Materialien 1973
Erklärung
Der Kampf gegen eine ungerechte Herrschaltsordnung darf auch mit illegalen Mitteln geführt werden, wenn die Anwendung legaler Mittel nicht zum Ziel führt …
Welche Legitimation besitzt dieses Gericht außer der hinter ihm stehenden staatlichen Macht, außer dem Gewaltmonopol des Staates im Rücken, den Angeklagten zu verurteilen? Welche Legitimation besitzt das Gericht zur Verurteilung eines Menschen für seinen Kampf gegen die bestehende Herrschaftsordnung, wenn diese Herrschaftsordnung ein System der Klassenherrschaft und der Unterdrückung ist?
Das Gericht muß Stellung nehmen zu der Tatsache, daß in der BRD ein System der Klassenherrschaft und Unterdrückung besteht und … wieso der Kampf mit illegalen Mitteln gegen die Klassenherrschaft und Unterdrückung in der BRD kriminell ist, wenn es keine Alternative gibt.
Die Verteidigung ist der Auffassung, dass die Justiz auch in diesem Strafverfahren keinerlei lnteresse daran hat, der Frage nach den Ursachen des illegalen Kampfes gegen das System der Klassenherrschaft … seiner ethischen Berechtigung und Notwendigkeit nachzugehen …
Als Organ der Rechtspflege ist es unsere Aufgabe … den Schein zu zerstören, als werde hier Recht gesprochen … um deutlich zu machen … die Teilnahme der Justiz am politischen Machtkampf zur Ausschaltung des politischen Gegners …
Frank Niepel
Eggert Langmann
Hartmut Wächtler
Daraufhin Staatsanwalt Dieter Emrich: Wir sind einhellig der Meinung, dass diese Erklärung zumindest den begründeten Verdacht enthält, daß die Rechtsanwälte sich weit von der geltenden Rechtsordnung entfernt haben und nicht mehr als ordentliche Organe der Rechtspflege betrachtet werden können. Zweifellos müssen wir prüfen, ob wir ein Ehrengerichtsverfahren anstrengen. Es ist höchste Zeit, ehrengerichtlich gegen solche Anwälte vorzugehen.
Zitiert in Der Spiegel 40 vom 1. Oktober 1973, 104 f.