Flusslandschaft 1951
Wohnen
Durch das Erste Wohnungsbaugesetz vom 24. April 1950 wurde zunächst das Mietpreisrecht vor-
sichtig gelockert; Neubauwohnungen wurden von der Preisbindung ausgenommen. Die Mietpreis-Verordnung von 1951 nimmt weiteren Wohnraum aus der Preisbindung heraus. Ein neues Kon-
fliktfeld tut sich auf.