Flusslandschaft 2006

SchülerInnen

„Durchsetzung des Schulzwangs in Bayern – Im Rahmen ihres Schulschwänzerprogramms griff die bayerische Polizei im vergangenen Schuljahr insgesamt 1.779 SchülerInnen auf. Das sind geringfü-
gig weniger als im Schuljahr 2004/2005. Einstmals ein Pilotprojekt der Nürnberger Polizei, gilt die Schulschwänzerinitiative heute in ganz Bayern als wichtiges Standbein der Bekämpfung von Kin-
der- und Jugendkriminalität: ,Mancher Jugendliche muss eben notfalls von einer Polizeistreife wieder auf Kurs gebracht werden, weiß Dr. Günther Beckstein, bayerischer Staatsminister des In-
nern. Die Polizei vollzieht einerseits auf Antrag der zuständigen Schulbehörde ,Vorführungen‘. Das bedeutet, dass nach in der Regel zehn unentschuldigten Fehltagen SchülerInnen von einem/einer (Jugend-)BeamtIn – auf Anforderung der Schule in Uniform – der Schule ,überstellt‘ werden. Mit 1.465 Fällen ist die Zahl im Vergleich zum Vorschuljahr (1.562) leicht gesunken. Andererseits wird die Polizei eigeninitiativ tätig und führt Kontrollen insbesondere an bekannten Treffpunkten Ju-
gendlicher durch. Die BeamtInnen in Zivilkleidung sprechen ,Verdächtige‘ an und überprüfen tele-
fonisch ihre Angaben. Mit 314 Fundfällen ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahr (289) leicht gestie-
gen. Vorgesehen ist, dass die SchülerInnen in das Sekretariat der Schule gebracht werden, sie dür-
fen jedoch auch vor der Klassenzimmertür dem zuständigen Lehrpersonal übergeben werden – der untersagten Übergabe im Klassenzimmer dürfte dies in der Praxis sehr nahe kommen. Die Rechts-
grundlage für den Polizeieinsatz findet sich im bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz. Ge-
mäß diesem begehen Schulpflichtige, die am Unterricht oder an verbindlichen Schulveranstaltun-
gen vorsätzlich nicht teilnehmen, eine Ordnungswidrigkeit.“1


1 Bürgerrechte & Polizei. Cilip 85, Nr. 3/2006, 82 f.

Überraschung

Jahr: 2006
Bereich: SchülerInnen