Materialien 2005
Harvard in Disneyland
Deutschland bastelt sich seine Elite
Wer schon längere Zeit mit Hochschulpolitik befasst ist, hat vermutlich auch schon mehrere „Elitendebatten“ durchlebt. Das Thema wird im Regelfall kampagnenpolitisch inszeniert, d.h. von bestimmten Think Tanks und wissenschaftlich-politisch-journalistischen Seilschaften vorbereitet, um längere Zeit Schlagzeilen zu machen und schließlich wieder zu verebben. Derartige Kampagnen verbanden zumeist eine – in einem naturalistischen Begabungsbegriff fundierte – Werbung für ungleiche Bildungschancen mit einer zielgerichteten Delegitimierung wesentlicher Ergebnisse der ersten Bildungsreform. Insbesondere ging es um eine Polemik gegen den Begriff „politischer Gleichheit“, auch in seiner bildungspolitischen Schwundform von „Chancengleichheit“. Einfacher gesagt: Das Elitenthema war integraler Bestandteil von aus der Defensive agierenden konservativen Sammlungsbewegungen gegen die von diesen als hegemonial empfundenen politischen Schlüsselbegriffe der Bildungsreform wie „Bildung für alle!“, „soziale Öffnung“ und „Chancengleichheit“.
Schlechte Inszenierung
In diesem Kontrast wird das Neue der aktuellen Situation überdeutlich. Es handelt sich um die historisch erstmalige Elitendebatte, die aus dem Parteizentrum der SPD los getreten wurde. Zweitens geht es gegenwärtig weniger um eine Art „geistig-moralischer“ (H. Kohl) Rückgewinnung von Definitionsmacht über Bildungsthemen, um damit künftige Politik vorzubereiten, vielmehr wird bereits auf der Ebene konkreter technokratischer und juristischer Maßnahmen verhandelt, die binnen Jahresfrist eingefädelt werden sollen.
Handwerklich war das ganze miserabel inszeniert. Zunächst fällt auf, dass in den sog. Weimarer Leitsätzen „Innovation“ als Ergebnis der SPD-Klausurtagung von Anfang Januar der Elitenbegriff überhaupt nicht auftaucht. Es geht darin natürlich um die Förderung von „Spitzentechnologie“, aber durchaus auch um ein Reihe bildungspolitischer Vorhaben, die – für sich genommen – unterstützenswert sind.1 Es war vor allem die Initiative des Kanzleramtes und seiner (damaligen) Sprachröhre Olaf Scholz, der es anscheinend originell fand, nach der Klausur mit Sätzen wie „Die SPD will in Deutschland Eliteuniversitäten wie Harvard haben!“ vor die Presse zu treten. Er kam sich dabei vermutlich noch besonders schlau vor, weil er auf ein starkes Medienecho infolge des Ungewöhnlichkeitseffektes spekulierte: bis dato wurde die SPD eben nicht mit dem Thema „Elitenförderung“ identifiziert. Das Problem war lediglich, dass auf diese Weise ein Ball gespielt wurde, den die Konservativen sofort übernahmen – und seitdem nie wieder zurückgeben brauchten! Wenn man Mehrheiten und Wahlen gewinnen will, kann man sich politisch eigentlich kaum noch dämlicher anstellen.
In den folgenden Wochen gelang es CDU/CSU und FDP tatsächlich nahezu jeden Tag, ihre hochschulpolitischen Lieblingsthemen – Zulassungsrecht, Studiengebühren, Kapazitätsrecht (s.u.) – auf die Titelseiten zu bringen und die SPD mit permanenten „Konkretisierungen“ und „Präzisierungen“ vor sich her zu treiben. Diese mündeten vorerst in ein – sichtlich hektisch zusammen gestricktes – Konzept, welches am 26. Januar 2004 im Rahmen des Kongresses „Innovationsoffensive“ von Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn unter der Losung „Brain up! Deutschland sucht seine Spitzenuniversität!“ vorgestellt wurde. Die offenbar beabsichtigte sprachliche Anlehnung an RTL-Castingshows löste zwar allgemeines Gelächter und hämische Kommentare aus, allerdings haben bereits einige Unis angekündigt, auf den damit versprochenen Geldsegen keineswegs verzichten zu wollen. In dem Modell können sich Hochschulen um den Titel „Eliteuniversität“ bewerben und so sollen in einem zwei-stufigen Auswahlverfahren zunächst zehn vielversprechende Innovationskonzepte von Einzelhochschulen durch eine Jury ausgewählt werden, wovon bis zum Jahr 2006 fünf Hochschulen übrig bleiben, die mindestens fünf Jahre lang jährlich je 50 Mio. Euro zusätzlich erhalten.
