Materialien 2014
Gegenantrag
Der Verein von Belegschaftsaktionären in der Siemens AG, e.V., München,
stellt folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 11
„Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Satzungsänderungen“
Der Verein von Belegschaftsaktionären in der Siemens AG, e.V. schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) § 17 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„1. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten jährlich eine Grundvergütung von 100.000 €; der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält jährlich eine Grundvergütung von 200.000 € und jeder Stellvertreter von 150.000 €. Für die Tätigkeit in den Ausschüssen des Aufsichtsrats erhält jeweils zusätzlich
a) der Vorsitzende des Prüfungsausschusses 100.000 €, jedes andere Mitglied des Prüfungsausschusses 50.000 €;
b) der Vorsitzende des Präsidiums 100.000 €, jedes andere Mitglied des Präsidiums 50.000 €;
c) der Vorsitzende des Vergütungsausschusses 100.000 €, jedes andere Mitglied des Vergütungs-
ausschusses 50.000 €; soweit dem betreffenden Mitglied des Aufsichtsrats wegen seiner Tätigkeit im Präsidium eine Vergütung nach lit. b) zusteht, wird für die Tätigkeit im Vergütungsausschuss nur ein diese Vergütung etwaig übersteigender Betrag gewährt;
d) der Vorsitzende des Innovations- und Finanzausschusses 80.000 €, jedes andere Mitglied des Innovations- und Finanzausschusses 40.000 €;
e) der Vorsitzende des Compliance-Ausschusses 80.000 €, jedes andere Mitglied des Compliance-Ausschusses 40.000 €; die Vergütung nach dieser lit. e) wird nicht gewährt, soweit dem betreffen-
den Mitglied des Aufsichtsrats wegen seiner Tätigkeit im Prüfungsausschuss eine Vergütung nach lit. a) zusteht.
2. Bei Veränderungen im Aufsichtsrat und / oder seinen Ausschüssen erfolgt die Vergütung zeit-
anteilig unter Aufrundung auf volle Monate. Nimmt ein Aufsichtsratsmitglied an einer Sitzung des Aufsichtsrats nicht teil, so reduziert sich ein Drittel der ihm nach Absatz 1 zustehenden Gesamtver-
gütung prozentual im Verhältnis der im Geschäftsjahr stattgefundenen Aufsichtsratssitzungen gegenüber den Aufsichtsratssitzungen, an denen das Aufsichtsratsmitglied nicht teilgenommen hat.
3. Die Vergütung ist zahlbar nach Ablauf der Hauptversammlung, die den Jahresabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr entgegennimmt oder über seine Billigung entscheidet.
4. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden in eine im Interesse der Gesellschaft von dieser in ange-
messener Höhe unterhaltene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organmitglieder und bestimmte Mitarbeiter des Siemens-Konzerns einbezogen, soweit eine solche besteht. Die Prämien hierfür entrichtet die Gesellschaft.
Außerdem erstattet die Gesellschaft jedem Aufsichtsratsmitglied seine Auslagen sowie die auf seine Bezüge entfallende Umsatzsteuer.“
b) Die unter lit. a) dieses Tagesordnungspunktes genannte Satzungsänderung ersetzt mit Beginn ihrer Wirksamkeit die derzeitigen Regelungen zur Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und findet erstmals für das am 1. Oktober 2013 begonnene Geschäftsjahr Anwendung.
Begründung:
Die Aufsichtsratsvergütungen sind insgesamt im Vergleich zum Durchschnittsverdienst von Be-
schäftigten der Siemens AG zu hoch und so nicht akzeptabel. Der Verein von Belegschaftsaktio-
nären in der Siemens AG schlägt daher vor, die Beträge in den Punkten 1. sowie 1. a) bis 1. c) gegenüber dem Vorschlag der Verwaltung zu reduzieren.
Der Verein von Belegschaftsaktionären in der Siemens AG schlägt außerdem vor, Sitzungsgelder (Punkt 4 im Vorschlag der Verwaltung) ersatzlos zu streichen. Neben der Tätigkeit für die Auf-
sichtsratssitzungen wird auch die Tätigkeit für die Ausschüsse zusätzlich vergütet. Eventuelle Auslagen, die in Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats entstehen, sowie die auf die Bezüge entfallende Umsatzsteuer werden ersetzt. Es ist daher nicht ersichtlich, wofür zusätzlich Sitzungsgelder gezahlt werden.
Verein von Belegschaftsaktionären in der Siemens AG, e.V.
gez. Ernst Koether
Vorsitzender
gez. Birgit Grube
Stv. Vorsitzende
gez. Franz Weigert
Stv. Vorsitzender
Gegenanträge und Wahlvorschläge zur ordentlichen Hauptversammlung 2014 der Siemens AG am 28. Januar 2014, unpag.