Flusslandschaft 2016

Religion

Die Katholische Kirche erhält in diesem Jahr vom Freistaat 69,8 Millionen Euro. Darin enthalten sind 11,8 Millionen für Personalaufwand der Diözesen, Gehälter der Bischöfe etc., 42,5 Millionen Zuschuss für Besoldung von Seelsorgern und 12 Millionen Altersvorsorge von Priestern. Die Evan-
gelische Kirche bekommt vom Freistaat 23,5 Millionen Euro. Zusätzlich finanziert der Freistaat den Bau und Unterhalt kirchlicher Gebäude mit 35,1 Millionen Euro. – Das Erzbistum München und Freising besitzt 6,3 Milliarden Euro, die evangelisch-lutherische Landeskirche Bayern 3,1 Mil-
liarden Euro. Das Vermögen der einzelnen Kirchengemeinden ist nicht mitgerechnet. Und: Das Erzbistum hat Kirchengebäude mit Ein- und Zwei-Euro-Werten miteingerechnet.1

Nachdem 2007 das Kreisverwaltungsreferat mit Verweis auf den Artikel 5 des bayrischen Feier-
tagsgesetzes die „Heidenspaß- statt Höllenqual-Party“ des Bundes für Geistesfreiheit (BfG), die am Karfreitag hätte stattfinden sollen, untersagt hat, zog der BfG erst vor das bayrische Verwaltungs-
gericht und dann vors Bundesverfassungsgericht. Dieses entscheidet am 7. Oktober 2016: Es sei zwar grundsätzlich gerechtfertigt, für bestimmte, auch christliche Feiertage einen „qualifizierten Ruheschutz“ zu schaffen. Gar keine Ausnahmen zuzulassen, sei aber mit der Weltanschauungs- und Versammlungsfreiheit unvereinbar. Die „Heidenspaß-Party“ hätte erlaubt werden müssen, weil es den Veranstaltern nicht nur um Spaß oder kommerzielle Interessen ging. Weltanschauli-
chen Gemeinschaften wie dem BfG muss erlaubt sein, den „Ausdruck einer weltanschaulichen Ab-
grenzung gegenüber des Christentums“ auch zu tanzen, sogar am Karfreitag.

(zuletzt geändert am 18.5.2023)


1 Siehe Süddeutsche Zeitung 142 vom 22. Juni 2016, R1.

Überraschung

Jahr: 2016
Bereich: Religion