Materialien 2020

Aufpasser mit wachem Blick

Frankfurt, 21. Oktober 2020

Sehr geehrter Herr Beck,

ich schreibe Ihnen, weil Sie in der Causa „School for Unlearning Zionism“ – wieder einmal – die richtigen Worte gefunden haben. Das ermutigt mich, an Sie mit einigen als Anregung und Er-
munterung gemeinten Überlegungen heranzutreten.

Als gebürtiger Bayer, der jetzt in Frankfurt lebt, erfüllt es mich mit Stolz, wie konsequent und weitsichtig die Bekämpfung des Antisemitismus in der Bayerischen Landeshauptstadt München vorangetrieben wird. München galt in der NS-Zeit bekanntlich als „Hauptstadt der Bewegung“. Gerade aus diesem Grund ist man dort besonders eifrig darum bemüht, diesen Makel los zu wer-
den, in dem man in der Bekämpfung des Antisemitismus eine Vorreiterrolle anstrebt. Man hat hier inzwischen Errungenschaften aufzuweisen, die bisher in Deutschland unerreicht sind. Ich habe es mir angewöhnt vom „Münchner Weg“ in der Antisemitismusbekämpfung zu sprechen.

Gestatten Sie mir, zwei Punkte herauszugreifen.

Die erste Münchner Besonderheit dürfte Ihnen persönlich besonders gut gefallen. Damit auch wirklich nichts schief läuft, beschloss die Münchner Stadtverwaltung „Aufpasser“1 zu solchen Ver-
anstaltungen zu schicken, die zwar zugelassen wurden, aber dennoch antisemitische Risikopoten-
tiale vermuten lassen. Dabei muss man wissen: In München hat man sich für eine Strategie der Vorwärtsverteidigung entschieden. Nicht erst die antisemitische Äußerung ruft den Aufpasser auf den Plan, sondern schon die bloße Befassung2 mit „den Inhalten, Themen und Zielen der BDS-Kampagne“ wird unterbunden. Das gilt keineswegs nur für BDS-Anhänger sondern auch für deren Kritiker, wie ausdrücklich klargestellt wird: „Sowohl befürwortende als auch kritische“2 Veranstal-
tungen und Äußerungen sind gemeint. Da es keine nahostpolitische Frage geben dürfte, mit der sich nicht auch BDS befasst, hat dies zur Folge, dass Debatten zu dieser Konfliktregion in städti-
schen Räumlichkeiten überhaupt unterbunden werden. Das mag man unter grundrechtspoliti-
schen Aspekten bedauern, in der Abwägung mit übergeordneten politischen Gesichtspunkten der Antisemitismusbekämpfung wird man dem aber doch zustimmen können.

Der Begriff „Aufpasser“ mag etwas unglücklich gewählt sein, die Sache, um die es geht, ist aber aller Ehren wert. In der dem Oberbürgermeister zugeordneten Fachstelle „Fachstelle für Demo-
kratie“
hat sich inzwischen eine Art Excellenz-Cluster zu Antisemitismus und Nahost herausge-
bildet, das hier konzeptionell und operativ die Verantwortung trägt. Es ist nicht nur der Anspruch der Mitarbeiter dieser Einrichtung Antisemitismus aus dem Stand zu identifizieren. Sie müssen auch über antizipierende Fähigkeiten verfügen und schon dann intervenieren, wenn die betreffen-
den Personen im Begriff sind, jenen diskursiven Raum zu betreten, in dem sich die Gefahr antise-
mitischer Äußerungen üblicherweise anzudeuten pflegt.

Dass dabei die Regeln der IHRA-Arbeitsdefinition Antisemitismus mit aufwendigen Kontextuali-
sierungen usw. nicht immer Beachtung finden können, darf ich doch wohl als eine zwischen uns nicht weiter erläuterungsbedürftige Selbstverständlichkeit voraussetzen? Die Erfahrung zeigt ja auch andernorts, dass eine allzu dogmatische Anwendung der IHRA-Definition sich in der tages-
politischen Auseinandersetzung als höchst unpraktisch erwiesen hat.

