Materialien 1974
zweierlei maß
am 12. oktober vergangenen jahres gabs in schwabing krawall:
der polizei war eine demonstration zuwider, die sich gegen einen parteitag der NPD-kameraden im schwabingerbräu richtete. tatkräftig schritten die recht- und ordnungsmänner ein, prügelten sich eine zeitlang mit den demonstranten, sackten dabei so eine handvoll der unliebsamen für ihre kol-
legen vom strafvollzug ein … zum dank wurden sie von ihren freunden von der NPD mit roten nel-
ken beschenkt.
so weit so gut …
unter den verhafteten demonstranten befand sich u.a. hanns marzini, ein österreicher, der bei agfa arbeitete. versteht sich, dass agfa um des sauberen betriebsklimas willen den offensichtlich kom-
munistisch gesinnten hanns sofort entließ. klar, dass jetzt der staatsanwalt beschloß, hanns marzi-
ni zur ‚untersuchung’ im cafe gitterblick bis auf weiteres kost und logie zu gewähren. schließlich konnte der kommunistisch gesinnte bursche jetzt keinen arbeitsplatz mehr nachweisen. festen wohnsitz hatte er zwar, aber staatsanwalt wahl war der meinung, das sei sicher eine kommune – und so eine schweinigelei kann man nicht als wohnsitz bezeichnen – auch wenn hanns marzini hauptmieter ist.
so sitzt der genosse volle drei monate und noch einige tage mehr wegen der beteiligung an einer demonstration hinter gittern und harrt der launen von staatsanwalt und richter. am dienstag, den 28. januar 1975, wird ihm schließlich der prozess gemacht. die richter und schöffen des prozesses finden bei bestem willen keinen grund, hanns marzini weiter in haft zu lassen; hanns marzini wird freigesprochen. frei? – denkste! – als ausländer wird der eben freigesprochene sofort in abschiebe-
haft gesteckt. paar tage später gibts wieder einen prozess. diesmal verhandeln die wankelmütigen rechtsgelehrten um seine abschiebehaft. vollgesogen mit demokratischem gedankengut bleibt den herren nichts anderes übrig, als hanns marzini auch aus der abschiebehaft freizusprechen.
hanns marzini kann gehen? – pustekuchen! – wofür gibts den weg der instanzen? ein anderes ge-
richt hat den ersten freispruch aus der u-haft inzwischen widerrufen. und damit jetzt nichts mehr schiefgehen kann, führen die weisen gleich zwei begründungen für seine haft an:
1.: hanns marzini kann uns nach österreich entwischen, wenn er in freiheit ist.
2.: hanns marzini kann aber auch nicht nach österreich entwischen – und dafür gibts knast.
kann man doch verstehen. oder? ? ? ? ?
Blatt. Stadtzeitung für München 39 vom 7. Februar 1975, 15.