Flusslandschaft 2018

Bäuerinnen und Bauern


Die bayerische Staatsregierung bestreitet den Wahlkampf mit populistischen Tönen, aber um die wahren Probleme kümmert sie sich nicht. Denn bei uns in Bayern
• verschwindet unsere schöne Landschaft und mit ihr die Artenvielfalt unter Beton. Überall wird hemmungslos planiert und asphaltiert – ob für neue Logistikzentren, Autobahnen oder die dritte Startbahn am Flughafen München.
• verlieren Bäuerinnen und Bauern die Existenzgrundlage. Eine Agrarpolitik, die weiter auf Inten-
sivierung und Billigproduktion für den Weltmarkt setzt, endet zwangsläufig in einer industriellen Landwirtschaft, mit Megaställen und Minimalstandards bei Tierschutz und Ökologie. Und gefähr-
det durch Import-Futtermittel und Exportorientierung die Existenzgrundlage von Bäuerinnen und Bauern im globalen Süden.
• sterben die Insekten und Vögel. Die intensive Agrarproduktion treibt das Artensterben voran und belastet unsere Lebensmittel, unser Wasser, unsere Böden und die Luft mit immer mehr Pestizid-
rückständen.
• wird unsere saubere Atemluft mit Autoabgasen verpestet. Die Staatsregierung hofiert dabei die Automobilindustrie und verpasst die zukunftsweisende Förderung des Fuß-, Rad- und öffentlichen Verkehrs.
Das muss sich ändern! Eine Woche vor der Wahl, am Samstag, 6. Oktober, demonstrieren etwa 20.000 Bäuerinnen und Bauern, Verbraucher-, Umwelt- und Tierschützer/innen, Gärtner/innen, Imker/innen, Ärzt/innen, Künstler/innen und Entwicklungsorganisationen dafür, dass im Wahl-
kampf über diese Probleme gesprochen wird. Und einige Demonstranten fordern mit dem Slogan “Hambi bleibt”, dass die RWE darauf verzichtet, den Hambacher Forst für ihre Braunkohleförde-
rung zu roden.1

(zuletzt geändert am 8.9.2021)


1 Siehe die Fotos der Demonstration „mia ham‘s satt – 1“ von Peter Brüning und die Fotos der Demonstration „mia ham‘s satt – 2“ von Günther Gerstenberg. — Die Räumung der Baumhäuser im Hambacher Forst im Herbst 2018 durch die Stadt Kerpen ist einem Gerichtsurteil zufolge rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht Köln verkündet im September 2021 eine entsprechende Entscheidung, nachdem ein einstiger Baumhausbewohner geklagt hat. Das Gericht urteilt, die damals als Begründung genannten Brandschutzbestimmungen seien nur vorgeschoben gewesen.