Materialien 2006
Zensur findet statt – Polizei diktiert Inhalte und Form der Gegenveranstaltungen
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München, 5. Februar 2006. Polizei malträtiert und zensiert Demonstration gegen die Nato-Sicherheitskonferenz und inhaftiert etwa 60 TeilnehmerInnen. Etwa einem Drittel der Inhaftierten wird zur Last gelegt, Rumsfeld durch die Parole „Rumsfeld Massenmörder“ beleidigt zu haben. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof weist Teile des Auflagenbescheides zurück.
Polizei verhindert Meinungsäußerung – Die offensichtlich von offizieller Seite ungewollte Meinungsäußerung „Rumsfeld Massenmörder“ führte zu Prügel- und Pfeffergaseinsätzen und etlichen Ingewahrsamnahmen (ca. 20 Personen). Damit spielt sich die Polizei zur Zensurbehörde auf. Diese Äußerung zielt nicht auf die Beleidigung der Person Rumsfeld, sondern auf seine Funktion als Kriegsminister ab.
Polizei verbreitet Chaos und Angst – Wie immer frisiert die Polizei ihre Festnahmestatistik nach oben – und damit die angebliche Anzahl vermeintlicher Gewalttäter. Der Trick: Regelungen des Versammlungsrechts werden übermäßig repressiv ausgelegt. Etwa ein Drittel der Verhaftungen wurden so erst durch den Einsatz der Polizei verursacht.
Angriffe gegen Lautsprecherwagen — Nachdem die Auflage des KVR, der Polizei jederzeit Zutritt zum Lautsprecherwagen zu ermöglichen, gerichtlich abgewiesen wurde, schaffte die Polizei Fakten, indem sie unter fadenscheinigen Begründungen mehrmals den Lautsprecherwagen angriff und durchsuchte.
Kesselzug und Kesselzwang – Die Demonstration wurde durch einen mehrreihigen Polizeikordon von der Umgebung gewaltsam abgeschirmt. Etliche TeilnehmerInnen wurden am Verlassen oder Betreten der Demonstration gewaltsam gehindert und damit rechtlich de facto in Polizeigewahrsam genommen. Dieses Verhalten der Polizei wurde bereits in etlichen Urteilen etwa des Bundesverfassungsgerichts als rechtswidriger Freiheitsentzug gerügt.
Kreisverwaltungsreferat unterliegt vor Gericht – Der Praxis des Kreisverwaltungsreferats, durch bis zu 17-seitige Auflagenbescheide Versammlungen weit über jeden rechtlichen Rahmen hinaus einzuschränken, wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof endlich ein Riegel vorgeschoben. Insbesondere Regelungen, mit denen das Referat de facto das Strafgesetzbuch unzulässig ausweiten wollte, wurden vom Gericht als unzulänglich und zu unbestimmt abgelehnt.
Klagewellen der letzten Jahre ändern rechtswidrige Polizeipraxis – Die Klagen der letzten Jahre – unterstützt durch die Rote Hilfe e.V. – und die richterliche Feststellung der Rechtswidrigkeit etlicher Ingewahrsamnahmen führten endlich zu einer Anpassung der Polizeipraxis.
Dies betrifft insbesondere die schikanösen und überlangen Haftzeiten, die ohne richterliche Überprüfung stattfanden. Gegen etwa 22 Uhr wurden die letzten Personen freigelassen. Jedoch ist auch die Praxis, die Ingewahrsamgenommenen bis nach der Versammlung hinter Gitter zu sperren, nach geltender Rechtsprechung eindeutig rechtswidrig. Wir werden auch gegen diese ungesetzliche polizeiliche Eigenermächtigung vorgehen.
Paula Schreiber, Pressesprecherin der Roten Hilfe e.V., Ortsgruppe München, stellt fest: „Die polizeiliche Praxis, bei jeder Versammlung mit Schlagstock und Pfefferspray gegen die TeilnehmerInnen vorzugehen und einige Dutzend TeilnehmerInnen unter fadenscheinigsten Begründungen festzunehmen, dient lediglich der Aufrechterhaltung eines von der Polizei selbst geschaffenen Gefahrenbildes. Die Gewalt geht zu allererst von der Polizei aus.“
Bestand „Rote Hilfe“, Archiv der Münchner Arbeiterbewegung
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Zensur findet statt – Polizei diktiert Inhalte und Form der Gegenveranstaltungen. In: Protest in München seit 1945. Stand: 21. Januar 2026. URL: https://protest-muenchen.sub-bavaria.de/artikel/3845 (abgerufen am TT.MM.JJJJ).