Flusslandschaft 2000
Flüchtlinge
Das antirassistische Netzwerk „kein mensch ist illegal“ entsteht und plant ein erstes Aktionswo-chenende gegen die „deportation class“ bei der Lufthansa. Am 8. April sind die Lufthansa-Schalter an den Flughäfen in Hamburg, Hannover und München Ziele von Protestkundgebungen. Zeitgleich werden tausende Flyer, den offiziellen Werbefaltblättern der Lufthansa täuschend ähnlich, auf Flughäfen sowie in den Auslagen von Reisebüros in zahlreichen Städten verteilt. Darin wird zum ersten Mai als „Lufthansa Special“ die „deportation class“ mit bis zu 30%igem Preisnachlass ange-
kündigt, weil im gleichen Flugzeug »ein abgetrennter Bereich für die Rückführung von abgewiese-nen Asylbewerbern reserviert« sei. Die Lufthansa stellt Strafanzeige. Die Aktivistinnen und Akti-
visten der Karawane München haben bei ihrem Kampf ums Bleiberecht auch weiterhin alle Hände voll zu tun.1
Mitglieder von pax christi werden am 11. August vom Sicherheitsdienst des Münchner Flughafens hinausgeworfen, als sie Flugblätter gegen unmenschliche Abschiebungen verteilen wollen.
Aus Bosnien und aus den Kosovo, aber auch aus anderen Ländern wie der Türkei und Togo befin-
den sich traumatisierte Flüchtlinge in München. In einem internen Schreiben des Kreisverwal-tungsreferates vom 27. Dezember 1999 an das Gesundheitsamt heißt es: „Es sind nach uns vorlie-genden Informationen jetzt alle psychischen Erkrankungen in Bosnien-Herzegowina in ausrei-
chender Weise behandelbar. Der Aufenthalt traumatisierter Bürgerkriegsflüchtlinge wird aufgrund der neuen Weisungslage jetzt beendet werden. Eine Verlängerung des Aufenthalts dieses Perso-
nenkreises ist nicht mehr möglich. Die Frage nach »Traumatisierung« in Untersuchungsaufträgen hat sich damit erübrigt bzw. ist gegenstandslos.“ Dies bedeutet, dass bei amtsärztlichen Gutachten nur noch für mögliche körperliche Abschiebehindernisse ein Attest ausgestellt werden soll. Aus einem anderen Schreiben des Kreisverwaltungsreferates vom 27. Dezember 1999 an das Gesund-
heitsamt: „Es geht der Ausländerbehörde nur um die Feststellung der Frage, ob eine Reisefähigkeit im rein körperlichen Sinn vorliegt, d.h. ob Gebrechen vorliegen, die eine längere Reise unmöglich machen (z.B. aus orthopädischer Sicht).“ Siegfried Benker schildert, was dies konkret bedeutet und stellt Forderungen.2
119 Flüchtlinge starben zwischen 1993 und 2000 auf dem Wege in die BRD oder an den Grenzen, davon allein 89 an den deutschen Ost-Grenzen. 92 Flüchtlinge töteten sich angesichts ihrer dro-
henden Abschiebung oder starben bei dem Versuch, vor der Abschiebung zu fliehen; davon 45 Menschen in Abschiebehaft. 5 Flüchtlinge starben während der Abschiebung, 13 Flüchtlinge ka-
men nach der Abschiebung in ihrem Herkunftsland zu Tode, 46 Flüchtlinge verschwanden nach der Abschiebung spurlos. 10 Flüchtlinge starben in der BRD in sieben Jahren durch Polizeigewalt, 54 Menschen starben bei Bränden in Flüchtlingsunterkünften, 10 Menschen starben durch rassis-
tische Angriffe auf der Straße. Durch staatliche Maßnahmen der BRD kamen mit 239 Personen fast viermal so viele Flüchtlinge ums Leben wie durch rassistische Übergriffe: dort waren es 64 Perso-
nen.3
1 Siehe „Kampf ums Bleiberecht Vol. 1 und DeportationClass-Kampagne“ sowie www.deportation-alliance.com.
2 Siehe „Bleiberecht für traumatisierte Flüchtlinge!“ von Siegfried Benker.
3 Vgl. Deutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen 1993 – 2000.