Flusslandschaft 2019

Bürgerrechte

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An der Fußgängerüberführung zum Neubaugebiet an der Ganghoferstraße zur Zeit der Osterferien

Das Finanzamt Berlin für Körperschaften hat der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes-Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN) die steuerliche Gemeinnützigkeit entzogen und Steuern bis rückwirkend 2009 eingefordert. Die VVN lebt von absetzungsfähigen Spenden und diese Entscheidung bedeutet ihre finanzielle Austrocknung und Lebensunfähigkeit. Dabei beruft sich das Finanzamt Berlin auf eine völlig isolierte, in keinem anderen Bundesland und bisher auch nicht im Bund nachvollzogene Entscheidung des bayrischen Landesverfassungsschutzamtes, wo-
nach 30 Prozent der Mitglieder Kommunisten oder darüberhinaus  marxistisch beeinflusste Chri-
sten oder Sozialdemokraten seien, was zwar „in der Natur der historischen Sache“ liege (Anteil an Widerstand und Verfolgung), aber dafür eben auch die Schlussfolgerung zulasse, dass  deren „ex-
tremistisches“ Gedankengut, insbesondere die angeblich staatsfeindliche Behauptung eines „Be-
dingungszusammenhangs von freier Wirtschaftsordnung und Faschismus“, dort dominiere, auch wenn das aus den Dokumenten und Aktivitäten der VVN nicht unmittelbar hervorgehe.  Das Ver-
waltungsgericht München hat sich dem pauschal  angeschlossen: „Gewisse Anhaltspunkte“ und im übrigen „Ermessensfreiheit der Fachbehörde“.2

(zuletzt geändert am 28.3.2020)


1 Foto © Volker Derlath

2 Siehe  https://www.openpetition.de/petition/online/die-vvn-bda-muss-gemeinnuetzig-bleiben und „Die trübe Quelle“ von Rechtsanwalt Hans-E. Schmitt-Lermann.

Überraschung

Jahr: 2019
Bereich: Bürgerrechte