Materialien 1984

Sicherlich nicht zum ersten ...

Mitte März 1984

Sicherlich nicht zum ersten und wohl auch nicht zum letzten Mal durchsuchten fünfzehn Herren des Morgengrauens (darunter eine weibliche Person) am 19. Februar 1984 die Redaktionsräume des Blatts. Stadtzeitung für München.

Ein eigentlich nicht besonders ungewöhnlicher „Besuch“ in der fast elfjährigen Geschichte des älte-
sten Szene-Blattes in der BRD, das auf sein ruhmvolles Kerbholz zahllose Durchsuchungen und Beschlagnahmen schreiben darf. Die genaue Anzahl war trotz intimster Kenntnisse der Geschichte der Zeitung nicht herauszubekommen. (Ins Buch der Rekorde zu gelangen überlässt man auch besser anderen Zeitgenossen.)

In ihrer Tasche trugen die LKA-Männer einen Beschlagnahme- und Durchsuchungsbeschluss aus-
gestellt vom Ermittlungsrichter des Bayerischen Obersten Landesgerichts namens Dr. Uschold. Aufhänger des Beschlusses war eine Beilage im Blatt Nr. 263 unter dem Titel „Aufruf — Grüße an politische Gefangene“. Passagen dieses Textes sollen nach Meinung der Staatsanwaltschaft (STA) und des Richters der Verdacht eines Vergehens nach § 129a StGB rechtfertigen, und zwar richtet sich dieser gegen die vorerst noch unbekannten Verfasser, Hersteller und Verbreiter der Druck-schrift.

Das Blatt hatte in der Nr. 263 auf Seite 3 die Leser zur freundlichen Kenntnisnahme der Beilage gebeten, die übrigens auch in der tageszeitung (TAZ) als Anzeige erschien.

Wie das Schicksal so spielt, trafen die LKA’s auf den presserechtlich Verantwortlichen der inkrimi-
nierten Ausgabe, der gerade nichtsahnend seinen morgendlichen Dienst versah. Freundlich und sich keiner Untat bewusst führte er die Spürnasen auf die letzten Reste der inzwischen schon fünf Wochen alten Ausgabe. Plauschig, wie die Bayern nun mal sind, suggerierte der Gruppenleiter des LKA-Kommandos, es ginge ihnen ja nur um die Verfasser der Beilage. Auch ihnen sei bekannt, dass das Blatt keine antiimperialistische Gruppe sei. Auch der schnell herbeigerufene STA heuchel-
te Verständnis, „wir wollen ja die Richtigen“, und wusste gleich noch, mit was sich das Blatt doch besser auseinandersetzen sollte, nämlich mit der Amnestieforderung für politische Gefangene (wohlwissend, was eine solche Kampagne momentan bringt — Spaltung und unnötige Vergeudung von Kräften).

Nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt begab sich der presserechtlich Verantwortliche W.S. in den Gewahrsam der LKA’s, wurde voll ED-behandelt, auch sein überaus bairischer Dialekt wurde nun endlich amtsbekannt. Ein informelles Pläuschchen über Leute aus der Szene in München, die jeder einfach kennen muss, sollte das Ganze ein bisschen auflockern. Sie sind ja keine Unmen-
schen …

Der Erfolg der dreistündigen Aktion der LKA’s: ein paar Dutzend verstaubte Blätter, auf deren Rückgabe verzichtet wurde. Aber auch fürs Blatt fiel was „Gutes“ ab: Die leeren Bierkästen wur-
den abtransportiert!! Eingeweihte mochten es kaum glauben. Das viele Pfand …
(Kursives ist im Original gestrichen.)

Die Begründung des Beschlusses ist näherer Betrachtung wert. Aufmerksam auf die Beilage wurde der Staatsschutz (SS) im Hamburger Knast. Ein Knastabonnent hatte in seiner Ausgabe die inkri-
minierte Druckschrift. Dem Landgericht Hamburg fiel das auf. (Die bairischen Kollegen waren wohl Skifahren.)

Ende Januar (vom Skifahren anscheinend zurück) bastelten sie ihre Beschlagnahmebegründung zusammen. Der juristisch befasste Beobachter staunt. Der Brief von Christian Klar an seine Mutti wird seitenweise zitiert. Und dann der letzte Abschnitt unter der Überschrift „‚Der Kampf gegen die Iso-Folter ist ein Kampf für die Revolution mit der (politisch immer noch mehr als bedenklichen) Forderung nach Zusammenlegung der Gefangenen aus RAF & Widerstand.’ begründen den Ver-
dacht der Unterstützung der terroristischen Vereinigung ‚RAF’.“

Weiter dann: Mit der Propagierung der Zusammenlegungsforderung solle der organisatorische Zu-
sammenhalt der RAF und die Fortsetzung ihrer Aktivitäten auch aus der Haftanstalt heraus er-
möglicht und gefördert werden. Humanitäre Erwägungen seien — falls überhaupt ernsthaft vorge-tragen — erkennbar von untergeordneter Bedeutung. Zudem fühle sich der Staat verunglimpft und beleidigt. Auch soll das Blatt übel nachgeredet haben — zur juristischen Absicherung noch ein paar Lückenfüller.

Vieles in dieser juristischen Begründung spricht für sich selber. Die Rebmannsche Strategie ist längst bekannt und findet jetzt breitesten Niederschlag auf allen juristischen Ebenen.

Jeder, der überhaupt noch ein Wort (trotz unterschiedlichster politischer Positionen) über die Si-
tuation der Gefangenen im Knast und deren politische Identität verliert, wird mit den politischen Zauber-Paragraphen überzogen, um diese wiederum zu vernichten.

