Flusslandschaft 2025

Bundeswehr

Am 31. Januar übergeben drei Trambahnfahrer der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) um 10 Uhr ihrem Arbeitgeber ein Schreiben übergeben, in dem Sie mitteilen, dass sie das Fahren der „Bundeswehrtram“ nicht länger mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Damit machen sie ihre in Artikel 4 Absatz 1 GG grundgesetzlich geschützte Gewissensfreiheit geltend: „Wir verweigern das Fahren der Bundeswehrtram und wir hoffen, dass sich noch viele Trambahnfahrer*innen der MVG in München anschließen und das Beispiel Schule macht – auch über die Münchener Stadtgrenzen hinaus. Wir bleiben dabei: Arbeiter schießen nicht auf Arbeiter, Transportarbeiter transportieren kein Militärgerät  - und Trambahnfahrer fahren keine Bundeswehrtram.“1


1 Eine Alternative: https://www.youtube.com/watch?v=9adCgoLdvfc

Überraschung

Jahr: 2025
Bereich: Bundeswehr