Flusslandschaft 2002
Armut
Seit April wird in München die Sozialhilfe pauschaliert und der § 101a BSHG als „Versuchsmodell“ umgesetzt. Dies hat der Sozialhilfeausschuss im November 2001 beschlossen. Je nach Notlage bedeutet dies eine Einbuße zwischen 20 und 35 Prozent. Für viele Sozialhilfebedürftige (Alleinerziehende, Behinderte, Erwerbsunfähige und Arbeitslose) bedeutet die Pauschalierung eine drastische Verschärfung der bestehenden Notlage. Mit Einführung dieser neuen Regelung werden Anträge auf einmalige Beihilfen (für Bekleidung, Möbel, Hausrat, Renovierung der Wohnung, Schulbedarf etc.) vom Sozialamt grundsätzlich nicht mehr bewilligt.
Der Armutsbericht des Sozialreferats für 2002 ist abrufbar unter: www.muenchen.de/soz/daten.