Ungeachtet der so geschaffenen Fakten bleibt das Thema in der SPD umstritten.2 Der Landesparteitag der NRW-SPD vom 14. Februar 2004 in Bochum lehnte etwa in einem Initiativantrag den Elitebegriff ausdrücklich als „unsozialdemokratisch“ ab und verwarf auch die Brain-up-Kampagne des Bundeswissenschaftsministeriums. Diese offene Debatte kann jedoch nicht darüber hinweg täuschen – und insofern handelt sich nicht allein um „Missverständnisse“ und unprofessionelle Medienarbeit –, dass die Elitenthematik als logische Kehrseite gesellschaftspolitischer und programmatischer Entleerung innerhalb der SPD zunehmend auf Akzeptanz stößt. Das Hantieren mit diesem Begriff ist Ausdruck eines entpolitisierten, weil technikdeterministischen und auf soziale Eliten („Leistungsträger“) fixierten, Konzeptes von „Innovation“.3
Austausch der Akteure
Die reale Verschiebung bildungspolitischer Kräfteverhältnisse kommt darin zum Ausdruck, dass im Reagieren auf das Elitethema Konservative und Neoliberale souverän das Terrain bestimmen und beherrschen, auf dem die Debatte geführt wird. Dies verdeutlicht exemplarisch eine Pressemitteilung von Detlef Müller-Böling, dem Leiter des bildungspolitisch einflussreichen Bertelsmann-Centrums für Hochschulentwicklung (CHE)4. Er identifiziert drei Punkte zu zentralen „Wettbewerbshindernissen“, welche der Entwicklung einer Elitenkultur aktuell entgegen stünden. Erstens müsse das Verbot von Studiengebühren aufgehoben werden. Zweitens ginge es darum, das heutige Hochschulzugangsrecht auszuhebeln, indem das Recht auf Studienplatzvergabe auf die einzelnen Hochschulen zu delegieren sei. Drittens müsse die Kapazitätsverordnung (KapVO) abgeschafft werden. Alle drei Merkmale sind in der Tat charakteristisch für Hochschulen des Kalibers Harvard oder Stanford, auf welche in der Debatte laufend Bezug genommen wurde: Diese kassieren Gebühren in immenser Höhe und bestimmen selbst über die Zulassung zum Studium sowie die Zahl der Studierenden (Kapazitätsauslastung). Mit diesem Müller-Bölingschen „Dreisatz“ war eine Art „Sprachregelung“ vorgegeben und die zentralen Punkte benannt, an denen in den folgenden Wochen systematisch politischer Veränderungsdruck aufgebaut wurde.
