Flusslandschaft 1959
Rechtsextremismus
Über den Begriff „Rechtsextremismus“, der diese Abteilung betitelt, sollte genauer nachgedacht werden. Rechtsextremismus zeichnet sich zunächst aus durch ein zumeist nationales kollektives Identitätsgefühl, durch die Ausgrenzung von ethnischen, religiösen oder kulturellen Minderheiten und durch ein autoritäres obrigkeitshöriges Führerprinzip. Politische Gewaltanwendung zur Errei-
chung der eigenen Ziele wird nicht ausgeschlossen. Der früher inflationär verwendete Begriff des „Rechtsradikalismus“ wird im Jahr 2013 inzwischen seltener verwendet. – „radical, eingewurzelt, ursprünglich, gründlich, mit der Wurzel, von Grund aus (heilen oder verbessern); Radicalismus, heißt in der Politik das Streben, die alten Schäden in Verwaltung und Gesetzgebung von der Wur-
zel auszuschneiden. Radical-Reformers, eine Volkspartei in England, welche die Staatsverfassung von Grund aus zu verändern strebt.“1 Der Begriff „radikal“ ist offensichtlich seit 1848 positiv kon-
notiert, und er bleibt dies bis zum Zusammenbruch der Weimarer Republik. – Hannah Arendt schrieb an Gershom Scholem: „Es ist in der Tat meine Meinung, dass das Böse niemals ‚radikal’ ist, dass es nur extrem ist und dass es weder Tiefe noch irgendeine dämonische Dimension besitzt. Es kann die ganze Welt überwuchern und verwüsten, eben weil es sich wie ein Pilz auf der Oberfläche ausbreitet. Es ist ‚resistent gegen den Gedanken’, wie ich gesagt habe, weil der Gedanke danach strebt, Tiefe zu erreichen, an die Wurzeln zu gehen, und in dem Augenblick, da er sich mit dem Bösen befasst, wird er vereitelt, weil da nichts ist. Das ist ‚Banalität’. Nur das Gute besitzt Tiefe und kann radikal sein.“2 – Seymour Martin Lipset hat 1958 den „extremism of the center“ als zentralen Beweggrund faschistischer Machtübergabe definiert. Er meinte damit, dass Faschismus, Rassis-
mus und Antisozialismus aus der Mitte der Gesellschaft kämen. Die Mitte wünscht Veränderung nur zu dem einen Zweck: zur Aufrechterhaltung der Machtverhältnisse. Radikales Denken und Handeln kommen dagegen von den Rändern der Gesellschaft mit dem Ziel, die Machtverhältnisse aufzuheben. Fundamentalistische Nationalisten beanspruchen nicht die Aufhebung der Machtver-
hältnisse, sondern die Eroberung der Macht, langfristig die globale Hegemonie. Der Begriff „rechtsradikal“ vereint somit Unvereinbares und hat als ideologisches Konstrukt vor allem die Aufgabe, die „verirrten“ bösen radikalen von den guten nichtradikalen Rechten zu trennen bzw. dem Radikalen zu unterstellen, dass er immer auch ein Fanatiker und Fundamentalist ist. Deshalb gibt es keine „Rechtsradikalen“, nur Rechtsextreme, Rechtsfundamentalisten, Ultrarechte oder … Wer kennt eine bessere Bezeichnung? Nicht zuletzt ist der Begriff „Extremismus“ auch eine ord-
nungspolitische Kategorie, die – wie auch der „Radikalismus“ – eine gesellschaftliche Mitte vor-
aussetzt, an deren Rändern sich „Extreme“, „Radikale“ tummeln. Das von der Politik im Jahr 2013 offiziell vertretene Extremismuskonzept geht von einem statischen Normalzustand aus, bean-
sprucht, Bestehendes zu sichern und alle diejenigen zu delegitimieren, die sich außerhalb ihres Definitionsrasters bewegen.
Anfang des Jahres übernimmt Dr. rer. pol. Gerhard Frey die 1951 gegründete Deutsche Soldaten-
zeitung, die seit 1951 im Münchner Schild-Verlag2 erschien, und macht aus dem in Deutsche Na-
tionalzeitung umbenannten Blatt eine auflagenstarke Wochenzeitung, die 1964 die 100.000-Marke erreicht.3
Adorno: „Ich möchte nicht auf die Frage neonazistischer Organisationen eingehen. Ich betrachte das Nachleben des Nationalsozialismus IN der Demokratie als potentiell bedrohlicher denn das Nachleben faschistischer Tendenzen GEGEN die Demokratie. Unterwanderung bezeichnet ein Objektives; nur darum machen zwielichtige Figuren ihr come back in Machtpositionen, weil die Verhältnisse sie begünstigen.“4
1 C.F.L. Hoffmann, Vollständiges politisches Taschenwörterbuch. Ein Handbuch zur leichten Verständigung der Politik, der Staatswissenschaften und Rechtsurkunden so wie überhaupt eine ausführliche Erklärung aller politischen und socialen Fra-
gen, constitutionellen und staatsrechtlichen Begriffe, Ausdrücke, Parteinamen und Fremdwörtern, Leipzig 1849, 186.
2 Zit. in Die Aktion Nr. 211 vom Ende November 2005, Hamburg, 38.
3 Vgl. Hermann Bott, Die Volksfeind-Ideologie. Zur Kritik rechtsradikaler Propaganda, Stuttgart 1969, 17.
4 Theodor W. Adorno in seinem berühmten Radiovortrag: „Was bedeutet: Aufarbeitung der Vergangenheit?“ (1959). In: Gesammelte Schriften 10.2. Kulturkritik und Gesellschaft II: Eingriffe. Stichworte, Frankfurt am Main 1977, 555 – 572.