In München hat man außerdem, im Unterschied zu allen anderen Kommunen, die BDS-Beschlüsse fassten, diesem Beschluss eine ausführliche Begründung zur Seite gestellt. Auch hier wurde bemer-
kenswertes geleistet.

Der Entwurf dieses Begründungstextes ging an verschiedene städtische Ämter zur Begutachtung. Das städtische Kulturreferat gab allervorsichtigst zu bedenken: „Die BDS-Kampagne findet zudem im Kontext eines größeren Weltkonflikts, dem Nahostkonflikt statt. Das multiperspektivische Ele-
ment3 des Nahost-Konfliktes sollte in der Beurteilung der BDS-Kampagne zumindest eine kurze Erwähnung finden.“

In Bayern ist man gemäßigt und jeder radikalen Neigung abhold. Das Kulturreferat ging ja nicht soweit, zu fordern, das „multiperspektivische Element“ inhaltlich zu verarbeiten. Nur eine „kurze Erwähnung“ des Umstands wurde angemahnt, dass an diesem Weltkonflikt auch Palästinenser beteiligt sind, die das eine oder andere aus ihrer höchst subjektiven Sicht doch etwas anders wahr-
nehmen könnten als die Israelis. Man wollte eine Konfliktanalyse, die ein bisschen objektiver da-
her kommt, einfach, weil sich das etwas besser macht. Darüber hinaus sollten wissenschaftliche Ansprüche aus Sicht des Kulturreferats ja auch nicht strapaziert werden.

Oberbürgermeister Reiter verhinderte, dass hier der leiseste Zweifel an der Vorreiterrolle Mün-
chens in Sachen Antisemitismusbekämpfung aufkommt. Der BDS-Beschluss wurde im Dezember 2017 so verabschiedet, wie im Juli d.J. von den Mehrheitsfraktionen im Stadtrat beantragt. Das mag auf den ersten Blick verwundern. Entspricht es doch der allgemeinen Lebenserfahrung von Kindes Beinen an, Streitigkeiten, sei es im Sandkasten oder an anderen Orten, sind immer von mindestens zwei Perspektiven geprägt. Davon geht auch die Wissenschaft bei der Analyse inter-
nationaler Konflikte aus. Dass hat auch seine Richtigkeit – im Normalfall.

Im konkreten Fall könnte dies dazu führen, dass sich z.B. aus palästinensischer Perspektive die Unterstützung des Trump-Plans durch den israelischen Ministerpräsidenten und den hessischen Antisemitismusbeauftragten Becker4 als „palästinenserbezogener Rassismus“ ausnimmt, weil dieser Plan den Palästinensern das Recht auf einen eigenen Staat de facto abspricht. Dieses Bei-
spiel zeigt, wie konsequent, scharf und weitsichtig man in München über die Thematik nachge-
dacht hat. Um solche Unwägbarkeiten von vorne herein auszuschließen, war es nur klug die paläs-
tinensische Konfliktperspektive erst gar nicht in den Blick zu nehmen und nahostpolitsche Themen nach Möglichkeit aus dem öffentlichen Diskursraum zu verbannen. Wer hier auf die Idee kommen sollte, den Einwand „doppelter Standard“ ins Feld zu führen, ist mit aller Entschiedenheit auf ein grundsätzliches Missverständnis hinzuweisen: Der 3D-Test (Desinvestmet, Delegitimierung, Dop-
pelte Standards) war angedacht zur Abwehr von Kritik an Israel und nicht als Argumentationshilfe für Palästinenser – wäre ja noch schöner! Analoges gilt selbstverständlich für die IHRA-Definition. Man hat ja schließlich nicht mit großem Aufwand alle möglichen internationalen und nationalen Gremien von der Sinnhaftigkeit dieses Konzepts überzeugt, nur damit jetzt Palästinenser daher kommen mit der abwegigen Vorstellung, es gelte nicht nur Antisemitismus, sondern auch Ras-
sismus zu thematisieren.

