Flusslandschaft 2025
Religion
In Bayern gilt an an sogenannten Stillen Tagen – etwa Karsamstag, Allerheiligen oder dem Buß- und Bettag – ein Tanzverbot. Es beruht auf Artikel 5 des Bayerischen Feiertagsgesetzes. 2016 entschied jedoch das Bundesverfassungsgericht, dass ein generelles Verbot nicht mit der Ver-
sammlungs- und Weltanschauungsfreiheit vereinbar sei. Der Gesetzgeber müsse Ausnahmen ermöglichen, wenn ein Veranstalter gezielt den Dialog mit dem Gesetz sucht und ein anderes Verständnis des Feiertags sichtbar macht. Daher startet am 17. April, Gründonnerstag, „Bayerns größte Party gegen das Tanzverbot“. Unter dem Titel „Clubrevolution“ öffnen zwanzig Diskotheken ihre Türen. Veranstalter ist der Bund für Geistesfreiheit (bfg), der gemeinsam mit dem Clubportal Clubstars.net zu einem Protest gegen das „aus der Zeit gefallene“ Tanzverbot aufruft. Willkommen seien „alle Menschen – nicht nur Ungläubige, sondern auch Gläubige, Andersdenkende, Zweifeln-
de jeden Alters, jeden Geschlechts, jeder sexuellen Orientierung, jeder Herkunft“. Es beteiligen sich 089 Bar, Pacha, Sweetclub, Filmcasino, Neuraum, Milchbar, Schlagergarten, Kölschbar, Americanos, Nachtgalerie, Helene Disco, Die Bombe, Sugar Shack, The Keg Bar, La Nuit, Unter Deck, Prosecco Bar, Disco Nr. 2, Gin City, Goldener Reiter, Lehnbachs. Die meisten Clubs öffnen um 21 Uhr, gefeiert werden darf bis mindestens 5 Uhr morgens, einige Lokale haben Genehmigun-
gen bis 8 Uhr erhalten.
Zwei ehemalige Schülerinnen des Hallertau-Gymnasium in Wolnzach im oberbayerischen Land-
kreis Pfaffenhofen an der Ilm haben dagegen geklagt, dass während ihrer Schulzeit ein 150 Zenti-
meter hohes und 50 Zentimeter breites Holzkreuz mit einem gekreuzigten Christus im Hauptein-
gangsbereich ihres Gymnasiums angebracht war und die Schule sich weigerte, es abzuhängen; sie bekommen Recht. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entscheidet, dass die Schule „verpflich-
tet gewesen wäre, das Kruzifix zu entfernen“ (BayVGH, Urteil vom 8. Juli 2025, Az. 7 BV 21.336).