Materialien 1970

Rolf Pohle – Ein Leben in der „bleiernen Zeit“

Als ich Rolf Pohle 1967 kennen lernte, war er im Vorstand des LSD, des Liberalen Studentenbun-
des Deutschland. Er hatte gerade sein Jurastudium abgeschlossen und war im Begriff, Vorsitzen-
der des AStA, der Studentenvertretung der Münchner Universität zu werden. Ich war Jurastudent im 5. Semester und stieß zum LSD vor allem, weil er einen wöchentlichen Stammtisch in der „Nachteule“ in der Schwabinger Occamstraße dienstags um 22.30 Uhr abhielt – eine Zeit, die mir entgegenkam.

Über Rolf bekam ich Zugang zur Studentenpolitik, und das hieß natürlich auch zu den handelnden Personen. Der LSD war damals unter dem Pohle-Vorstand von einer FDP-freundlichen zu einer unabhängigen SPD-Linie gewechselt. Als die SPD in die Große Koalition ging, zerriss auch dieser Faden. Der LSD war parteiunabhängig und links.

In den nächsten zwei bis drei Jahren waren fast alle für die Münchner Studentenpolitik wichtigen Personen entweder im LSD oder doch eng mit uns befreundet. Der SDS hatte eher eine Bedeutung für die linke Theoriebildung, zudem war er gespalten in konservative Stalinisten und so genannte Antiautoritäre, mit denen wir uns später, als die alten studentischen Gruppierungen sich auflösten, zur APO zusammentaten. Aber nur für kurze Zeit, denn dann bildeten sich die vielen selbstständi-
gen Gruppen von „Arbeitersache“, „lotta continua“ über KPD/AO und – in München besonders stark – die „Marxistische Gruppe“ heraus, und eben auch eine Gruppe, die RAF hieß.

Rolf Pohle übte eine große persönliche Anziehung auf mich und andere aus. Er war sehr zugewandt und direkt im Gespräch, aber auch schneidend und polarisierend in der öffentlichen Debatte, wenn es um die Auseinandersetzung mit dem Gegner ging, ob das nun Professoren, RCDSler (Studenten der CSU) oder Politiker, wie der Münchner Oberbürgermeister Hans-Jochen Vogel, oder später Staatsanwälte und Richter waren. Rolf hatte ein sehr pragmatisches Verhältnis zur linken Theorie. Für ihn war ein sehr starkes Gefühl für Gerechtigkeit wesentlich, vor allem für die Schwachen und Bedrohten. Als AStA-Chef organisierte er zum Beispiel Kampagnen für in Bayern lebende Opfer der griechischen Junta, die ausländerrechtlich gefährdet waren. Die Studentenrevolte war für ihn Befreiung von den Lügen der Väter und der Versuch eines neuen Lebens ohne Hierarchien und Be-
vormundungen.

An den Osterdemonstrationen nach dem Attentat auf Rudi Dutschke im April 1968 nahm Rolf Pohle ohne besondere Funktion teil – mitgerissen von der großen Wut auf die Springer-Presse und diejenigen, die von ihr profitierten. Er gründete noch in den Ostertagen 1968 die Rechtshilfe der APO als Selbsthilfeorganisation der von Justiz und Polizei Betroffenen. In dieser Zeit verlor die Linke für einige Monate ihre Mehrheit an der Universität. Die Rechtshilfe arbeitete deshalb in Pohles Ein-Zimmer-Appartement und gab als erste Organisation eine Dokumentation heraus, in der versucht wurde, auch die Vorfälle um die beiden Münchner Toten Frings und Schreck aufzu-
hellen.

Pohle bekam wie viele andere auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen seiner Teil-
nahme an den Osterdemos. Er soll an Straßenbarrikaden mitgebaut haben. In einer hitzigen Dis-
kussion im Studentenparlament hatte er sich selbst bezichtigt, ein CSU-Spitzenfunktionär zeigte ihn daraufhin an. In der Vorbereitung und Durchführung des Prozesses gegen ihn zeigte sich der Hass, den er als Person auf sich gezogen hatte. Obwohl ihm keinerlei Gewalttätigkeit vorgeworfen wurde und er als Studentenpolitiker niemals körperliche Angriffe auf politische Gegner befürwor-
tet hatte, wurde er wegen „schweren Landfriedensbruchs“ zu fünfzehn Monaten Haft verurteilt. Dieses Urteil hätte ihm einen juristischen Beruf unmöglich gemacht. Besonnene Stimmen in der bürgerlichen Öffentlichkeit (Müller-Meiningen jr. in der Süddeutschen Zeitung: „Es geht nicht nur um Pohle“) blieben vereinzelt.

