Flusslandschaft 1955
Zensur
Enno Patalas, 1957 bis 1970 Redakteur bei der Zeitschrift Filmkritik, Leiter des Münchner Film-
museums von 1973 bis 1994, erinnert sich im Jahr 2000 an die Zensur in den 50er Jahren.1
Strafen lassen manchen Menschen vorsichtiger werden. Er schmiedet sich zuweilen eine „Schere im Kopf“. „Rudolf Heizler, 42, Chefredakteur der Münchner ‚Abendzeitung’, wurde vom Amtsge-
richt München nach Paragraph 4 des ‚Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften’ zu einer Geldstrafe von 3.000 Mark verurteilt, weil sein Blatt einen gegen die Sittlichkeit versto-
ßenden Tatsachenbericht (‚München bei Nacht’) veröffentlicht habe. Darin sei das Münchener Nachtleben zwar wahrheitsgetreu, jedoch in einem zu saloppen Ton geschildert worden.“2
1 Siehe „Man kann sich heute gar keine rechte Vorstellung mehr darüber machen …“ von Enno Patalas.
2 Der Spiegel 29 vom 13. Juli 1955, 40.