Dies lässt sich gut an den sich abzeichnenden hochschulrechtlichen und bildungsökonomischen Konsequenzen sichtbar machen. Das Thema „Hochschulzugang“ beschreibt einen seit etwa drei Jahrzehnten anhaltenden Konflikt, der offenbar jetzt einer Lösung zu getrieben werden soll.5 Im Kern geht es dabei um die zunehmende Relativierung des Rechtsanspruches auf freie Wahl eines Studienplatzes, wie er traditionell durch die allgemeine Hochschulreife garantiert ist. Das Recht auf Zulassung zum Studium soll an Stelle dessen zunehmend auf die einzelnen Hochschulen übertragen werden.6 Dies ist logische Konsequenz einer stärkeren Marktsteuerung von Bildung und Wissenschaft, in deren Rahmen der Akt der Zulassung selbst (in der Worten des Wissenschaftsrates) als „ein Mittel zur Förderung von Profilbildung und Wettbewerb“7 verstanden wird. Schöner kann man es eigentlich nicht sagen: Die individuelle Aufnahme eines Studium ist weder ein Recht noch ein (Selbst-)Zweck, sie ist ein Mittel für etwas ganz anderes, d. h. für einen Maßstab, der außerhalb der Person des jeweiligen Bewerbers liegt! Dabei geht es also keineswegs um die technische Frage, wer einen Studienanspruch erteilt, ob ein LehrerInnenkollegium durch ein Abschlusszeugnis oder ein Auswahlausschuss von ProfessorInnen. Die gesellschaftliche Funktion des Hochschulzugangs wird eine völlig andere. Mit Hilfe „eignungsdiagnostischer Instrumente“8 soll ganz offenbar die Kompatibilität der BewerberInnen mit dem spezifischen „Profil“ der Einzelhochschule, das wiederum durch deren Stellung auf dem Bildungs- und Wissenschaftsmarkt bestimmt ist, ermittelt werden. Dies ist eine Selektion im doppelten Sinne. Erstens entscheiden die Hochschulen in letzter Konsequenz allein über die Zulassung – und produzieren im gleichen Umfang Ausschlussgründe. Zweitens wird nicht die umfassende Qualifikation der BewerberIn mit einem – wie auch immer beschaffenen – Objektivitätsanspruch als Grundlage einer Bewertung genommen, sondern diese Bewertung erfolgt selektiv im Hinblick auf das individuelle Marktprofil der einzelnen Hochschule und erfasst auf diese Weise immer nur einen flüchtigen verwertungsrelevanten Ausschnitt komplexer humaner Fähigkeiten.
Demokratische Kapazitäten
Im Kern geht es um die Vergabe von Studienplätzen nach ökonomischen Kriterien.9 Mit dem traditionellen Verständnis eines Rechtsanspruches auf Bildungsbeteiligung ist dies allerdings unvereinbar.10 Um dahin zu gelangen, muss jedoch noch im starken Maße aktuell geltendes Recht verändert und die gültige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes umgangen werden, welche traditionell – und maßgeblich im sog. NC-Urteil von 1972 – dem staatsbürgerlichen Zugangsanspruch gemäß Art. 12 Grundgesetz („freie Berufswahl“) den Vorrang vor „sekundären“ Auswahlkriterien einräumte. Zu dem Zweck haben Bund und Länder aktuell eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche den juristischen Handlungsbedarf ausloten soll.
Mit der bloßen „Selbstauswahl“ von StudienanfängerInnen durch die Fachbereiche ist allein allerdings noch keine Elitenförderpolitik möglich. Das ist eine notwendige, wenn auch nicht hinreichende Bedingung. Das bildungsökonomische Äquivalent aller elitepolitischen „Differenzierungskonzepte“ mit Blick auf das Hochschulsystem ist das strategische Ziel einer ungleichen Verteilung finanzieller Ressourcen. Dies ist dann plausibel, wenn man sich vor Augen führt, dass in Harvard ein Professor ca. 5 Studierende betreut, wohingegen hierzulande die Relation im Durchschnitt 1 : 58,4 (2002) beträgt (1998 waren es „nur“ 55,9). Wie löst man also einen Zielkonflikt, den die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) wie folgt beschreibt: „Das politische Ziel einer weiteren Steigerung der Studierendenquote bei zurückgehenden Personalressourcen ist mit dem Qualitätsanspruch unvereinbar.“11 Eine mögliche Antwort könnte lauten: Man reserviert den „Qualitätsanspruch“ für eine Minderheit von Studierenden und senkt ihn gleichzeitig für deren Masse ab. Dies wird etwa in einem Strategiepapier des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums von November 2003 offen verkündigt, in welchem auch der Elitebegriff explizit politisch-operativ (also zwei Monate vor der SPD-Klausur) eingeführt wird: „Entscheidend ist, dass die in Zukunft größeren Unterschiede zwischen den Hochschulen transparent sind und auch außerhalb der Elite-Hochschulen ein mittleres Qualitätsniveau garantiert bleibt.“12 Zu einer derartigen Zielsetzung passt dann die von der SPD wenige Wochen später bundesweit forcierte Elitendebatte wie der Arsch auf den Eimer!
