Flusslandschaft 2006

Schwule/Lesben

Während Politik und Polizeibehörden zuschauen, rufen die russisch-orthodoxe Kirche, Nationali-
sten und Rechtsextreme in Moskau und anderen Städten der ehemaligen Sowjetunion zur Hatz auf Homosexuelle. Bundesweit ruft der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) zum Protest gegen Ge-
walt und Unterdrückung Homosexueller in Russland auf. Vor dem russischen Generalkonsulat in der Seidlstraße demonstrieren etwa sechzig Menschen. Auf einem Plakat, das Staatsratsvorsitzen-
den Honecker und Generalsekretär Breschnew mit Bruderkuss zeigt, steht „Gleiches Recht für alle“.1

Mitten in der Parade des Christopher-Street-Day am 13. August fährt ein „Papamobil“, auf dem zu lesen ist: „Wir sind Papst??? … Homosexuellen ist mit Achtung, Mitleid, und Takt zu begegnen … Homosexualität ist eine schwere Sünde … Homosexuelle sind gerufen, ein keusches Leben zu füh-
ren … Homosexuelle Beziehungen sind zutiefst unmoralisch!“ Eine Papstpuppe mit Haaren in Re-
genbogenfarben und Abbildungen des Papstes sind mit Kondomen, Aidsschleifen und Schminke verziert, „um auf die Doppelmoral der katholischen Kirche hinzuweisen, in der dreißig bis fünfzig Prozent der Priester selbst homosexuell seien, und auf die in den Augen der Wagenführer unver-
antwortliche Haltung zu Kondomen, vor allem in Zusammenhang mit AIDS.“2 Piusbruder Schal-
linger ist empört, greift zum Telefon und verlangt die parodistische Papstdarstellung zu beschlag-
nahmen, da angeblich „der öffentliche Friede gefährdet sei“. Er informierte gleich mehrfach auf verschiedenen Ebenen die Polizei, die auch sofort mit großem Aufgebot am Objekt der „Schande“ erscheint, die Entfernung der Puppe und der Fotomontagen verlangt und gegen Dietmar Holzapfel, den Wirt der Deutschen Eiche in der Reichenbachstraße, ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verunglimpfung eines ausländischen Staatsoberhauptes und Beleidigung von religiösen Bekenntnissen einleitet. Das Verfahren wird wenige Wochen später eingestellt. Ge-
gen den Polizeieinsatz erhebt nun Dietmar Holzapfel „Fortsetzungsfeststellungsklage“ beim Ver-
waltungsgericht in München. Er will feststellen lassen, dass seine Grundrechte auf Meinungs- und Demonstrationsfreiheit sowie auf Kunst- und Religionsfreiheit unzulässig verletzt worden sind. Fast zwei Jahre später kommt es zur mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht. Rich-
ter Wiens gibt zu, man sei ratlos und unentschieden, die Sache könnte bis zum Bundesverfassungs-
gericht gehen. Trotzdem schmettert er Holzapfels Klage ab und lässt nicht einmal die Berufung zu. Daraufhin wendet sich Holzapfel an den bayrischen Verwaltungsgerichtshof, der am 7. Mai 2009 die Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angegriffenen Entscheidung zu-
lässt. Am 8. März 2010 entscheidet das Verwaltungsgericht, dass die Meinungsfreiheit in diesem Falle höher zu bewerten sei als das Persönlichkeitsrecht des Papstes.

Am 14. August 2006 verabschiedet der deutsche Bundestag das „Allgemeine Gleichbehandlungs-
gesetz“, das Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Identität untersagt.


1 Vgl. Süddeutsche Zeitung vom 3. Juni 2006.

2 So Dietmar Holzapfel in seiner Presseerklärung vom 12. Mai 2009, die per Email versendet wurde. Siehe dazu auch den von Piusbruder Schallinger der Polizei übermittelten „Zeugenbericht“.