Materialien 2017

„RUHM D“ oder Wie sich die Bundeswehr mit Angriffskriegen bekleckert

Lieber Wolfram,

sei froh und dankbar, dass Dir dieses Urteil widerfahren ist: Es könnte als Meilenstein in die deut-
sche Kabarett-Geschichte eingehen. Und Du hast dieses Meisterstück an juristischer Kunstkenner-
schaft hervorgekitzelt. Allein die Nennung der Zeugen „Unglaub“ und „Sünder“ reißt schon zum Schmunzeln hin, viel mehr aber noch die hilfreichen Hinweise, wie Aktionskunst hierzulande zu geschehen habe, nämlich fernab jeder Öffentlichkeit und bestenfalls im stillen Schriftverkehr mit Ministerien, deren Rechtsanspruch auf freie Meinungsäußerungen allein aufgrund ihrer Position als „Eigentümer“ höher bewertet wird als jener der Öffentlichkeit, als deren mutiger Vertreter Du gehandelt hast, und in deren Dienst zu stehen die prozessuale Gegenpartei offenbar nur wahrheits-
widrig vorspiegelt. Dass die „rückstandslose Entfernung“ selbst ganzer Ortschaften im Ersten Weltkrieg kein Problem war für die Reichswehr (die ausdrücklich nicht in der Traditionslinie der Bundeswehr zu sehen ist, wie unermüdlich behauptet wird), scheint in dem richterlichen Gutach-
ten, für das die Protokollführerin ziemlich lange getippt haben muss, nicht in Erwägung gezogen worden zu sein. Andernfalls wären die Kosten für den Einsatz eines Sprengkommandos vom Pio-
nierbataillon auch noch angefallen.

Eine einzige Granate hätte vermutlich ausgereicht für solch poröses Gestein, um auch letzte Kleb-
stoffreste rückstandslos zu entfernen. Musste man deswegen gleich eine Spezialfirma beauftragen, die stümperhaft mit Sandstrahlern hantiert? Nur um den alten unsäglichen, angeblich besinnlich-
keitsfördernden Zustand wieder herzustellen? Das Ding gehörte eigentlich fachmännisch geschlif-
fen. Dennoch steht der todverklärende Koloss auf dem Bundeswehr-Gelände herum und wäre demnach also eigentlich gar nicht öffentlich zugänglich, obschon nicht unmittelbar Schusswaf-
fengebrauch angedroht wird. Da hast Du also Glück gehabt, dass Lindner nicht sofort seine Pistole gezückt hat, um sein Hausrecht durchzusetzen und sein behördliches Eigentum gegen „groben Unfug“ zu schützen, und das – da Gefahr in Verzug war und Du auf frischer Tat ertappt warst – mit „Fug“ und Recht.

Wenn das besinnliche Monument des Militarismus heute in ganz anderer Form da steht als zu seiner Grundsteinlegung 1923, erhebt sich zudem die Frage: Ist es nun ein geschütztes Denkmal aus der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg, das es so gar nicht mehr gibt nach der Zerstörung im Zweiten, oder ist es am Ende ein schützenswertes Mahnmal zur Dokumentation des ungebrochen militaristischen Geistes westdeutscher Nachkriegszeit von 1962 und der heutigen Bundeswehr-Verwaltung? Im letzteren Fall wäre zumindest die Störung einer geistigen Totenruhe in den Amts-
stuben metaphorisch durchaus als „gravierende Pietätsverletzung“ zu bewerten. Du hast einfach den geschichtsvergessen(d)en Willen der Bundeswehrführung nicht respektiert. Das ist schon des-
wegen rechtswidrig, weil zu links gedacht und gemeint! Der „Wille“ der Reichswehr wird heute nun mal von der Bundeswehr exekutiert.

Deren traditions-unerlässliche Kranzniederlegungen wider alle Traditionserlasse dürfen nicht infrage gestellt werden, selbst wenn diese die Ansicht und Gesamtwirkung des Denkmals über durchaus längere Zeit zu beeinträchtigen pflegen. Könnte es doch so aussehen, als ob schwarz-rot-goldene Kranzschleifen für schwarz-weiß-rote Gedenkanlässe herhalten müssen, und damit ihrer-
seits entweiht, entehrt, besudelt würden von den Verbrechen zweier Angriffskriege. Doch es gilt: Volkstrauertage sind das Erntedankfest der Rüstungsindustrie. Gerade die Dachauer Straße ist einschlägig sensibles Gebiet: Sie führt hinaus zu MAN, wo noch heute die Bunker stehen, in denen Zwangsarbeiter für den Ruhm und die Ehre des Deutschen Reiches … äh, nun würde es verfas-
sungswidrig.

In beiden Fällen dürfte die Störung einer Totenruhe von ehemaligen Soldaten jedoch ausgeschlos-
sen sein, da die Überreste der Eisenbahnpioniere irgendwo auf den Schlachtfeldern geblieben waren, möglicherweise später umgebettet auf Soldatenfriedhöfe. Wie der Kunstsachverständige
zu der Beurteilung kommt, dass Du nicht vorhandene Tote in ihrer Ruhe gestört haben könntest, verdankt er nun ausschließlich der leuchtenden Gelbheit Deines Plastikschildes, das so grell ge-
warnt haben muss, dass selbst weit entfernt schlummernde Skelette aufgeschreckt sein mussten, um sich darüber zu empören, dass Du ihre Koppel-Inschrift „Ruhm und Ehre“, die später noch die Wehrmachtsoldaten tragen mussten, nicht wirklich ernst nimmst und den Sinngehalt der kriegs-
verherrlichenden Denkmal-Inschrift frech in ein kriegsfeindliches Gegenteil verkehrt hast. Denn der Krieg, musst Du wissen, ist sehr sensibel, und kehrt, nachdem er unbedacht ausgebrochen war, manchmal auch zu seinen Urhebern zurück vor lauter Heimweh in der Fremde.

