Flusslandschaft 1983

Knast

Angehörige von Gefangenen der RAF demonstrieren am 20. Juni vor dem Justizpalast, indem sie sich zwei Stunden lang vor dem Gebäude anketten.1

Seit dem 18. Juni 1981 befindet sich der Anarchist und Blatt-Mitarbeiter Peter Schult2 in Haft. Der Schwule wurde wegen seiner Beziehungen zu Jugendlichen zu zwei Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Gleich zu Beginn des Haftantritts stellten Ärzte einen Schatten im linken Flügel der Lunge fest. Ab Ende 1981 häuften sich bei Schult körperliche Beschwerden. Anwalt Jürgen Arnold versuchte im September 1982 mit dem Hinweis auf einen Tumor die Behörden zu bewegen, den Kranken untersuchen zu lassen. Negativ! Erst am 25. August 1983 wird festgestellt, dass der Krebs soweit fortgeschritten ist, dass er nicht mehr operiert werden kann. Die Lebens-
erwartung des 55-Jährigen ist nur noch knapp bemessen. Proteste und Forderungen nach einer Haftunterbrechung sind erfolglos, ebenso Strafanzeigen wegen unterlassener Hilfeleistung gegen Ärzte und Anstaltsleiter. Ein Sprecher des Justizministeriums meint: „Eine Untersuchung durch einen Facharzt im Februar in Kaisheim ergab keine Anhaltspunkte für eine Lungenkrankheit. Außerdem darf man nicht verschweigen, dass Herr Schult sehr viel geraucht hat …“3


1 Vgl. Süddeutsche Zeitung 139/1983. Siehe „Presseerklärung der Angehörigen der politischen Gefangenen in der BRD“.

2 Siehe dazu auch „Nach dem Zweiten Weltkrieg …“ von Peter Schult.

3 Abendzeitung vom 29. September 1983.

Überraschung

Jahr: 1983
Bereich: Knast