Materialien 2010

§ 278A

Prozessbeginn gegen zehn österreichische Tierrechtler_innen wegen Bildung einer kriminellen Organisation

Am 2. März 2010 beginnt der Prozess gegen insgesamt 10 Tierrechtler_innen in Österreich. Am 21. Mai 2008 wurden in ganz Österreich insgesamt 23 Wohnungen gestürmt, durchsucht und zehn Personen festgenommen. Die Begründung für die Hausdurchsuchungen lieferte der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Organisation nach § 278a (ein Gesetz, das als Äquivalent zum deutschen § 129 des StGB gilt). Die Aktivist_innen verbrachten 105 Tage abgeschirmt voneinander in Untersuchungshaft. Mehrere Haftprüfungstermine sind dabei verschoben bzw. die Haft bestätigt worden.

Im August 2008 wurden die 200-seitigen Strafanträge vorgelegt. Es ist zu erwarten, dass sich die Prozesse über Wochen hinziehen und mehrere zehntausend Euro für die Betroffenen an Anwalts- und Gerichtskosten anfallen werden – von möglichen weiteren Kosten bei einer Verurteilung ganz zu schweigen!

Die in der Anklageschrift benannten Vorwürfe sind jedoch wenig konkret. Es geht um Rekrutierung, Organisierung, Recherche, Dokumentation, Anmeldung und Teilnahme an Demonstrationen sowie um das Verbreiten der »Animal Liberation Front Ideologie«. Letzteres soll dadurch bewiesen sein, dass Vorträge zur Geschichte der Animal Liberation Front (ALF) angeboten wurden. Dabei werden öffentliche Kampagnen mit der meist illegal arbeitenden ALF gleichgesetzt und der Kontakt zu englischen Aktivist_innen als Beweis für ein konspiratives europäisches Netzwerk von »Tierrechtsterroristen« ausgegeben.

Dafür wurden sogar zahlreiche Informationen von Europol zur Verfügung gestellt.

Tierrechts-Terrorismus?

Jeglicher Protest soll im Keim erstickt werden. So werden auch einzelne Angeklagte der schweren Nötigung und der »beharrlichen Verfolgung« beschuldigt, Delikte aus der Anti-5talking-Gesetzgebung, die in Großbritannien vor allem in Verbindung mit Tierrechts-Kampagnen Anwendung findet. Zudem werden einzelnen Angeklagten verschiedene organisatorische Funktionen zugerechnet, um den Organisationsparagraphen zu erfüllen. Dass die genannten Gruppierungen gar nicht miteinander arbeiten, sich persönlich teilweise nicht einmal kennen und gänzlich unterschiedliche politische Positionen vertreten, wird dabei nicht beachtet – am Konstrukt der vermeintlichen kriminellen Organisation wird trotz besseren Wissens festgehalten!

Unterstützt den Antirepressionstag am 2. März 2010 in München:

11:00 Uhr Kundgebung: Österreichisches Konsulat, Ismaningerstr. 136

12:30 Uhr Gefangenenmarsch startet vom Konsulat

15:00 Uhr Solikundgebung am Stachus

Gemeint sind wir alle!
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Kontonummer: 191100462, Bankleitzahl: 44010046, Postbank Dortmund, Zweck: §278a

Weitere Infos: Spendenkonto: Rote Hilfe e.V., antirep278a. bl ogsport.de, Kontakt: antirep278a@riseup.net.
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Als Beweis für die Dauerhaftigkeit der vermeintlichen Organisation wird auf teilweise schon über zehn Jahre zurückliegende Tierbefreiungen verwiesen, die wiederum ins Verantwortungsfeld der Angeklagten gerückt werden. So werden den zehn Angeklagten tatsächlich nahezu alle Straftaten vorgehalten, die im weiteren Sinne mit Tierrechtsthemen zusammenhängen.

Totalüberwachung

Der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung gibt den Verfolgungsbehörden dabei beachtlichen Freiraum in der Nutzung von Überwachungsmaßnahmen. So wurde ein Großer Lauschangriff durchgeführt, Wohnungen der Betroffenen also 24 Stunden audioüberwacht, Treppenhäuser mit Videokameras ausgestattet, in den Wohnungen Mikrofone installiert und Autos mit Peilsendern versehen. Es wurde eine umfangreiche Telefonüberwachung von Festnetz und Mobilfunk durchgeführt. Die Verfolgungsbehörden forderten die Telefondaten der Mobilfunkbetreiber an, d.h. sie ermittelten Telefonate bis zu sechs Monate rückwirkend. Sogar Diensthandys wurden dabei überwacht. Zudem wurden linguistische Profile für Bekennerschreiben erstellt, Sprachproben, DNA-Spuren und Fingerabdrücke z.T. heimlich entnommen, der Müll regelmäßig durchwühlt. Auch in die Kontoführung wurde Einblick genommen. Über den Kreis der Beschuldigten hinaus wurden Personen monatelang von der Sondereinheit für Observation (SEO) des Innenministeriums bespitzelt. Beantragt wurde auch die Installation von Trojanern auf den Computern der Beschuldigten. Verdeckte Ermittler_innen wurden in die Szene eingeschleust.

Dies ist nichts Geringeres als die totale Durchleuchtung einer politisch unliebsamen Bewegung, der nun durch massive Repression der Garaus gemacht werden soll! Konkrete Strafnachweise sind dabei gar nicht nötig: Im Rahmen des § 278a StGB ist eine Zuordnung einzelner strafbarer Handlungen zu bestimmten Personen nicht erforderlich. Es genügt der Vorwurf, »Mitglied« einer kriminellen Organisation zu sein, die unter bestimmten Zielen schwerwiegende strafbare Handlungen begangen hätte.

Die konkreten Straftaten sollen dann auch fast ausschließlich von »unbekannten Mittäter_innen« begangen worden sein.

Gemeint sind wir alle!

Es ist eindeutig, dass hiermit ein Präzedenzfall geschaffen werden soll, um damit künftig unliebsamen politischen Gruppen zu Leibe zu rücken. Der § 278a StGB wird dabei zur Kriminalisierung von linken und sozialen Bewegungen gebraucht. Damit erlangt der konkrete Fall eine Dimension, die weit über die Aktivitäten der Tierrechtsbewegung hinausgeht, die hier lediglich das Testfeld für die Verfolgungsbehörden ist. Es besteht die Gefahr, dass unter der Heranziehung des § 278a StGB künftig Umweltorganisationen, antifaschistischen Gruppen oder Globalisierungsgegner_innen beliebige Straftaten zugeordnet und so Repressalien gerechtfertigt werden. Wie der österreichische Fall zeigt, sind Hausdurchsuchungen dabei nicht unbedingt der Kulminationspunkt der Überwachung und Ermittlungsarbeit, sondern zum Teil erst der Anfang. Nun gilt es, praktische Solidarität zu zeigen! Wir wollen die Angeklagten mit der Belastung und den immensen Prozesskosten nicht alleine lassen! Neben öffentlichen Solidaritätsbekundungen und -veranstaltungen sind die Angeklagten vor allem auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Dafür steht das auf der Vorderseite angegebene Spendenkonto bereit.

Lassen wir den Repressionsapparat in Österreich wie in Deutschland damit nicht durchkommen.

V.i.S.d.P. V. Siegert, Connolystraße 3, 80809 München, E.i.S.


Flugblattsammlung, Archiv der Münchner Arbeiterbewegung.

Überraschung

Jahr: 2010
Bereich: Internationales

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