Noch gelten Kriegsrecht und Notstandsgesetze hierzulande nicht. Das hast Du zusammen mit Dei-
nem „rechtskräftig verurteilten Zeugen“ zusammen schamlos ausgenützt, indem Du vorab und vorsätzlich den Tatort ausgekundschaftet und mit voller Absicht „gut haftenden Baustoff-Kleber“ eingekauft und mitgebracht hast, um der Geschichtsklitterung öffentlichkeitswirksam entgegen-
zuwirken.

Eine vorläufige Erschießung wäre von diesem einfühlsamen Richter sicherlich zurückgenommen worden, auch wenn Du weder ein Widerstands- noch ein Notwehrrecht für Dich beanspruchen konntest. Nicht umsonst hat er eine beträchtlich lange Liste mildernder Umstände aufgeführt, die er zu Deinen Gunsten sprechen lässt, nicht zuletzt Dein vollumfängliches Geständnis, das er ledig-
lich leicht beeinträchtigt sieht durch Dein Beharren auf der Rechtmäßigkeit Deines Tuns (Du Schurke!). Ansonsten spricht aus seinem Beschluss allerhöchste Sympathie für Straftäter wie Dich, die ihre ruchlosen, weil in keinem Ruch stehenden Verbrechen in aller Öffentlichkeit begehen und bestens dokumentiert im Internet publizieren. So war die Beweiserhebung lückenlos, vollumfäng-
lich und zweifelsfrei möglich. Nicht ein Zweifel blieb! Selten dürfte eine Straftat so vorbehaltlos und freimütig eingestanden worden sein.

Selbst Deine prekäre pekuniäre Situation deutete der Richter und Denker zu Deinen Gunsten,
wo man doch mit Habenichtsen früher kurzen Prozess gemacht hätte. Allerdings nur mit Bauch-
schmerzen vor Bedenken sah er über die Tatsache hinweg, dass Deine Gattin Dir keine Unterhalts-
zahlungen gewährt, wiewohl Du derer doch dringend bedürftest, um die dann eventuell drastisch erhöhten Tagessätze berappen zu können. Hier entschied das Gericht eindeutig zu Lasten des Staates und zu Deinen Gunsten. Sollte es Dir nicht Genugtuung genug sein, dass Du nun als freier Mensch, gerichtlich anerkannter Aktionskünstler und immerhin noch lebender „Held“ in die Geschichte eingehen kannst, während der Magier der Kunstkritik sein Leben weiterhin in seiner „kleinen Strafkammer“ verbüßen muss?! Du hast lediglich eine amtsgerichtliche Rüge erhalten, und „unter Zurückstellung erheblichster Bedenken“ die Gesamtstrafe zur Bewährung ausgesetzt bekommen. Stimmt Dich das denn nicht froh ob der gnädigen Milde eines Kunstrichters?

Ach, hätte der doch nur statt der Juristerei vielleicht Kunstgeschichte studiert! Mit solch opulenten Schriftsätzen hätte er für die weltweit exklusivsten Auktionshäuser und zwielichtigsten Sammler arbeiten können und schweineviel Kohle verdient. So aber verplempert er sein phantastisches Ta-
lent beinahe amateurhaft als Organ der Rechtspflege. Dabei hätte er doch genauestens gewusst wie Aktionskunst geht. Möglicherweise liebt er die Kunst, muss aber urteilen. Das verträgt sich irgend-
wie nicht. Er verdonnert die Aktion – und damit die Kunst. An die politische Signalwirkung seiner spitzfindigen Rechtsgüter-Abwägung hat er anscheinend gar nicht gedacht: Hätten Nazis dort un-
angemeldet einen Kranz niedergelegt, hätte das schlimmstenfalls eine Ordnungswidrigkeit gegen das Versammlungsrecht hergegeben, aber nur, wenn es mehr als zwei gewesen wären; keinesfalls eine Verhöhnung der Gefallenen, solange sie nichts abmontiert hätten! Und welcher Nazi würde sich schon wider „Ruhm und Ehre“ vergehen?! Obwohl: Manche sind vielleicht so dumm und hängen sich solche Sprüche als Devotionalie über’s Wohnzimmer-Sofa.

Also: Die nächsten zwei Jahre lässt Du die Finger von Schraubenziehern und Hartklebestoffen und widmest Dich dem weiten Feld der Verhüllungen. Du wirst das doch nicht allein dem Ehepaar Christo überlassen wollen! Falls Du dennoch einen Revisionsgrund suchtest: Die Bewährung bleibt in dem Urteil bei aller sonstigen Akribie zeitlich unbegrenzt – ein Unding! Doch davon würde ich Dir abraten. Der Spruch sollte Bestand haben und in Stein gemeißelt werden! Der Gewinn, den Du für die Unterhaltungs-Branche erzielt hast, dürfte Dich über diesen Lapsus hinweg sehen lassen. Mehr kannst Du nicht erreichen als diesen zutreffenden und betroffen machenden Zustandsbericht deutscher Gerichtsbarkeit der Gegenwart. Du musstest ihn Dir nicht einmal aus den Fingern sau-
gen!

Wolfgang Blaschka

Überraschung

Jahr: 2017
Bereich: Gedenken