Das Urteil gab das Stichwort, die Reaktion der Justizverwaltung folgte prompt. Rolf wurde die Teilnahme an der Zweiten Juristischen Staatsprüfung wegen der nicht rechtskräftigen Verurtei-
lung untersagt. Wir mussten erst klagen, bis dieses willkürliche Verbot fiel.

In der Zwischenzeit, es war 1969/70, hatte sich viel getan. Die APO zerfiel. Rolf betätigte sich als Verteidiger von Demonstranten, was ihm als Rechtsreferendar noch möglich war. Er begründete für München einen neuen Stil der politischen Verteidigung: äußerlich mit langen Haaren, bunter Kleidung, die viel zu kurze Robe einer Kollegin lässig über dem Rollkragen, in der Sache sachlich-scharf die Möglichkeiten der Strafprozessordnung voll nutzend. Gleichzeitig muss es eine Zeit der inneren Radikalisierung gewesen sein. Als der mit juristischen Mitteln erzwungene Termin für die Zweite Juristische Staatsprüfung kam, fiel er mit der knappsten möglichen Note durch.

Er beschäftigte sich mit der Alternative der Stadtguerilla – in endlosen Diskussionen in großer Runde ging es sowohl darum als auch um die Frage innerer Befreiung von hergebrachten bürgerli-
chen Ketten. Der Staatsschutz bedrängte ihn, den Freund Fritz Teufels. Er bekam das Gefühl, rund um die Uhr beschattet zu werden. Kurze Zeit später war er verschwunden.

Im Fernsehen sah ich ihn wieder, gesucht als Top-Terrorist Pohle von der RAF. Das überraschte alle, die ihn kannten. Für einen Anhänger der RAF hatten wir ihn nie gehalten. Dann wurde er festgenommen und saß fast zwei Jahre in Isolationshaft in Straubing, dem alten Zuchthaus für Lebenslängliche.

Im Herbst 1973 begann sein zweiter Prozess in München – ironischerweise war sein erstes Urteil inzwischen unter die Amnestie der Brandt-Scheel-Regierung gefallen. Die Isolationshaft hatte ihm furchtbar zugesetzt, geblieben war sein unbändiger Wille, sich nicht zu beugen und sich nicht kau-
fen zu lassen. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft ging dahin, dass er für die Angehörigen der RAF Waffen gekauft und Wohnungen angemietet hätte, auch falsche Uniformen aus dem Kostümver-
leih soll er besorgt haben. Am Ende des Prozesses, der von der Beweislage eher auf schwachen Fü-
ßen stand, tauchte ein RAF-Überläufer namens Brockmann auf, der aussagte, Rolf sei wegen „poli-
tischer Unzuverlässigkeit“ von der RAF hinausgeworfen worden. Das konnten wir uns schon eher vorstellen. Das Urteil lautete auf sechseinhalb Jahre Haft wegen Mitgliedschaft in einer kriminel-
len Vereinigung und war der erste große RAF-Prozess. Er dauerte fast sechs Monate.

In der Haft lehnte Rolf immer die Unterscheidung zwischen politischen und sozialen Gefangenen ab. Er verlangte nie die Zusammenlegung mit anderen politischen Häftlingen aus der RAF und anderen Untergrundorganisationen. Für sich verlangte er „normale Haftbedingungen“, Arbeit und Freizeit mit den anderen Gefangenen, weder Privilegien noch besondere Abschottung. Natürlich hatte er keine „normalen Bedingungen“, seine ganze Haftzeit über wurde er besonders überwacht und schikaniert. Aber er erreichte noch im Prozess, dass er nicht mehr isoliert von den anderen gehalten wurde. Später konnte er arbeiten und nahm am normalen Leben der Abteilung, in der er lag, teil. Aussicht auf Urlaub oder sonstige Hafterleichterungen, wie sie den Gefangenen sonst zu-
standen, hatte er nie.