So einfach ist das allerdings nicht umzusetzen. Selbst wenn etwa eine Hochschule schließlich das Recht erlangen würde, sich irgendwann 100% ihrer StudienanfängerInnen selbst auszuwählen, wäre ihr nach geltender Rechtslage immer noch vorgeschrieben, wie viele Studierende sie aufnehmen müsste. Auf diese Situation zielt die Forderung „Abschaffung der KapVO!“ (Kapazitätsverordnung), unter welcher sich bei isolierter Betrachtung vermutlich kaum jemand etwas vorstellen kann. Man sieht es dieser Forderung in ihrer technokratischen Blässe und Beiläufigkeit nicht an, dass gerade dieser Ansatz – so zumindest meine These – der entscheidende Hebel zur Umwälzung des traditionellen Hochschulsystems, wie es sich in den letzten 30 Jahren entwickelt hat, sein könnte.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es unzulässig, dass ein Fachbereich XY entscheiden kann, im kommenden Semester nur 50% der StudienanfängerInnen (oder weniger) aufzunehmen wie das gleiche Studienfach mit dem gleichen Personalbestand an der Nachbaruniversität, um auf diese Weise eine Eliteeinrichtung zu werden – bzw. die eigene Wettbewerbsposition zu stärken. Das deutsche Kapazitätsrecht zwingt die öffentlichen Hochschulen, ihre Ressourcen maximal auszulasten. Es ist eine direkte Konsequenz des bereits mehrfach erwähnten NC-Urteils des Bundesverfassungsgerichtes von 1972, welches auch besagt, dass bevor „sekundäre“ Verteilungsverfahren (Notendurchschnitt, Warteliste etc.) das primäre Recht auf freie Wahl des Studienplatzes einschränken, die Fachbereiche ihre Kapazitäten optimal ausschöpfen müssen.13
Zutritt verboten
Aktuell werden verschiedene Szenarien erprobt, diesem juristisch-politischen Dilemma zu entkommen. Der Wissenschaftsrat – immerhin nicht irgendwer, sondern das einflussreichste Koordinationsgremium der Wissenschaftsplanung zwischen Bund, Ländern und führenden Wissenschaftsverbänden – macht einen terminologisch interessanten Vorschlag: Wenn in einem Studienfach bundesweit „ein hinreichendes und allgemein zugängliches Angebot an Studienplätzen (…) vorhanden ist“, dann könnten einzelne Abteilungen dieses Faches durch Definition spezifischer Profile und Aufgabenschwerpunkte die Zulassungszahlen weit unter dem Durchschnitt des Faches einschränken.14 Und dies lässt sich noch genauer ausführen: „Beispielsweise könnte an einer Hochschule in einem bestimmten Studiengang stark forschungsorientierte Lehre nur einem kleinen Kreis an Studierenden zugänglich sein, während an einer anderen Hochschule der freie [! TB] Zugang zu einem ähnlichen Studienangebot als Wettbewerbsvorteil in Anspruch genommen wird.“15 Der Wettbewerbsvorteil der zweiten Hochschule bestünde dann darin, kurze, billige, verschulte und „frei“ zugängliche Massenausbildung zu gewährleisten, während an der ersten eine wesentlich kleinere Forschungselite qualifiziert würde. Auf diese Weise möchte der Wissenschaftsrat der Politik ausdrücklich aus einer Legitimationsklemme heraushelfen. In der geschilderten Form könnte nämlich der „Zielkonflikt“ ausgeglichen werden, „der zwischen der Forderung nach Profilierung durch die Auswahl der besten Studienanfänger und der Forderung nach Erhöhung der Absolventenzahlen durch möglichst hohe Bildungsbeteiligung der jungen Generation auftreten kann.“16
