Flusslandschaft 2002
Armut
1
Seit April wird in München die Sozialhilfe pauschaliert und der § 101a BSHG als „Versuchsmodell“ umgesetzt. Dies hat der Sozialhilfeausschuss im November 2001 beschlossen. Je nach Notlage be-
deutet dies eine Einbuße zwischen 20 und 35 Prozent. Für viele Sozialhilfebedürftige (Alleinerzie-
hende, Behinderte, Erwerbsunfähige und Arbeitslose) bedeutet die Pauschalierung eine drastische Verschärfung der bestehenden Notlage. Mit Einführung dieser neuen Regelung werden Anträge auf einmalige Beihilfen (für Bekleidung, Möbel, Hausrat, Renovierung der Wohnung, Schulbedarf etc.) vom Sozialamt grundsätzlich nicht mehr bewilligt.
Der Armutsbericht des Sozialreferats für 2002 ist abrufbar unter: www.muenchen.de/soz/daten.
1 Quelle: Statistisches Bundesamt, Armuts- und Reichtumsbericht, Grafik: Bernd Bücking in: unsere zeit. Sozialistische Wochenzeitung 20 vom 17. Mai 2002, 5.