittelbereich

□ Bei der Ausbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftliche Nutzflächen: Einhaltung des in § 4, Abs. 4, Satz 1 Nr. 2d der StSchVO angegebenen Grenzwertes von 370 Bq/kg Trockensubstanz unter Einbeziehung der Bodenvorbelastung

VI. Eine öffentliche Erklärung der Bundesregierung für einen internationalen Atom-
bombenteststop

VII. Führung von internationalen Verhandlungen, um durch fortschrittliche Techno-
logien in der Energieversorgung einen weltweiten Ausstieg aus der Kernenergie zu ermöglichen

Verteiler:

Bundesregierung
Umweltministerium
Forschungsministerium
Gesundheitsministerium
CDU/CSU-Bundestagsfraktion
SPD-Bundestagsfraktion
FDP-Bundestagsfraktion
Bundestagsfraktion der Grünen
Bundespräsident von Weizsäcker


Material Cornelia Blomeyer

Überraschung

Jahr: 1986
Bereich: Atomkraft