Flusslandschaft 1969

Schwule/Lesben

Die Bundesregierung rechtfertigte noch 1962 die Beibehaltung des § 175 mit dem Argument der „Wahrung der Sittlichkeit sowie der gesunden und natürlichen Lebensordnung“. Zwischen 1950 und 1969 wurden über 100.000 Ermittlungen wegen Verstoßes gegen § 175 eingeleitet, etwa die Hälfte davon führte zu Verurteilungen. Am 25. Juni 1969 wird das Erste Gesetz zur Reform des Strafrechts verabschiedet und damit der Schwulenparagraph 175 zum ersten Mal seit 34 Jahren geändert.1 Strafbar — mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug — sind fortan nur mehr sexuelle Handlungen mit Minderjährigen unter 21 Jahren, männliche Prostitution sowie der Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses.

„Die schwulen Münchner Kneipenwirte fordern in einer gemeinsamen Petition an die Stadtverwal-
tung das Tanzen von Männerpaaren.“2


1 Siehe „Ein Mann, der mit einem anderen Mann …“ von Ron Steinke.

2 Schwule Geschichte Münchens In: Die Verzauberten. Gesichter und Geschichten alter schwuler Männer, München (2009), unpag.