Flusslandschaft 2025

Bundeswehr

Am 31. Januar übergeben drei Trambahnfahrer der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) um 10 Uhr ihrem Arbeitgeber ein Schreiben übergeben, in dem Sie mitteilen, dass sie das Fahren der „Bundeswehrtram“ nicht länger mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Damit machen sie ihre in Artikel 4 Absatz 1 GG grundgesetzlich geschützte Gewissensfreiheit geltend: „Wir verweigern das Fahren der Bundeswehrtram und wir hoffen, dass sich noch viele Trambahnfahrer*innen der MVG in München anschließen und das Beispiel Schule macht – auch über die Münchener Stadtgrenzen hinaus. Wir bleiben dabei: Arbeiter schießen nicht auf Arbeiter, Transportarbeiter transportieren kein Militärgerät  - und Trambahnfahrer fahren keine Bundeswehrtram.“1

„Bei dem Schreiben, das anlässlich des nationalen Veteranentags an die Anwohnerinnen und An-
wohner der Lindwurm-, Ludwig- und Leopoldstraße gerichtet wurde, handelt es sich um eine Fäl-
schung und nicht um ein offizielles Schreiben des Kreisverwaltungsreferats. Zum ersten nationa-
len Veteranentag am 15. Juni sind dem Kreisverwaltungsreferat keine angezeigten Veranstaltun-
gen im öffentlichen Raum bekannt. Die im Schreiben angeführte Panzerparade gibt es nicht. Sei-
tens des Kreisverwaltungsreferats wurde Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt.“2


1 Eine Alternative: https://www.youtube.com/watch?v=9adCgoLdvfc

2 Rathaus-Umschau 107 vom 6. Juni 2025.

Überraschung

Jahr: 2025
Bereich: Bundeswehr