Materialien 1966

Notstand und Notparlament

Delegiertenkonferenz des DGB-Kreises München:

… Die Notparlamentsübung, wie sie im Rahmen des „Fallex-Experimentes“ durchgeführt wurde, sei kein verwertbarer Beitrag für die Sicherheit des Volkes und rechtfertige weder die „Schubladengesetze“ noch ein Notstandsrecht. Im Volke werde durch solche Übungen für die Sicherheit der „Oberen“ der fatale Eindruck erweckt, dass es in der Stunde der Todesgefahr verlassen ist. Wer sich der Selbsttäuschung über Sicherheitsvorkehrungen im Kriegsfall solcher Art hingibt, setze sich höchstens der Gefahr aus, das ernste Gebot einer Politik zur Vermeidung von Kriegen zu verkennen.

Kollege Martin Löwenberg (HBV) brachte einen Initiativantrag ein, durch welchen erwirkt werden soll, dass über den Notstandskomplex entsprechendes Aufklärungsmaterial zur Verfügung gestellt wird, dass Betriebs- und Personalräteversammlungen sowie eine Funktionärskonferenz mit diesem Thema durchgeführt werden und ein Arbeitskreis ins Leben gerufen wird, der sich mit der Entwicklung und Auswirkung einer Notstandsgesetzgebung ständig befasst und Vorschläge für Maßnahmen und Aktionen unterbreitet. Nach einer lebhaften Diskussion besonders über diesen Entschließungsantrag sprach sich die große Mehrheit für die Annahme aus. Auch die anderen vorgelegten Entschließungen wurden durch Annahme verabschiedet.


Münchner Ausblick. Mitteilungen der Gewerkschaft Handel – Banken – Versicherungen HBV, Ov. München 12 vom Dezember 1966, 2.

Überraschung

Jahr: 1966
Bereich: Notstandsgesetze

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