Auch ein finanzpolitischer Zielkonflikt könnte hier gleich mit gelöst werden. Zumindest rhetorisch! Wer heute Eliteeinrichtungen innerhalb des Hochschulsystems fordert, ist natürlich sofort mit einem Verdacht konfrontiert. Dieser lautet, dass unter Bedingungen eines bundesweit überwiegenden Abbaus von Studienplätzen und Stellen an den Hochschulen, die Forderung nach „Eliten“ auf ein ordinäres Sparkonzept hinausliefe: eine bessere Finanzierung soll weniger den Verzicht auf eine angemessene Ausstattung vieler Studienplätze kompensieren, was dann behelfstheoretisch durch nachgeschobene Begabungs- und Elitekonzepte legitimiert wird. Nun betonen aber alle BildungspolitikerInnen – ganz gleich, ob sie den Begriff „Elite“ verwenden mögen, oder lieber von „Exzellenz“ und „Profilbildung“ reden – geradezu gebetsmühlenhaft, dass privilegierte Studienbedingungen in den sog. Leuchtturmbereichen auf keinen Fall durch Einsparungen von Hochschulausgaben an anderer Stelle finanziert werden dürften! Dies wäre allerdings auch gar nicht erforderlich. Der Effekt eine Verschlechterung der Ausbildungsbedingungen für die Nicht-Elite, als für die „Masse“, würde dennoch eintreten. Stellen wir uns vor, bundesweit würde in der geschilderten Form ein Netz von Eliteeinrichtungen durch Senkung der Zulassungszahlen entstehen. Was passiert dann mit der „Nachfrage“ nach den, im Sinne traditioneller Auslastungskriterien (KapVO) dort nicht genutzten Kapazitäten? Anders gefragt: Wo bleiben die abgewiesenen Studienplatzbewerber? Die Antwort: Sie würden als „Masse“ in den Rest-Hochschulen versickern und dort selbst bei konstant bleibender Finanzausstattung – denkbar sogar: bei geringfügigen Zuwächsen – die Überlastsituation verschärfen. Gleichzeitig würde sich dann gerade in diesen Massenbereichen der Druck in Richtung einer stärkeren Verschulung, Standardisierung und Verkürzung des Studiums erhöhen. Der 6-semestrige Bachelor böte sich als Regelabschluss an.
Diese hochschulpolitischen Szenarien sind alle nicht neu. Zielsetzungen einer stärkeren hierarchischen Segmentierung des Hochschulsystems, ob explizit elitetheoretisch oder – wesentlich moderner – „differenzierungstheoretisch“ begründet, werden von den immer gleichen AkteurInnen wie etwa dem Wissenschaftsrat seit den 1960er Jahren vertreten. Bisher hat das jedoch nie so richtig geklappt. Offenbar soll jetzt eine spezifische Kombination aus Senkung der Staatsausgaben und Verschärfung internationalen Wettbewerbsdrucks – der auch ein akademischer Wanderungsdruck ist und die Konkurrenz mit Harvard quasi auf Augenhöhe herstellt – die Lösung näher bringen. Garantiert ist diese freilich noch nicht. Dazu müssten noch einige Widerstände überwunden werden. Wer hier politischen Widerstand leisten will, sollte sich allerdings nicht auf die juristische Ebene verlassen. Es wäre schon viel gewonnen, wenn die wirklichen politischen Optionen und Konflikte, jenseits des ideologischen Nebelvorhangs, mit dem sie üblicherweise präsentiert werden, öffentlich besser und polarisierter sichtbar würden.
Torsten Bultmann
Anmerkungen
1 So soll etwa bis 2010 die Zahl der SchulabbrecherInnen auf die Hälfte reduziert oder der Anteil der Studierenden auf 40% eines Altersjahrganges gesteigert werden. Für das kommende Ausbildungsjahr wird eine gesetzliche Ausbildungsplatzabgabe angekündigt, wenn bis dann nicht auf freiwilliger Basis der Betriebe alle Ausbildungswilligen eine Lehrstelle gefunden haben. Am Ende der „Weimarer Leitsätze“ heißt es dann etwas kryptisch: „Wir wollen die Struktur der Hochschullandschaft so verändern, dass sich Spitzenhochschulen und Forschungszentren etablieren, die auch weltweit in der ersten Liga mitspielen und mit internationalen Spitzenhochschulen wie Harvard und Stanford konkurrieren können.“ SPD-Parteivorstand: Mitteilung für die Presse vom 6. Januar 2004.
2 Ein Diskussionspapier, welches die AG Bildung und Forschung der SPD-Bundestagsfraktion zu deren Januarklausur vorlegte, formuliert etwa lafontaineistisch: „Eine einseitige Fixierung auf Elitenbildung entspricht nicht unseren Vorstellungen von Innovation und Gerechtigkeit.“ Nach: spw – Zeitschrift für sozialistische Politik und Wirtschaft 1/2004, 11.
