Flusslandschaft 2000

Flüchtlinge

Das antirassistische Netzwerk „kein mensch ist illegal“ entsteht und plant ein erstes Aktionswochenende gegen die „deportation class“ bei der Lufthansa. Am 8. April sind die Lufthansa-Schalter an den Flughäfen in Hamburg, Hannover und München Ziele von Protestkundgebungen. Zeitgleich werden tausende Flyer, den offiziellen Werbefaltblättern der Lufthansa täuschend ähnlich, auf Flughäfen sowie in den Auslagen von Reisebüros in zahlreichen Städten verteilt. Darin wird zum ersten Mai als „Lufthansa Special“ die „deportation class“ mit bis zu 30%igem Preisnachlass angekündigt, weil im gleichen Flugzeug »ein abgetrennter Bereich für die Rückführung von abgewiesenen Asylbewerbern reserviert« sei. Die Lufthansa stellt Strafanzeige. Die Aktivistinnen und Aktivisten der Karawane München haben bei ihrem Kampf ums Bleiberecht auch weiterhin alle Hände voll zu tun.1

Mitglieder von pax christi werden am 11. August vom Sicherheitsdienst des Münchner Flughafens hinausgeworfen, als sie Flugblätter gegen unmenschliche Abschiebungen verteilen wollen.

Aus Bosnien und aus den Kosovo, aber auch aus anderen Ländern wie der Türkei und Togo befinden sich traumatisierte Flüchtlinge in München. In einem internen Schreiben des Kreisverwaltungsreferates vom 27. Dezember 1999 an das Gesundheitsamt heißt es: „Es sind nach uns vorliegenden Informationen jetzt alle psychischen Erkrankungen in Bosnien-Herzegowina in ausreichender Weise behandelbar. Der Aufenthalt traumatisierter Bürgerkriegsflüchtlinge wird aufgrund der neuen Weisungslage jetzt beendet werden. Eine Verlängerung des Aufenthalts dieses Personenkreises ist nicht mehr möglich. Die Frage nach „Traumatisierung“ in Untersuchungsaufträgen hat sich damit erübrigt bzw. ist gegenstandslos.“ Dies bedeutet, dass bei amtsärztlichen Gutachten nur noch für mögliche körperliche Abschiebehindernisse ein Attest ausgestellt werden soll. Aus einem anderen Schreiben des Kreisverwaltungsreferates vom 27. Dezember 1999 an das Gesundheitsamt: „Es geht der Ausländerbehörde nur um die Feststellung der Frage, ob eine Reisefähigkeit im rein körperlichen Sinn vorliegt, d.h. ob Gebrechen vorliegen, die eine längere Reise unmöglich machen (z. B. aus orthopädischer Sicht).“ Siegfried Benker schildert, was dies konkret bedeutet und stellt Forderungen.2


1 Siehe „Kampf ums Bleiberecht Vol. 1 und DeportationClass-Kampagne“ sowie www.deportation-alliance.com.

2 Siehe „Bleiberecht für traumatisierte Flüchtlinge!“ von Siegfried Benker.