Mit großer Befriedigung habe ich zur Kenntnis genommen, wie Sie in der Causa „School for Un-
learning Zionism“
interveniert haben. Es macht nichts, dass es sich streckenweise so liest, als habe das ein AFDler oder Deutsch-Nationaler geschrieben. Sie treten für die Pflege des Zionismus und des Deutschtums ein („Wie würde es die Bundesregierung empfinden, wenn ausländische Minis-
terien Veranstaltungen zum Abtrainieren deutscher Kultur5 und Zugehörigkeit finanzieren wür-
den?“
). Damit räumen Sie ein für allemal auf mit der irrigen Vorstellung auf, an der deutschen Kultur und an der des Zionismus könnte es Aspekte zum Abtrainieren geben. Wenn junge Israelis ihren Aufenthalt in Deutschland dazu missbrauchen, Nestbeschmutzer-Allüren auszubilden, gilt es Flagge zu zeigen und den Anfängen zu wehren.

Richtigerweise nehmen Sie keine übertriebene Rücksicht auf den Umstand, dass Sie junge Israelis kritisieren. Wenn diese Leute politisch auf der falschen Seite stehen und die Ihre Kritik der Antise-
mitismusbekämpfung dient, dürfen Empfindlichkeiten, die aus Holocaust-Erfahrungen in deren Familie rühren, keine unangemessene Rolle spielen. Diese Erkenntnis hat sich im Zuge der aktuel-
len Antisemitismusbekämpfung ja allgemein durchgesetzt und schlägt sich in einer entsprechen-
den Praxis auf Bundesebene nieder. Unser hessischer Antisemitismusbeauftragter Becker ist da inzwischen, Gott sei Dank, ganz und gar ungeniert. Auch Juden können Antisemiten sein, sogar ohne es zu merken. Deswegen sind Aufpasser so wichtig, die, wachen Blickes, diese Ahnungslosen warnen und ggf. zur Ordnung rufen.

Warum schreibe ich Ihnen das alles, sehr geehrter Herr Beck?

Ich mache mir Sorgen um den Zustand der Antisemitismusbekämpfung in diesem Lande. Mir geht es darum, dass Deutschland von München lernt, den Grundsätzen des „Münchner Wegs“ landes-
weit Geltung verschafft werden. Hier ist ein gewisses taktisches Feingefühl erforderlich, da man-
ches mit der wünschenswerten Deutlichkeit immer noch nicht expliziert werden kann.

Weit und breit sehe ich niemanden außer Ihnen, dem es zuzutrauen wäre, sich dieser anspruchs-
vollen Aufgabe zustellen. Felix Klein kann ja nicht alles machen. In die Rolle eines Bundes-Auf-
passers in Sachen Antisemitismus sind Sie ja schon hineingewachsen.

Die Lage ist ernster als sie auf den ersten Blick erscheinen mag. Mit der Ankündigung des Bayeri-
schen Verwaltungsgerichtshofs, den Münchner BDS-Beschluss zu kippen6, steht zu befürchten, dass ausnahmslos alle mit kommunalen BDS-Beschlüssen begründete Raum- und Veranstaltungs-
verbote von Gerichten als grundgesetzwidrig dastehen. Das ist aber noch nicht alles. Das Münch-
ner Gericht hat angekündigt eine Befassung des Bundesverwaltungsgerichts zu ermöglichen, dies sogar zu empfehlen. Wenn das so weiter geht, steht nichts weniger zu befürchten, als dass sich hier ein irregeleiteter Grundrechtsfundamentalismus Bahn bricht, der die BDS-Beschlüsse insgesamt delegitimiert.

