Materialien 1990

Volksentscheid im Wahlprüfungsausschuss

Am 2. April hatte der Wahlprüfungsausschuss des bayerischen Landtages über die Rechtmäßigkeit des Volksentscheides zum Abfallwirtschaftsgesetz zu entscheiden. Da die Stimmenmehrheit, nicht die Argumente ausschlaggebend sind, fiel das Ergebnis wie erwartet aus: der Ausschuss erklärte den Volksentscheid für gültig.

Lange hatte das Innenministerium an der Stellungnahme zu den von der Bürgeraktion gesammelten Verstößen von Amtsinhabern gegen die Neutralitätspflicht gefeilt. Durch die Gliederung der Verstöße in 4 Fallgruppen gelang es, den Sieg des Entwurfes der CSU zu bestätigen. Als Verstöße gegen das Landeswahlgesetz, das behördliche Einflussnahme auf Wahlentscheidungen untersagt, wurden nur diejenigen Fälle gewertet, in denen direkte Abstimmungsempfehlungen durch Mandatsträger ausgesprochen worden waren. Alle anderen Fälle, z.B. wenn ein Bürgermeister damit gedroht hatte, dass die Gemeinde die Entsorgung einstellen würde, falls sich der Entwurf der Bürgeraktion durchsetzte, oder die Behinderungen bei der Eintragung in die Listen, wurden als nicht wahlbeeinflussend eingestuft. Feinsinnig unterschied die CSU zwischen Wahlen, für die die Neutralitätspflicht gelte, und Abstimmungen, um die es sich in diesem Fall handle.

Die Bürgeraktion und die oppositionellen Parteien haben die Klage vor dem Verfassungsgericht angekündigt. Die Chancen, dort doch noch zu gewinnen, könnten recht gut sein, hatte die Staatsregierung doch schon im Verlauf des Entscheides vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einen kräftigen Rüffel wegen ungesetzlicher Praktiken erhalten.

r


Stadtratte 11/1992, 8.

Überraschung

Jahr: 1990
Bereich: Umwelt

Referenzen