Materialien 2001
Globalisierung braucht Demokratie!
Die Globalisierung wird vorangetrieben von den „global players“: global handelnden Wirtschafts-
unternehmen, die längst schon wie transnationale Supermächte handeln und so die Wirkungsmög-
lichkeiten der althergebrachten Nationen einengen. Wer jedoch verteidigt heute die globalen Bür-
gerrechte der Menschen? Können Nationen überhaupt transnational handeln, oder blockieren sie sich vielmehr gegenseitig? Ist das klassische Modell der Gewaltenteilung überholt, müsste die glo-
bale „vierte Gewalt“ des Geldes (und der Medien) nicht besser berücksichtigt werden? Entspricht die geopolitische Einteilung der Menschen in Nationen unserem Zeitgeist? Können wir von Coca-Cola, Shell und Microsoft lernen, wie Interessen global durchgesetzt werden können?
Diese Fragen führten am 16. April 2001 zur Gründung der Ersten Transnationalen Republik, einer Republik deren Bürgern nicht eine zufällige Ähnlichkeit ihres Geburtsorts von Wichtigkeit ist, son-
dern ihre Ähnlichkeit im Geiste und ihr Zusammengehörigkeitsgefühl.
Die „Vereinten Transnationalen Republiken“ setzen sich mit der Frage auseinander, inwiefern Glo-
balisierung und Demokratie in Einklang gebracht werden könnten. Zentraler Ausgangspunkt sind dabei folgende Überlegungen:
Transnationale Konzerne sind einflussreicher als die meisten Nationen.
Die klassische Gewaltenteilung (Legislative, Judikative, Exekutive) muss um die “vierte Gewalt Geld” erweitert werden.
Da sich transnationale und nationale Bürgerinteressen zumeist widersprechen (siehe Bush und Kyoto-Protokoll) und Nationen naturgemäß Nationalinteressen vertreten, können Nationen nicht zugleich die transnationalen Interessen ihrer Bürger vertreten.
Es gibt derzeit keine Vertretung von Bürgerinteressen auf transnationaler Ebene – die UN ist eine Versammlung der verschiedenen Nationalinteressen.
Da also bisher in der globalisierten Welt die Vertretung der Bürgerinteressen auf transnationaler Ebene fehlt, kann die heutige Situation der Welt mit einer Nation verglichen werden, in der es keine Nationalregierung, sondern lediglich Bürgermeister gibt. In einer nur von Bürgermeistern regierten Nation könnten jedoch viele Dinge nur schwer geregelt werden (Straßen, Bildung, Ge-
sundheit, Umweltschutz…). Zur Vertretung transnationaler Bürgerinteressen (Klimaschutz, Ar-
tenschutz, Menschenrechte, Verbrechen gegen die Menschheit, Kriege…) ist also die Schaffung einer hierfür zuständigen Instanz nötig: die “Vereinten Transnationalen Republiken”.
Durch die Errichtung der Vereinten Transnationaler Republiken (VTNR) muß das bestehende – und bisher auf nationaler Ebene endende – politische Vertretungssystem nicht radikal geändert werden. Es wird lediglich um eine föderale und demokratische Ebene erweitert, die sich den durch die Globalisierung neu hinzugekommenen, transnationalen Problemen widmet. Nationale Belange werden dann also immer noch innerhalb der verschiedenen Nationalstaaten behandelt werden, internationale Belange von der UNO, transnationale jedoch von den VTNR.
Im Parlament der VTNR hat jede Transnationale Republik (TNR) das Stimmengewicht der durch sie vertretenen Bürger. Dem Grundsatz folgend „Alle Macht geht vom Einzelnen aus und ist unver-
äußerbar.“ hat jede Person jederzeit die Wahl der TNR, welcher das Mandat der Vertretung der eigenen Person anvertraut wird. Das heißt nicht nur, daß der Wechsel in eine andere TNR jederzeit möglich ist, sondern auch das Gründen einer eigenen. Anders als Nationen sind TNRs Willens- und keine Blut- oder Bodengemeinschaften; sie unterliegen daher dem Prinzip des freien Wettbe-
werbs untereinander.
Manifest der Ersten Transnationalen Republik
Hier sind wir Bürger, nicht Volk.
Wir, die Bürger der Ersten Transnationalen Republik, haben uns versammelt, um unsere Bürgerrechte global zu vertreten.
Bürger unserer Republik sind Bürger durch Verwandtschaft im Geiste, nicht durch Verwandtschaft im Blute oder Geburtsort. Wir rufen jeden Menschen auf, der mit diesen und den nachfolgenden Prinzipien also im Geiste verwandt ist, unserer Republik als freier Bürger beizutreten.
Die Bürgerrechte beinhalten insbesondere die Menschenrechte, transnationale Gerechtigkeitsprin-
zipien, den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sowie das Mitbestimmungsrecht des Einzel-
nen.
In Zeiten zunehmender Globalisierung ist die Frage weltweiter politischer Vertretung bislang übergangen worden – der Lauf der Welt und die Geschicke der Menschen werden zunehmenden von transnationalen Organisationen (Konzerne, Kirchen, Handelsorganisationen…) bestimmt. Dem steht keine entsprechende politische Vertretung mehr gegenüber. Die Länder dieser Welt können – unter dem Einfluss der o.g. transnationalen Organisationen – die Interessen ihrer Bürger nicht mehr hinreichend vertreten; Nationen können nicht transnational handeln.
Unser Ziel ist die völkerrechtliche Anerkennung dieser Transnationalen Republik.