1975 wurde der Berliner Politiker Peter Lorenz von Angehörigen des „2. Juni“ entführt. Rolf Pohle war einer derjenigen, dessen Freilassung gefordert und schließlich auch durchgesetzt wurde. Bei den Verhandlungen mit der Polizei auf dem Frankfurter Flughafen war Rolf offenbar derjenige, der das vom „2. Juni“ geforderte Lösegeld nachzählte. Dabei stellte er fest, dass es weniger als gefor-
dert und zugesagt war. Später – im dritten Pohle-Prozess in München – kam heraus, dass ein BKA-Beamter offenbar eigenmächtig die Summe gekürzt hatte. Das Geld wurde ergänzt, und die Gefan-
genen in Begleitung des Pfarrers Albertz in den kommunistischen Südjemen ausgeflogen. Dann verlor sich Rolfs Spur wieder für einige Zeit.

1976 gelang es dem Privat-Agenten Mauss im Auftrag der deutschen Behörden, Rolf Pohle in Athen zu entdecken und ihn festnehmen zu lassen. Zuvor hatte es einen Tipp eines Urlaubers auf der Insel Mykonos gegeben. Der griechische Areopag, der Staatsgerichtshof, hatte zu entscheiden, ob er an Deutschland ausgeliefert werden sollte. Nach griechischem Recht und dem Recht aller anderen zivilisierten Staaten war eine Auslieferung ausgeschlossen, wenn er wegen eines politi-
schen Delikts angeklagt und verurteilt worden wäre.

Für die Frage, ob eine Verurteilung wegen eines politischen Delikts vorgelegen hatte, nahm sich der Areopag viel Zeit. Er hörte den Rechtsanwalt Ströbele und mich als seine früheren Verteidiger als Zeugen an. Wir legten dar, dass die Verurteilung wegen „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“, nämlich der RAF, nach deutschem Recht ein Staatsschutzdelikt ist, damals angeklagt vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts München I und geahndet mit besonderen Haftbe-
dingungen, also doch wohl ein politisches Delikt. Der Areopag gab uns Recht. Die Auslieferung wurde abgelehnt.

Aber das war nicht das Ende des Verfahrens. Die griechische Regierung geriet unter Druck durch Deutschland. Staatssekretär Bölling reiste an und überbrachte einen Brief des Bundeskanzlers. In der Athener Presse hieß es, der bevorstehende Beitritt Griechenlands zur EWG sei gefährdet, wenn Athen sich nicht in den Kampf gegen den „internationalen Terrorismus“ einreihe. In den Straßen Athens tauchten Plakate auf, die „Freiheit für Rolf Pohle!“ forderten; Rolf hatte durch sein Auftre-
ten viele Sympathien gewonnen. Er verlas eine Erklärung in griechischer Sprache (das humanisti-
sche Gymnasium trug späte Früchte), in der er die Griechen zum Widerstand aufforderte.

Rolfs Fall war – wieder einmal – zum Symbol geworden, diesmal zum Testfall für die Eigenstän-
digkeit eines kleinen Landes gegen das übermächtige und reiche West-Europa. Es kam zu einer neuen Verhandlung vor dem gleichen Areopag, allerdings in anderer Besetzung. Diesmal half es auch nichts, dass als Zeuge der Verteidigung der Rechtsanwalt Otto Schily auftrat, und dass die Verteidigung vom Präsidenten der Athener Anwaltskammer geführt wurde, der später Justizmini-
ster werden sollte. Rolfs Auslieferung wurde beschlossen und sofort exekutiert. Stunden später saß er wieder in Straubing. Später kam er in Kaisheim in Haft.

In München wurde ihm noch einmal der Prozess gemacht. Weil er auf der ausgemachten Geldsum-
me bei der Freilassung in Frankfurt bestanden hatte, erhielt er zusätzlich dreieinhalb Jahre Haft. Als ich ihm anbot, seine Verteidigung zu übernehmen, lehnte er ab: „Nichts, was Du sagst, wird für mich verwendet werden, aber alles gegen Dich.“

Rolf Pohle wurde nach der Verbüßung der gesamten Haftzeit aus Kaisheim entlassen. Er hatte we-
der Urlaub noch Ausgang noch offenen Vollzug und keinen Tag Straferlass erhalten. Von München aus zog er nach Athen, wo er noch viele Freunde hatte. Dort lebte er von Übersetzungen und Sprachstunden, bis seine Krankheit – AIDS – ausbrach.

Hartmut Wächtler


Geschichte quer. Zeitschrift der bayerischen Geschichtswerkstätten 10/2002, Aschaffenburg, 47 f.

Überraschung

Jahr: 1970
Bereich: Militanz

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