Flusslandschaft 2025

Bundeswehr

Am 31. Januar übergeben drei Trambahnfahrer der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) um 10 Uhr ihrem Arbeitgeber ein Schreiben übergeben, in dem Sie mitteilen, dass sie das Fahren der „Bundeswehrtram“ nicht länger mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Damit machen sie ihre in Artikel 4 Absatz 1 GG grundgesetzlich geschützte Gewissensfreiheit geltend: „Wir verweigern das Fahren der Bundeswehrtram und wir hoffen, dass sich noch viele Trambahnfahrer*innen der MVG in München anschließen und das Beispiel Schule macht – auch über die Münchener Stadtgrenzen hinaus. Wir bleiben dabei: Arbeiter schießen nicht auf Arbeiter, Transportarbeiter transportieren kein Militärgerät  - und Trambahnfahrer fahren keine Bundeswehrtram.“1

„Bei dem Schreiben, das anlässlich des nationalen Veteranentags an die Anwohnerinnen und An-
wohner der Lindwurm-, Ludwig- und Leopoldstraße gerichtet wurde, handelt es sich um eine Fäl-
schung und nicht um ein offizielles Schreiben des Kreisverwaltungsreferats. Zum ersten nationa-
len Veteranentag am 15. Juni sind dem Kreisverwaltungsreferat keine angezeigten Veranstaltun-
gen im öffentlichen Raum bekannt. Die im Schreiben angeführte Panzerparade gibt es nicht. Sei-
tens des Kreisverwaltungsreferats wurde Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt.“2

Seit 70 Jahren gibt es die Bundeswehr – am 12.11.1955 wurde sie gegründet. Zum Jubiläum lädt sie deshalb in die Riem Arcaden in München ein. Rund 30 Dienststellen aus ganz Bayern sind dabei und bringen teilweise sogar ihre Geräte mit – vom Kampfflugzeug bis zum Schützenpanzer. Sie zeigen an ihren Ständen, wie der Dienst bei der Bundeswehr aussehen kann. Die Kundgebung „KEIN WERBEN FÜRS STERBEN!“ findet am 12. November .2025 um 17 Uhr auf dem Willy-Brandt-Platz (U2, Messestadt Ost, U-Bahn Ausgang Richtung Edinburgh-Platz) statt.

Die Bundeswehr (BW) erhält nach § 58c Soldatengesetz die persönlichen Daten junger Menschen von den Einwohnermeldeämtern. Wer keine Einladungen der BW, keinen Fragebogen, keine Er-
fassung, Musterungsladung und Einberufung erhalten möchte, kann dem zuständigen Einwohner-
meldeamt gemäß § 36 Abs 2 Bundesmeldegesetz (BMG) seinen Widerspruch gegen die Datenwei-
tergabe schriftlich oder durch persönliche Erklärung erheben. Dieser sollte vom Amt schriftlich bestätigt werden. Sollte dieser § 36 Abs. 2 BMG mit dem ab Januar 2026 in Kraft tretenden Art. 12 des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes (WDModG) – es soll noch im Dezember vom Bundestag beschlossen werden – ersatzlos gestrichen werden, wird die bisherige Widerspruchsmöglichkeit ab dem neuen Jahr entfallen.

Am Freitag, 5. Dezember, versammeln sich um 12 Uhr rund 1.300 junge Menschen vor dem Gie-
singer Bahnhof. Bereits am Donnerstag, 4. Dezember, demonstrierten etwa 1.500 vom Rosenhei-
mer Platz zum Oberanger. Die Aktionen sind Teil eines bundesweiten Schülerstreiks gegen die geplante Einführung eines neuen Wehrdienstes. Aus einem Redebeitrag: „Wir wollen nicht ein halbes Jahr unseres Lebens in Kasernen eingesperrt sein, zu Drill und Gehorsam erzogen werden und töten lernen. Krieg ist keine Zukunftsperspektive und zerstört unsere Lebensgrundlage. Nie-
mand fragt uns, was wir wollen. Niemand will wissen, was wir dazu denken. Dabei sind wir die Betroffenen! Es sind unsere Leben, über die sie diskutieren und bestimmen wollen.“3


1 Eine Alternative: https://www.youtube.com/watch?v=9adCgoLdvfc

2 Rathaus-Umschau 107 vom 6. Juni 2025.

3 Siehe https://igel-muc.de/rssshow.php?guid=20251205.

Überraschung

Jahr: 2025
Bereich: Bundeswehr