Angesichts dieser Entwicklung gefällt mir Ihre Haltung. Wie Sie, unbeeindruckt von Urteilen deut-
scher Gerichte, dafür eintreten, den BDS-Beschluss des Bundestags wie ein Gesetz anzuwenden, imponiert mir. Um diese vielfach missverstandene Haltung geht es. Ich finde bei Ihnen wieder, was mir – erstmals in diesem Zusammenhang – bei Ihrem Parteifreund Siegfried Benker (Fraktions-
vorsitzender der Grünen im Münchner Stadtrat) begegnet ist. Gefragt, wie es sein kann, dass der Stadtrat unter Mitwirkung von Volljuristen einen Beschluss fassen konnte, der derart eindeutig im Widerspruch zu Informations- und Meinungsfreiheit steht, antwortete er ohne zu zögern, mit er-
frischender Selbstverständlichkeit: „Das war eine politische Entscheidung.“

Wir müssen wieder lernen, was früher Allgemeingut in Deutschland war und heute Grundgedanke des „Münchner Weges“ ist: Es gibt politische Gemengelagen, da haben übertrieben skrupulöse juristische Überlegungen und Prinzipienreiterei, wenn es um wissenschaftliche Methoden und Regeln zum Zwecke der Wahrheitsfindung geht, aus übergeordneten Gründen in den Hintergrund zu treten. Das gilt jedenfalls in Ausnahmesituationen. Eine solche ist, wenn es um Antisemitismus und Israel geht, praktisch immer gegeben. Hier greift dann der Grundgedanke der Staatsraison7, wie ihn die Bundeszentrale für politische Bildung definiert:

„Staatsraison ist ein Prinzip, das die Interessen8 des Staates9 über alle anderen (partikularen oder individuellen) Interessen stellt. Nach diesem absolutistischen bzw. obrigkeitsstaatlichen Prinzip ist die Erhaltung der Macht10, die Einheit und das Überleben des Staates ein Wert an sich und rechtfertigt letztlich den Einsatz aller Mittel, unabhängig von Moral oder Gesetz. Das Prinzip der Staatsraison wird heute noch von autoritären Regimen11 gepflegt.“

Leider kommen wir ohne diesen, der deutschen Rechtstradition aus den Zeiten des Obrigkeitsstaa-
tes entliehenen und dem Grundgesetz angeblich wesensfremden Begriff, nicht ganz aus.

Frau Merkel hat das Grundproblem scheinbar erkannt, wenn vielleicht auch nur intuitiv.

Umso erfreulicher ist es, dass Grüne Israelfreunde mit der Zeit gehen und im Zuge ihrer politi-
schen Nachreifung eine gewisse Anschlussfähigkeit zum Staatsverständnis Carl Schmitts auf-
scheinen lassen, mindestens wenn es um Israel und Zionismus geht.

Diese Linie gilt es weiter zu entwickeln, auch wenn sich diesem Vorhaben fehlgeleitete junge Israe-
lis in den Weg stellen sollten.

In diesem Sinne grüßt Sie
Helmut Suttor

:::

1 https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-nur-kritisch-oder-schon-antisemitisch-umstrittener-gast-im-gasteig-1.3520550
fn2. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2018-N-36638?AspxAutoDetectCookieSupport=1
fn3. https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/4717919.pdf
fn4. https://www.deutsch-israelische-gesellschaft.de/pressemitteilung/trump-plan/
fn5. https://www.deutschlandfunk.de/antisemitismus-vorwuerfe-veranstaltungsreihe-der.691.de.html?dram:article_id=485724
fn6. https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-bds-beschluss-verwaltungsgerichtshof-meinungsfreiheit-1.4919834
fn7. https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/politiklexikon/18278/staatsraison
fn8. https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/politiklexikon/17645/interessen
fn9. https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/politiklexikon/18256/staat
fn10. https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/politiklexikon/17812/macht
fn11. https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/politiklexikon/18127/regime


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Überraschung

Jahr: 2020
Bereich: Internationales