Flusslandschaft 1962

Zensur

„Das bayerische Kultusministerium stellte durch seinen Ministerialdirigenten Dr. Dr. Keim unter dem 26. Juni der Gruppe ‚Freie Münchner und Deutsche Künstlerschaft e.V.’ folgendes Ultimatum: Sie dürfe im Herbst 1962 im Haus der Kunst nur dann ausstellen, wenn ‚weder die Gruppe „Spur“ als solche, noch diejenigen ihrer Mitglieder, die kürzlich vom Amtsgericht München wegen Ver-
breitung unzüchtiger Schriften, Gotteslästerung und Beleidigung verurteilt wurden, an der Aus-
stellung teilnehmen’.“1

Siehe auch „Alternative Medien“ und „Medien“.


1 tendenzen. Zeitschrift für engagierte Kunst 16 vom Oktober 1962, unpag.

Überraschung

Jahr: 1962
Bereich: Zensur