3 So interpretiert etwa Michael Wendl den Elitebegriff als Reflex auf ausbleibende gesamtgesellschaftlich relevante Innovationen nicht zuletzt infolge der SPD-Politik: „Die peinliche Debatte über die Notwendigkeit von „Elite-Universitäten“ ist gleichermaßen ein Reflex der gesunkenen Innovationsdynamik im privaten Sektor und der systematischen Schwächung der staatlichen Finanzkraft.“ In: Sozialismus 3/2004, 4f.
4 vgl.: CHE-News vom 6. Januar 2004, www.che.de/news.
5 Zu den Verlaufsformen der Debatte vgl.: Bultmann, Torsten/Weitkamp, Rolf: Hochschule in der Ökonomie, 2. Aufl., Marburg 1999, 50 – 56.
6 Das Prinzip ist hier die Salamitaktik. Bereits die 4. HRG-Novelle (1998) ermöglicht eine „Selbstauswahl“-Quote von 24% in Fächern mit bundesweitem Numerus Clausus (NC). Im Jahre 2003 verständigten sich die KultusministerInnen auf eine (fakultative) 50%ige Auswahlquote. Einzelne landesgesetzliche Regelungen, wie in Baden-Württemberg, erlauben bereits 90% hochschulinterner Studienplatzvergabe in Fächern mit örtlichem NC. Insgesamt werden in Baden-Württemberg mittlerweile 60% aller Studienanfängerplätze durch die Hochschulen selbst verteilt.
7 Wissenschaftsrat: Empfehlungen zur Reform des Hochschulzugangs, Köln, 30. Januar 2004, 6.
8 Wissenschaftsrat a.a.O., 7.
9 In dem Rahmen ist es durchaus konsequent, wenn die Heidelberger Juristische Fakultät im Sommer 2002 ihre Studienanfängerplätze durch Tests verteilen ließ, die durch 16 Psychologen der Münchener Unternehmensberatungsfirma „Intelligenz System Transfer“ durchgeführt wurden.
10 Vordergründig wird diese Debatte gerne als falsche Alternative inszeniert: Selbstauswahl der Hochschulen – oder Zuteilung von Studierenden durch die Dortmunder Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen? Der Druck auf eine Schließung der ZVS nimmt daher zu. Dabei wird gezielt unter den Teppich gekehrt, dass es nicht um das bloße Dichtmachen einer Behörde geht, sondern um einen Systemwechsel in der Erteilung von Bildungsberechtigungen. Die ZVS vergibt gegenwärtig 20% der Studienanfängerplätze in sieben bundesweiten NC-Fächern. Das heißt: Entgegen allen Gerüchten erteilt sie keine Studienberechtigung, sondern verteilt knappe Studienplätze im Falle einer übergroßen Nachfrage. Das eigentliche Problem ist daher die Überlast der Hochschulen und nicht die ZVS als Einrichtung. Deren Gründung liegt das NC-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes 1972 zugrunde, welches eine „Teilhaberecht“ des Bürgers am öffentlichen Hochschulsystem höher gewichtete als etwa die willkürliche Definition künstlicher Zulassungskriterien durch die einzelnen Fachbereiche.
11 Zur aktuellen hochschulpolitischen Diskussion – Erklärung des 98. Senats der HRK vom 10. Februar 2004.
12 Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg: 17 Thesen zur Hochschulreform – Strategien einer ganzheitlichen Hochschulentwicklung in Deutschland, Stuttgart, November 2003, 23.
13 Da die Frage des Optimums von immer komplizierten Berechnungen und interpretatorischen Spielräumen abhängig ist, können viele AnwältInnen ihr Einkommen aufbessern, indem sie studentische „NachrückerInnen“ vertreten, die sich auch nach Semesterbeginn auf Studienplätze einklagen.
14 Wissenschaftsrat a.a.O., 46.
15 Wissenschaftsrat a.a.O., 47.
16 A.a.O.
Torsten Bultmann ist Geschäftsführer des Bundes demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWi).
Forum Wissenschaft 2/2004, http://www.linksnet.de/de/artikel/19180 (18. Mai 2005).