Flusslandschaft 1970

Bürgerrechte

24. Februar: Stadtrat Stützle (CSU) spricht sich gegen politische Demonstrationen in der Fuß-
gängerzone aus.1

19. März: Verabschiedung des Demonstrationsstrafrechts.2 Am 20. Mai liberalisiert die Bundes-
regierung das Demonstrationsstrafrecht für Demonstrationsdelikte als Beitrag zum „inneren Frieden“.

Das Provisorisches Sekretariat der Roten Hilfe um Fritz-Teufel-Freund Heinz-Georg „Jimmy“ Vogler, der selber wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt gesessen hat, der AStA der Kunst-
akademie, der AStA der Filmakademie, die „Planungsgruppen der Technologen“ und die Rote Zelle Philosophie (Rotzphil), die Assoziation türkischer Studenten und Arbeiter und das „Lehrlingskol-
lektiv“ laden für den 26. Juni auf „Informationsblättern zur Münchner Klassenjustiz“ zum Teach-in in den Hörsaal 201 der Universität ein und fordern zum Aufbau der Roten Hilfe auf.

30. Juni: Rund tausend Studenten der Münchner Hochschulen demonstrieren gegen das SDS-Verbot in Heidelberg und die „laufenden Razzien und Verhaftungsaktionen gegen linke Gruppen durch die Münchner Polizei“. Die Demo führt erstmals durch Arbeiter- und Angestelltenviertel Lehel, Haidhausen, Au und Giesing.

Zum Schutz der Olympischen Spiele in München 1972 vor „Extremisten und Anarchisten“ fordert die Polizei am 29. Juli eine Bannmeile, ein Versammlungsverbot für alle politischen Gruppen im Sicherheitsbereich, ein Verbot aller politischen Demonstrationen und Transparente mit politischen Aufschriften innerhalb der Sperrzone. Die führenden Mitglieder „extremistischer Gruppen“ sollen als unerwünschte Gäste in einer schwarzen Liste erfasst und besonders überwacht werden.

Das bayrische Justizministerium gibt am 27. September bekannt, dass in Folge des am 20. Mai vom Bundestag verabschiedeten Straffreiheitsgesetzes für Demonstranten siebenhundertzwanzig Ermittlungsverfahren eingestellt und für achtundvierzig bereits verurteilte Demonstranten Straf-
freiheit gewährt wurde.

In einem Artikel der Frankfurter Rundschau berichtete Eckart Spoo am 4. August über die eigenen Ermittlungen des Studenten Reinhard Schreck, die zur Aufklärung des Todes seines Bruders Rüdi-
ger Schreck bei den Osterunruhen 1968 dienen sollen. Er werde den Verdacht einer organisierten Verschleierung und einer Kumpanei der Behörden nicht los, die ihm verweigern, das Foto- und Filmmaterial der Polizei ein zu sehen. Der Verdacht dränge sich auf, dass der Täter aus den Reihen der Polizei kommt, denn der Polizist mit der Handleuchte des Fototrupps konnte immer noch nicht ermittelt werden. Er könnte den tödlichen Stoß gegen Rüdiger Schreck geführt haben. — Hundert Studenten forderten am 22. Oktober auf einem Teach-in des MSB-Spartakus die Wieder-aufnahme des Ermittlungsverfahrens um den Tod des Studenten Rüdiger Schreck bei den Oster-unruhen 1968 und die Freigabe aller Unterlagen. Die Ermittlungen wurden am 24. April 1969 eingestellt, nachdem eine Schuld der Demonstranten nicht bewiesen werden konnte und der Ver-dacht auf einen Polizeitäter (Schlag mit einer Filmhandleuchte) geäußert wurde. — Die Münchner Studenten Zeitung (MSZ) berichtet am 16. Dezember über Fortschritte in der Rüdiger-Schreck-Kampagne: Die Namen des potentiellen Täters — der Beleuchter des polizeilichen Filmtrupps Viehhauser — und des Kameramannes konnten trotz des hartnäckigen Schweigens der Polizei ermittelt werden. Auch konnte in Erfahrung gebracht werden, dass der Beleuchter kurz nach Er-scheinen der ersten ausführlicheren Presseberichte über den Fall, im Oktober wegen „Herzleidens“ vorzeitig in Pension geschickt wurde. Ermittlungen Günter Wallraffs und Reiner Taudiens erbrach-ten außerdem, dass die Zeugen bei der Vernehmung durch entsprechende Fragen zu Aussagen im Sinne der Polizeiversion gedrängt wurden.


1 Vgl. Süddeutsche Zeitung 45/1970.

2 Vgl. Süddeutsche Zeitung 69/1970.