Materialien 1987

Nach der gerichtlichen Niederlage von Siemens: Die CSU will munter weiter schnüffeln

Die politischen Hardliner in Bayern geben nicht auf: Nachdem das Arbeitsgericht München die Rechtswidrigkeit der Anfragen beim Verfassungsschutz durch den Siemens-Konzern erklärt hat (METALL 1/88), will die CSU-Mehrheit im Bayerischen Landtag nun die rechtlichen Grundlagen für die Fortsetzung der Arbeitnehmerbespitzelung schaffen.

In der letzten Januarwoche lehnte die CSU im Rechts- und Verfassungsausschuss des Parlaments Anträge von SPD und Grünen ab, denen zufolge die Staatsregierung öffentlich im Landtag über Praxis und Umfang von „Sicherheitsüberprüfungen“ durch den Verfassungsschutz in Privatfirmen berichten sollte. Verabschiedet wurde dagegen ein CSU-Antrag, der die Staatsregierung auffordert, dem Landtag „über ihr Konzept zur Verbesserung der Rechtsgrundlage der Sicherheitsüberprüfungen zu berichten“.

Im Klartext: Es gibt zwar bislang keine rechtliche Grundlage für die Arbeitnehmerbeschnüffelung, die bayerische Regierung darf sie sich jetzt jedoch selbst maßschneidern. Dafür wurde noch nicht einmal eine Frist gesetzt. Der CSU-Abgeordnete Franz Brosch: „Wir haben Vertrauen zur Staatsregierung und wollen ihr ermöglichen, sich mit der Bundesregierung abzusprechen.“

Im Gegensatz

Die Marschlinie für Bayern hat derweil der Präsident des dortigen Landesamtes für Verfassungsschutz, Hubert Mehler, vorgegeben: Ganz im Gegensatz zu seinem Hamburger Kollegen Christian Lochte (siehe METALL 22/87) erklärte Mehler in einem Interview, das legitime Interesse der in Frage kommenden Betriebe an solchen Überprüfungen sei unbestreitbar: „Denn Sabotage von innen kommt häufiger vor, als öffentlich bekannt wird.“

jlg


Metall. Zeitung der Industriegewerkschaft Metall 3 vom 5. Februar 1988, 20.

Überraschung

Jahr: 1987
Bereich: Bürgerrechte