Flusslandschaft 1963
Kinder
Die Konfessionsschule ist nach Artikel 135 der Bayerischen Verfassung von 1946 die Regelschule. Die Humanistische Union organisiert dagegen eine der ersten großen Aktionen mit Plakaten, Podiumsdiskussionen und Rundschreiben: „Eine umfangreiche Werbeaktion für die Gemein-
schaftsschule unternimmt die Humanistische Union wie letzten Herbst in Düsseldorf zur dies-
jährigen Schuleinschreibung in München. Im schulischen ‚Entwicklungsland’ Bayern, in dem nur knapp zehn Prozent der Volksschulen Gemeinschaftsschulen und fortschrittliche Einrichtungen wie Mittelpunktschule und neuntes Schuljahr dank der hinhaltenden Schulpolitik der derzeitigen Landesregierung nach wie vor Utopien sind, erscheint ein solches Unternehmen besonders not-
wendig. – Folgende Einzelinitiativen sind in Vorbereitung: 1) Versand eines persönlichen Briefes an alle Eltern, die dieses Jahr einen ABC-Schützen in die Schule schicken (10.000) 2) eine öffent-
liche Podiumsdiskussion am 3. Mai (4 Tage vor der Schuleinschreibung) über das Thema ‚Gemein-
schaftsschule und Elternrecht’ im großen Saal des Münchner Amerikahauses (500 Plätze, Miete und Eintritt frei) … 3) Um die geschilderten Werbeinitiativen für die Gemeinschaftsschule zu un-
terstützen und noch mehr in die Breite wirken zu lassen, kann der Münchner Ortsverband dank speziell dafür gewährter Sonderspenden noch zusätzlich in den letzten zehn Tagen vor der Schul-
einschreibung plakatieren. Von 300 Plakatsäulen schaut in dieser Zeit im Großformat ein freund-
liches Bubengesicht und folgender darüber gedruckter Text wendet sich an die Passanten: ‚An alle Eltern – KEINE MAUERN ZWISCHEN UNSEREN KINDERN ! – Mit Menschen fremder Weltan-
schauung freundschaftlich zusammenarbeiten – den Mitbürger nicht nach seiner Konfession, son-
dern nach seinem Handeln beurteilen – Anders-Sein nicht mit Schlechter-Sein verwechseln – nur wenn unsere Kinder das lernen, haben sie und die Welt eine Zukunft. Schicken Sie deshalb Ihr Kind in eine GEMEINSCHAFTSSCHULE, sie ist die Schule ohne Außenseiter, sie ist die Schule der Demokratie’.“1 Ein Volksbegehren führt schließlich zu einem Volksentscheid am 7. Juli 1968; der Artikel 135 der Bayerischen Verfassung wird geändert.
(aktualisiert am 10.4.2018)
1 Mitteilungen in: Humanistische Union 8 vom März/April 1963, 1.