Flusslandschaft 1949

Bürgerrechte

Seit 1. September 1948 arbeiteten Abgeordnete der drei Westzonen im Parlamentarischen Rat ein „Grundgesetz“ aus, das bewusst nicht als Verfassung bezeichnet wird. Erst nach der Vereinigung mit der von der Sowjetunion besetzten Ostzone sei an eine Verfassung zu denken. Am 8. Mai 1949 wird das Grundgesetz vom Parlamentarischen Rat angenommen. Der Artikel 8 (Versammlungs-
freiheit) des Grundgesetzes, das am 23. Mai 1949 in Kraft tritt, erhält die Fassung: „(1) Alle Deut-
schen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu ver-
sammeln. (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetze oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“1 Nach 15stündiger Debatte lehnt der bayrische Landtag am 19./20. Mai mit 101 gegen 63 Stimmen bei 9 Enthaltungen als einziges Länderparlament das Grundgesetz ab, jedoch wird mit 97 gegen 6 Stimmen bei 70 Enthaltungen die Rechtsverbindlich-
keit anerkannt. – Am 14. August 1949 findet die erste Bundestagswahl statt. Das bayrische Ergeb-
nis: CSU 29,2 Prozent, SPD 22,7 Prozent, Bayernpartei 20,9 Prozent, WAV 14,4 Prozent, FDP 8,5 Prozent, KPD 2 Prozent.


1 Peter Schade, Grundgesetz mit Kommentierung. 6., neu bearbeitete und erweiterte Auflage, Regensburg/Berlin 2003, 43.

Überraschung

Jahr: 1949
Bereich: Bürgerrechte