Materialien 2001

Ich habe mein Rückgrat nicht durchs Kreuz ersetzt ...

Wolfgang Proske sprach für die DDS mit Dr. Konrad Riggenmann

DDS: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass das Kreuz in deiner Klasse abgehängt werden muss. Doch das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Was könnte noch passieren?

Riggenmann: Die Landesanwaltschaft könnte, wenn die schriftliche Begründung vorliegen wird, Widerspruch einlegen. Dann ginge die Sache weiter nach Berlin an den Bundesverwaltungsgerichtshof. Das wäre mir sehr recht, denn dann müsste der nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1995 neu geschaffene Kruzifixparagraph des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes überprüft werden. Ich kann in keine weitere Instanz mehr gehen, weil ich ja gewonnen habe. Doch Herr Goppel, der CSU-Generalsekretär, hält das Urteil ja für verfassungsrechtlich bedenklich. Wenn er ernst nimmt, was er da sagte, wird er Mittel und Wege finden, das bayerische Urteil überprüfen zu lassen.

DDS: Wenn du jetzt nach sechs Jahren zurückblickst: Was hast du für dich erreicht?

Riggenmann: Ich habe für mich viel mehr Klarheit erreicht. Es war natürlich ein Wagnis. Aber ich habe mich innerlich immer sehr wohl und einfach „ganz“ gefühlt. Denn es war die Absicht der Schulbürokratie, mich zu zerbrechen. Das ist nicht gelungen. Ich bin nicht zu Kreuze gekrochen. Ich habe nicht mein Rückgrat durch das Kreuz ersetzt. Dieser Erfolg wird Auswirkungen auf die Lehrerschaft in ganz Bayern haben, weil die Rechte der LehrerInnen gestärkt sind.

DDS: Das Bayerische Verwaltungsgericht sagt, bei diesem Urteil handle es sich nicht um eine Grundsatzentscheidung, sondern nur um eine Entscheidung zu einem atypischen Einzelfall Die bayerische GEW andererseits sagte durch ihre stellvertretende Vorsitzende Angelika Neubäcker, dass nunmehr ebenso wie schon die Eltern auch LehrerInnen das Recht haben, aus Gewissensgründen die Abnahme des Schulkreuzes zu verlangen.

Riggenmann: Jedes Urteil ist zuerst einmal ein Einzelfallurteil. Doch wird diese Einzelfallentscheidung ihre Auswirkung haben auf die künftige Rechtsprechung. Denn das bayerische Kultusministerium hatte nicht Recht, als es per Rundschreiben und auf dem Verwaltungsweg Lehrkräften das Recht verweigerte, einen rechtswirksamen Antrag zum Abhängen des Kruzifixes zu stellen. Das ist jetzt widerlegt. Jeder Lehrer kann sich jetzt auf dieses Urteil berufen.

DDS: Wenn Gewissensgründe und dahinter die Menschenrechte schwerwiegender sind als beamtenrechtliche Vorschriften, könnte es da nicht passieren, dass die Behörde das Gewissen prüfen möchte und vielleicht sogar Ausschüsse einsetzen wird, ähnlich wie die früheren Gewissensprüfungsausschüsse für Kriegsdienstverweigerer?

Riggenmann: Das ist die Gefahr. Was in München stattgefunden hat, war eine Gewissensprüfung. Ich möchte aber betonen, dass ich in meiner Begründung nicht religiös, sondern philosophisch, psychologisch und historisch argumentiert habe.

DDS: Im Verlauf des Prozesses gab es auch persönliche Attacken. Möchtest du darüber etwas sagen?

Riggenmann: Hier in der Umgebung war es eigentlich recht ruhig. Wenn überhaupt, dann kamen die Angriffe von außerhalb, sowohl aus der bigotten als auch aus der grundsätzlich rechtsgerichteten Ecke. Wie ich der Presse entnahm, haben während meines Prozesses etwa 30 Fundamentalisten samt einem Ruhestandspfarrer ein Kruzifix in meine Richtung gehalten und in der Pause den Rosenkranz gebetet.

DDS: In deiner Schule wurden zwischenzeitlich so genannte „Softkreuze“ aufgehängt. Das sind kreisrunde Scheiben, im Zentrum ein etwas überdimensioniertes Kreuz, welches die Scheibe in vier Viertel teilt, ohne Leiche, aber mit einem Schmetterling in der Mitte, der nicht angenagelt, sondern lediglich angeklebt ist. Was hältst du denn davon?

Riggenmann: Das überschreitet eigentlich schon die Grenzen zur Blasphemie, denn beispielsweise wurde einmal ein Aktionskünstler wegen Gotteslästerung verklagt, weil er ein Schwein am Kruzifix abgebildet hatte. Dabei ist das Schwein ein vergleichsweise hochintelligentes Tier, das evolutionär wesentlich über dem Schmetterling steht. Ich empfand es als Verhöhnung, dass man mir, dem Weichling, der die im Kruzifix mit Corpus ausgedrückte Gewalt nicht erträgt, ein scheinbar moderateres und weicheres Kreuz hineinhängt, wie es der Rektor gesagt hat. Im Umkehrschluss heißt das, dass die im normalen Kreuz dargestellte Gewalt unmäßig ist. Und das ist sie auch.

DDS: Die Presse schrieb, du seist Christ …

Riggenmann: Ich bin dezidierter Nicht-Christ und Mitglied des Bundes für Geistesfreiheit. Ich bin entschiedener Kritiker des Christentums, lehne es aber nicht pauschal ab. Ich sehe durchaus die sozialen Seiten des Christentums und erkenne Menschen im Christentum, die hohen Respekt verdienen.

DDS: Wie soll es für dich weitergehen?

Riggenmann: Ich plane jetzt erst einmal, mein Buch „Kruzifix und Holocaust. Über die erfolgreichste Gewaltdarstellung der Weltgeschichte“ herauszubringen. Es wird Ende Februar 2002 im Espresso Verlag Berlin erscheinen. In diesem Buch stelle ich den Zusammenhang zwischen Kreuzestod-Ideologie und Auschwitz präzise dar. Meine Verlegerin meint, dieses Buch wird einen Sturm der Entrüstung hervorrufen. Ich hoffe das. Ich möchte, dass Leben kommt in diese Diskussion, die einfach tabuisiert ist. In Deutschland darf man immer noch nicht angreifen, was mit dem Christentum zu tun hat.


Die Demokratische Schule vom Januar/Februar 2002, 19.

Überraschung

Jahr: 2001
Bereich: Religion

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