Flusslandschaft 2000
Frauen
Samstag, 11. März, 12 Uhr, Stachus: Demonstration zum Internationalen Frauentag
Im alten Grundgesetz-Artikel 12a war der Dienst an der Waffe Frauen eindeutig untersagt. Die Korrektur des Grundgesetzes erfolgt im Oktober mit breiter Mehrheit im Bundestag: Waffendienst von Frauen ist jetzt erlaubt. Eine Frauen-Wehrpflicht bleibt jedoch ausdrücklich ausgeschlossen. Bei öffentlichen Vereidigungen der Bundeswehr in München ist hin und wieder ein Schild mit der Aufschrift „Soldaten sind Mörder“ zu sehen. Hier zu gendern und politisch korrekt „SoldatInnen sind MörderInnen“ zu schreiben fällt schwer. Von Herbst 1999 bis Frühjahr 2000 gibt ein Argu-
ment das andere: Die einen bewerten die Öffnung der Bundeswehr für Frauen unter gleichstel-
lungspolitischen Aspekten positiv, andere lehnen dies aus friedenspolitischen Erwägungen ab: Gleichberechtigung könne doch nicht darin bestehen, dass Frauen genauso viel Mist machen wie Männer. Zu fragen bleibt, ob beide Ansätze nicht zu kurz greifen. Schließlich ist Militär immer auch notwendiger Bestandteil des Patriarchats. Wer das Patriarchat aufheben will, kommt um die Aufhebung des Militärs nicht herum.
Die Sicherheitsresolution 1325, auch „Frauen, Frieden, Sicherheit“ genannt, wird am 31. Oktober in der UNO einstimmig verabschiedet. Erstmalig kommt es zu einem völkerrechtlich bindenden Beschluss, der Frauen gleichermaßen an Friedensprozessen beteiligt und die Geschlechterper-
spektive berücksichtigt. Allerdings bleibt die Resolution nicht mehr als Papier. Elf Jahre später stellen Frauen enttäuscht fest, dass sich beinahe nichts geändert hat.1
Siehe auch „Alternative Medien“.
(zuletzt geändert am 18.3.2026)
1 Siehe www.frauensicherheitsrat.de.