Materialien 1967

Antwort

Herr Staatssekretär a.D. Karl Weishäupl, Landtagsabgeordneter der SPD, empörte sich mit populären Argumenten über die unpopuläre Ansicht der Humanistischen Union, dass Kreuze nicht in staatliche Gerichtssäle gehören. Sein Unwille beruht u.E. auf einer Reihe von Missverständnissen: Niemand ist weiter davon entfernt, die Beseitigung religiöser Symbole aus Kultstätten oder Privaträumen zu fordern, als die Humanistische Union. Sie ist gerade zu dem Zwecke gegründet worden, „die ungehinderte Entfaltung aller religiösen Strömungen zu fördern“. Sie will Christen wie Nichtchristen dazu verhelfen. „von ihren im Grundgesetz garantierten Rechten der individuellen Lebensgestaltung, der Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit ohne Furcht vor Nachteilen Gebrauch zu machen“.

Herr Weishäupl wird dem allen zustimmen. Er muss sich aber sagen lassen: Die Forderung nach persönlicher Glaubensfreiheit und religiöser Gleichberechtigung aller Bürger bleibt reine Theorie, wenn sie nicht mit der nach religiöser Neutralität des Staates und aller seiner Einrichtungen verbunden ist. Wer soll denn die persönlichen Grundrechte garantieren, wenn nicht der Staat? Wie kann er das aber, wenn er sich selbst in seinen zur Durchsetzung von Rechtsgarantien geschaffenen Einrichtungen – den Gerichten – mit einer Glaubensgruppe identifiziert? Viele unserer Gesetze lassen sich nun einmal in der Auslegung weltanschaulich färben. (Man denke nur an „Gotteslästerung“, Ehescheidung, Sittenparagraphen etc.) Auch in solchen Gesetzesbereichen mögen die meisten Richter der Suggestion des amtlich verordneten Kreuzes über ihren Köpfen vielleicht nicht unterliegen. Für den atheistischen, jüdischen oder freigeistigen Mitbürger vor den Gerichtsschranken bedeutet es aber in vielen Fällen eine Zumutung und seelische Belastung, wenn ihm die Staatsmacht, deren Richterspruch er als loyaler Staatsbürger akzeptieren soll, im Zeichen der Kreuzes entgegentritt. Für ihn sind mit diesem Symbol zumindest auch Vorstellungen von Unterdrückung, Intoleranz und Missbrauch verbunden. Diese Zumutung wird zur Provokation, wenn vielerorts das Kreuz, wie z.B. im Münchner Amtsgericht, wegen seiner überdimensionalen Größe optisch den ganzen Gerichtsraum beherrscht.

Die konfessionellen Mehrheitsverhältnisse in unserem Land, die der Herr Abgeordnete Weishäupl zur Verteidigung der Kreuze im Gerichtssaal erstaunlicherweise ins Feld führt, haben hier, wenn überhaupt, viel eher gegenteilige Bedeutung. Zumindest ein demokratischer Berufspolitiker sollte wissen: Es macht das Wesen einer freiheitlichen Demokratie (zum Unterschied von der „Volksdemokratie“) aus, dass in ihr die persönlichen Grundrechte, also gerade auch der Bereich der Religion, nicht der Mehrheitsentscheidung unterworfen sind. Die Qualität und Freiheitlichkeit einer Demokratie ist nicht zuletzt daran zu messen, ob in ihr die Gewissensfreiheit eines Einzelnen ebenso viel gilt, wie die von Tausenden.

Rainer Haun


Süddeutsche Zeitung vom 6. Mai 1967.

Überraschung

Jahr: 1967
Bereich: Religion

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