Materialien 1990
Maulkorb für Unbequeme
Polizeiobermeister Siegfried Krempl sagt gerne, was er denkt. Bei der Münchner Polizei sind offene Worte aber nicht erwünscht.
Krempl scheut sich nicht den Mund aufzumachen, wenn ihm etwas nicht passt. So äußerte er sich auch in einem Gespräch mit der ehemaligen Münchner Stadtzeitung recht freimütig: In dem Inter-
view beklagte sich der 31jährige Polizist nicht nur über einige Chauvis, die ihr Dienstzimmer mit Kalendern schmücken, auf denen barbusige Frauen ihre Reize zeigen.
Krempl, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft „Kritischer Polizisten“ prangerte auch ausländerfeindli-
che Tendenzen bei der Polizei an: So gibt es nach seinen Worten Ordnungshüter, die gegenüber Ausländern mit der Anrede „Du“ angeblich eine besonders vertrauensvolle Atmosphäre schaffen wollen. Für Krempl ist das nicht akzeptabel: „Das initiiert sofort eine Über- und Unterordnung. Jeder hat ein Recht auf eine angemessene und korrekte Anrede.“ Obendrein bemängelte der Poli-
zeiobermeister die „wachsenden Sympathien für die Republikaner“ in Polizeikreisen.
Seinen Kollegen auf der Inspektion 32 in Sendling war das gar nicht recht: Das Interview wurde „wie ein Steckbrief“ (Krempl) ans schwarze Brett der Dienststelle gehängt, die besonders anrüchi-
gen Passagen fett unterstrichen. Einige Kollegen weigerten sich, mit Krempl Streife zu fahren und beschwerten sich bei der Dienststellenleitung über den „Nestbeschmutzer“. Für die Vorgesetzten von Krempl ein klarer Fall: In einem Gespräch wurde dem Ordnungshüter vorgeworfen, er störe den Betriebsfrieden. Deshalb müsse er zunächst für sechs Monate zur Verkehrsüberwachung ver-
setzt werden. Hier könne er die Chance für einen Neubeginn nutzen.
Offiziell wollte das der stellvertretende Pressesprecher des Münchner Polizeipräsidiums, Richard Scherer, freilich nicht bestätigen. Es handele sich um „innerdienstliche Angelegenheiten“, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt seien. Im übrigen bestehe kein Zusammenhang „zwischen der Ab-
ordnung und der Mitgliedschaft bei den Kritischen Polizisten“. Wirklich? Krempl: „Für mich stellt es auf jeden Fall eine Strafmaßnahme und Einschränkung meiner Meinungsfreiheit dar.“ Auch die Arbeitsgemeinschaft „Kritischer Polizisten“ warf in einem offenen Brief dem bayerischen Innenmi-
nisterium vor, den Schutzpolizisten zu diskriminieren statt bestehende Mißstände abzuschaffen.
In seiner neuen Dienststelle bei der Verkehrsüberwachung ist Krempl unterdessen erneut ange-
eckt, weil er ein Namensschild trug. Dies wurde ihm inzwischen schriftlich untersagt. Der Grund: Er störe damit das einheitliche Erscheinungsbild der Polizei. Dabei gibt es in der bayerischen Ver-
fassung einen Artikel 110. Darin steht schwarz auf weiß: „Jeder Bewohner Bayerns hat das Recht, seine Meinung (…) frei zu äußern.“ Und weiter: „Niemand darf ihn benachteiligen, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht.“ Das klingt gut; aber im Freistaat verhängt man lieber Maulkörbe.
Thomas Öchsner
Stadtmagazin München 3 vom 8. Februar 1990, 20.