Bei diesem Angriff macht der Bundesanwalt (und SS) nicht einmal Halt vor der NS-bekannten Sip-
penhaft. Auch die Angehörigen sollen neutralisiert werden — eine wahrlich deutsche Lösung!

Zurück zum Blatt. Die LKA’s hatten Geschmack gefunden an ihrem Opfer. An den darauf folgen-
den Wochen des bitterkalten Februars flatterten den anderen Blatt-Kollektivmitgliedern Zettel auf den Tisch. Auch sie wurden Gegenstand eines Verfahrens nach § 129a StGB. Als Kollektiv werden sie insgesamt für den Inhalt verantwortlich gemacht, nicht nur der presserechtlich Verantwortli-
che. (Bleibt abzuwarten, wann sie selbiges bei der TAZ versuchen und gleich die ganze Mannschaft einkassieren. Dann können sie endlich Prozesskäfige bauen wie in Italien oder so einen richtigen Massenprozess nach türkischem Vorbild veranstalten.)

Also ein Angriff auf das gesamte Blatt und eine neue Qualität der Vernichtungsstrategen. Aber damit nicht genug. Am 9. März 1984 erscheinen die LKA’s beim Blatt-Drucker, schnüffeln herum und lassen durchblicken, dass auch ihm ein § 129a-Verfahren blühen kann. (AGIT auf bairisch, jedenfalls für jeden etwas!)

Es geht noch weiter. Am 13. März 1984 erhalten sämtliche Kollektivmitglieder ein formloses Schreiben, in dem mitgeteilt wird, dass in Sachen Blatt Nr. 264 und Nr. 265 wegen „Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“ ein Ermittlungsverfahren eingeleitet ist!

Es geht diesmal um eine „Presseerklärung“ der Angehörigen der politischen Gefangenen in der BRD, die zweimal im Blatt abgedruckt war. (Das erste Mal wurde sie durch einen technischen Fehler verfälscht.)

Diese Erklärung befasst sich fast ausschließlich mit der Situation von B. Rössner, enthält Infor-
mationen über die Schikanen gegenüber Gefangenen & Angehörigen und endet mit der lange, lange Jahre sattsam bekannten Zusammenlegungsforderung. Dies reicht ihnen bereits.

Damit immer noch nicht genug. Im Blatt Nr. 264 war ein „Appell an die Friedensbewegung“ abgedruckt. Dieser Appell wurde von einer Nagolder Friedensinitiative abgefasst, die im wesent-
lichen die Schlaffheit von Teilen der Friedensbewegung kritisiert und dazu aufruft, in Mutlangen eine Dauerblockade zu organisieren. Sie stellen die berechtigte Frage, wie Polizei und Justiz re-
agieren wollen, wenn sie Tausende oder Zehntausende verurteilen sollen.

Für das LKA stellt dieser Aufruf ein Vergehen nach § 111,240 StGB dar, kurz übersetzt heißt das: „Öffentliche Aufforderung zur Nötigung“. Premiere hatte dieser § 111 im RADI-Verfahren gegen Micha und Benny. (Remember Pawloff, auch wenn er sich aufgrund seines Suffs fast selbst das Genick gebrochen hat.)

Das Kammergericht hat diesen Paragraphen salonfähig gemacht — natürlich nicht ohne Auswir-kung auf die Baiern.

Insgesamt sieht sich das Blatt-Kollektiv — bestehend aus sechs Leuten — mit vier Verfahren, davon drei wegen § 129a StGB konfrontiert.

Hauptziel des Angriffs des Staatsschutzes ist augenscheinlich die politische und ökonomische Ver-
nichtung des Blattes durch juristische Mittel. Von den Sozialdemokraten auch zur „Austrocknung des Sumpfes“ 1977 eingeführt ist der § 129a nun das bestens geeignete Mittel in der Hand der Re-
aktion, nicht nur den illegalen Widerstand (in welcher Form auch immer), sondern die gesamte linke Presse bzw. deren Reste und damit letztlich die Pressefreiheit auszuschalten.

Beim Blatt steckt ein besonderes Moment mit im Kalkül. Die Kriminalisierung läuft aufgrund von juristisch vollkommen harmlosen Antiimp.-Erklärungen. Sie wissen sehr wohl, dass das Blatt von jeher inhaltlich vollkommen andere Positionen zu der „gefährlichen“ Zusammenlegungsforderung vertreten hat und die RAF häufig auch deswegen scharf kritisiert hat.

Von der Position nach Integration der politischen Gefangenen in den „Normalvollzug“ und die Abschaffung aller „Sonder“-Behandlungen wurde nie abgegangen.

Aus Gründen, die wir uns eben nicht vom Staat diktieren lassen, wurden in dem letzten Jahr laufend Erklärungen der Antiimps abgedruckt — auch im Blatt. Diesen Abdruck mit humanitären Argumenten zu begründen wäre so falsch wie gefährlich. Das Blatt hat den Gruppen die Gelegen-heit gegeben sich zu äußern, auch wenn es ihre Politik und ihre Forderungen großteils falsch fand.

Der Staat bestimmt nicht darüber, was wir diskutieren, sondern wir!

Rebmann samt Schergen versuchen das zu brechen, wenn die staatliche Gedankenschere bzw. Selbstzensur nicht greift, wird mit Kanonen geschossen, um jegliche Auseinandersetzung über auch noch so entfernt mit militantem Widerstand im Zusammenhang stehende Probleme aus-
zumerzen.

Dieses Programm läuft seit geraumer Zeit bundesweit. Die Falken innerhalb des Polizei- und Justizapparates haben sich mit ihrer Strategie durchgesetzt — die Wende ist auch hier vollzogen …

Loach Grönländer


Handschriftliches Manuskript, Material „Blatt“, Archiv der Münchner Arbeiterbewegung

Überraschung

Jahr: 1984
Bereich: Militanz

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